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Karlsruhe prüft Wartezeiten für Medizinanwärter: Klage gegen Vergabeverfahren bei Medizin
Auf einen Studienplatz in Humanmedizin muss man bis zu 15 Semester warten. Ob dies gegen die Verfassung verstößt, darüber verhandelt am 4. Oktober das Bundesverfassungsgericht. Gegenüber Studis Online beleuchtet Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler Hintergründe und mögliche Folgen des Verfahrens. Seine Überzeugung: Die Vergabepraxis wird gekippt.
Bisherige Kommentare
1. rudiemer kommentierte am 18.08.2017 um 13:16:30 Uhr
Vergleichbarkeit der Abiture gegeben
Der Sachverhalt bezüglich des Vergleichs der Abiture unterschiedlicher Bundesländer ist unzutreffend dargestellt. Es werden Landesquoten gebildet, so dass ein Vergleich nur zwischen Abiturienten des eigenen Bundeslandes stattfindet. Alle sind sich so sicher, dass es gekippt wird, aber ich wäre überrascht: es gibt für das aktuelle Vergabeverfahren eine gute empirische und rechtliche Begründung und daneben auch eine ganz praktische -- jeder Platz wird zügig vergeben; und zwar an junge Abiturienten, die eine lange Lebensarbeitszeit als Arzt vor sich haben, um die horrenden Kosten vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen. Dass man für das Studium gute Noten braucht, ist nicht unbekannt und Lernen ist keine Wettbewerbsverzerrung.
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.08.2017 um 13:20:47 Uhr
Es geht wohl mehr um die Wartezeiten
Die Vergleichbarkeit des Abiturs ist wahrscheinlich nur ein Nebenschauplatz. Im Kern scheint es mit beim anstehenden Verfahren darum zu gehen, ob alle, die die nötige Note für die Noten- bzw. AdH-Quoten nicht erreichen, wirklich einfach platt 7 oder mehr Jahre warten müssen oder ob bspw. doch etwas mehr Platz für eine veränderte Wartezeitquote geschaffen wird, die neben der puren Wartezeit (und der Note) noch andere Kriterien einfließen lässt, so dass bspw. jemand mit 2,0 und einer Ausbildung als Krankenpfleger nicht noch Jahre warten muss.
3. deHavilland kommentierte am 20.08.2017 um 21:12:45 Uhr
Generation Einzelfall...
...wird das vermutlich nicht mal sachlich begreifen können, aber das jetztige System mit seinen vielfältigen Wegen bietet tatsächlich einer weltweit einmaligen Vielfalt an Typen Zugang zum Medizinstudium. Im Gesamtbild werden also praktisch alle irgendwann berücksichtigt. Das ist nun nicht das gleiche wie "jeder bekommt zu 100% das was er will und wann er es will". Gebe aber zu bedenken, dass ein aussichtsloser Versuch, diese Einzelfallperfektion herzustellen, uns durchaus die große Kulanz, welche das deutsche Vergabesystem in der Breite hat, kosten könnte. Hinterher hat man dann weder das eine noch das andere.
4. Dominikk kommentierte am 21.08.2017 um 12:59:05 Uhr
Aufnahmetests
Ich denke die unis werden das mit einheitlichen Aufnahmetests regeln, medizinplätze für alle wird es auch nach dem ende des nc nicht geben.
5. deHavilland kommentierte am 22.08.2017 um 02:18:45 Uhr
Aufnahmetests II
Möglich, aber solche einheitlichen Tests werden dann eine viel einseitigere Auswahl zur Folge haben als jetzt, wo vom Überflieger-Abiturienten bis zum 35jährigen Berufswechsler alle einen Weg ins Medizinstudium finden. Man würde also die im Gesamtbild grosszügigste Vergabepraxis Europas kaputtmachen, mit einer Begründung die sich gar nicht einlösen lässt weil auch dort wieder welche das Nachsehen haben.In die Zeit passt es freilich gut, das halbwegs solidarische Gesamtbild einem verzerrten Egotrip-Zoom zu opfern. Besser wird dadurch null komma nix.
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