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Wie weiter mit Bachelor und Master?: Reform der Bologna-Reform
Weniger Noten, weniger Zeitdruck – mehr Freiheiten. Hochschulen und Kultusminister wollen die Bologna-Studienreform weiterentwickeln. Insbesondere die stressgeplagten Bachelor-Anwärter sollen es besser haben. Der präsentierte Reformkatalog ist allerdings nicht ohne Tücke: Gute Betreuung könnte es künftig nur für Auserlesene geben.
Bisherige Kommentare
1. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.07.2016 um 11:19:18 Uhr
Antwort von Prof. Dr. Hippler, Präsident der HRK
Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, hat inzwischen doch noch schriftlich auf die Fragen zur gemeinsamen Erklärung von HRK und KMK „Europäische Studienreform“ Juli 2016 geantwortet. Diese Antworten wollen wir keinesfalls vorenhalten – hier im Volltext:
1. Was verbirgt sich hinter der Wendung, die Hochschulen sollten das Kapazitätsrecht “flexibler gestalten” können?
[Anmerkung: Die Hochschulen müssen die Kapazitätsermittlung flexibler gestalten können, so heißt es auch im Text. Dazu notwendige Rechtsänderungen liegen natürlich nicht in der Macht der Hochschulen.] Vorauszuschicken ist: Das Kapazitätsrecht prägt ganz wesentlich die Bedingungen, unter denen in Deutschland studiert wird. Es legt die Hochschulen auf einheitliche Betreuungsrelationen, also das zahlenmäßige Verhältnis von Lehrenden und Lernenden, fest. Ursprünglich sollte es für einen begrenzten Zeitraum, in dem, so dachte man damals, vorübergehend eine besonders hohe Nachfrage nach Studienplätzen herrschte, sicherstellen, dass möglichst viele Studieninteressenten auch wirklich eine Zulassung bekommen. Ein richtiges Ziel also. Aber geworden ist daraus ein bürokratisches, schwer durchschaubares Monster mit „Curricularnormwerten“, Formeln für die Kapazitäten von weitgehend einheitlichen Studienangeboten, wie sie in den 70er und 80er Jahren noch bestanden.
Seit der Änderung des entsprechenden Staatsvertrages im Jahr 2006 ist zumindest in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen keine bundeseinheitliche Kapazitätsermittlung mehr erforderlich. In diesem Zuge haben einige Bundesländer das so genannte Bandbreiten-Modell eingeführt, das den Hochschulen eine gewisse Flexibilität bei der Ermittlung der Kapazität einräumt.
Wir brauchen vor dem Hintergrund der europäischen Studienreform, der gewachsenen Heterogenität der Studierendenschaft und neuer Lehr- und Betreuungsformate aber ein noch flexibleres System, das den vielfältigen Studienangeboten gerecht wird und eine intensivere Betreuung erlaubt. Letzteres ist beispielsweise angezeigt, wenn eine hohe Abbrecherquote auf einen solchen Bedarf hinweist.
2. Geht es dabei um eine Begrenzung des Studierendenzugangs, etwa durch Einzug höherer Hürden nach dem ersten Studienjahr, wie Kritiker befürchten?
Es geht um die Qualität des Studienangebots. Und die ist nur zu gewährleisten, indem man sich den Bedarf und die Ressourcen insbesondere an Lehrpersonal, aber auch an Räumen und anderen Sachmitteln für das einzelne Studienprogramm anschaut. Die Verantwortung für die Studierwilligen und ihre Zukunftsperspektiven ist groß, dessen sind sich die Hochschulen bewusst. Aber darüber darf man nicht die Verantwortung für die Studierenden und Lehrenden vergessen. Deshalb dürfen wir die Politik nicht aus der Verantwortung lassen: Wer ein ausreichendes Studienangebot für alle Interessierten verspricht, muss auch die notwendige Ausstattung der Hochschulen ermöglichen, damit die Qualität des Studiums zu sichern ist. Einige Länder haben schon flexiblere Kapazitätsregeln entwickelt, weil die starren Formeln so offensichtlich hinten und vorne nicht stimmen. Auch der Wissenschaftsrat hat eine Reform des Kapazitätsrechts gefordert. Wir brauchen hier eine Modernisierung und werden das Thema weiter verfolgen. Das ist die Botschaft des HRK-KMK-Papiers, vor allem in Richtung der Finanzminister.
3. Gibt es dahingehend schon konkrete Absichten, auch mit Blick auf die fragliche Kapazitätsverordnung?
Die Länder sind für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge bereits nicht mehr per Staatsvertrag gezwungen, bundesweit einheitlichen Regelungen zu folgen. Daher haben sie eigene Kapazitätsverordnungen erlassen. Knapp die Hälfte der Länder sieht inzwischen Bandbreiten für die Berechnung der Kapazitäten vor. Das ermöglicht den Hochschulen zumindest eine gewisse Flexibilität. Allerdings im Wege „kommunizierender Röhren“: Wird in einem Studiengang die Betreuung besser, verschlechtert sie sich in einem anderen. Wir wünschen uns daher einen noch größeren Spielraum. Allerdings wäre gegenüber dem Ist-Zustand schon viel gewonnen, wenn alle Länder das Bandbreiten-Modell einführen würden.
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