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Bewerbung, Begründung, Finanzierung: Was du bei einem Zweitstudium wissen musst
Irgendwann ist er da, dieser Gedanke. Das erste Studium war nicht das Richtige. Oder: Der beruflichen Weiterentwicklung soll auch eine theoretische Weiterbildung folgen. Oder vielleicht einfach: Dieses Thema lässt mich nicht los. Egal, was die Motivation ist – mit der Idee kommen Fragen auf. Geht das denn? Darf ich das überhaupt? Kann ich mir das leisten?
Bisherige Kommentare
1. gonnabeTeaching kommentierte am 07.05.2017 um 19:15:54 Uhr
Danke fürs Mut machen
Vielen Dank für den Artikel, sehr informationsreich! Aber was noch viel wichtiger ist: Das Thema Zweitstudium ist gerade in meinem Umfeld äußerst lebendig. Ich denke es gibt einen Trend zum Zweitstudium, gerade für die Generation Y, die im Erstberuf frustriert ist von den altbackenen Stukturen. Also gerne mehr Infos dazu! Besonders gut finde ich: Ihr macht uns Mut! Noch habe ich nicht angefangen mit meinem Zweitstudium, aber ich finde gerade die Art, wie Ihr über das Thema Finanzierung schreibt, macht mir Hoffnung, dass es zu schaffen ist.
2. AnnaLinda kommentierte am 15.06.2017 um 00:48:31 Uhr
Zweitstudium-Stipendium
Interessanter Artikel, aber bei einem Punkt habe ich gestutzt: Es heißt, auch wenn Zweitstudien nahezu überall von Stipendien ausgeschlossen sind, könne man mit einer überzeugenden Begründung doch eines bekommen. Woher weiß die Autorin denn das? Dazu hat sie überhaupt nichts weiter geschrieben und lässt ihre Aussage unbelegt so stehen. Alle Stiftungsseiten, die ich besucht habe, schließen Zweitstudienbewerber kategorisch aus und geben auch keinen Hinweis auf Sonderfälle und Ausnahmen.
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.06.2017 um 11:58:56 Uhr
@AnnaLinda
Wir haben den Abschnitt angepasst – leider scheint sich das in den letzten Jahren verschlechtert zu haben ?
4. Wilhelm kommentierte am 20.06.2017 um 14:19:02 Uhr
Zulassungsbeschränkung
Die Beschränkung auf die meist recht kleine Zweitstudienbewerber gilt bei einer Studienplatzklage nicht. Da besteht also die gleiche Zulassungschance wie bei Erststudienbewerbern. Und die ist jedenfalls bei den nichtmedizinischeb Studiengängen sehr groß. Im Prinzip jedenfalls.
5. ElisabethR kommentierte am 21.06.2017 um 20:41:50 Uhr
Ab wann gilt man als Zweitstudienbewerber?
Schöner Artikel! Ich habe auch bald mein Zweitstudium hinter mich gebracht und bin froh, den Schritt gewagt zu haben.
Eine Anmerkung zum Artikel: Vielleicht könnt ihr noch genauer drauf eingehen, wann man erst als Zweitstudienbewerber gilt. Erfahrungsgemäß gibt es darüber Unklarheiten. Ausschlaggebend ist, ob man zum Bewerbungsschluss (in der Regel 15. Juli) bereits das Zeugnis des ersten Abschlusses in den Händen hält und nicht zu Semesterbeginn.
6. Beluga kommentierte am 25.06.2017 um 06:37:51 Uhr
Problematik Krankenkasse
Ich fand den Artikel sehr interessant und auch für Zweitstudierende hilfreich. Evtl könnte man noch einige der erwähnten "Hürden" ansprechen, ohne zu entmutigen: Zwar wird für die Krankenkasse ab dem vollendeten dreißigsten Lebensjahr der Mindestbeitrag für Selbstständige fällig (Ich Glaube, das bewegt sich so um die 200 Euro), wer aber in einer festen Partnerschaft ist, kann sich beim (berufstätigen) Partner mit familienversichern lassen. Ist vielleicht für manche eine ermutigende Nachricht.
7. HMaxwell kommentierte am 08.09.2017 um 15:51:36 Uhr
Beispiele von Begründungen fürs Zweitstudium
Sehr interessanter Artikel! Ich habe Technik studiert und arbeite seit fünf Jahren als Ingenieur. Aus verschiedenen privaten und beruflichen Gründen möchte ich den Neuanfang wagen und interessiere mich für ein Zweitstudium Geografie. Das scheint nicht so oft vorzukommen, jedenfalls habe ich beim Recherchieren nichts Vergleichbares gefunden. Mir würden beispielhafte Begründungs-Schreiben von ähnlichen Fällen weiterhelfen. Danke!
8. Achgane kommentierte am 18.02.2018 um 12:56:02 Uhr
Erster Bachelor im Ausland
Ich hab mein erste Bachelor im Iran gemacht. Gilt das auch ein Zweitstudium, falls ich in Deutschland ein Bachelor mache?
9. Christa kommentierte am 03.03.2018 um 16:16:02 Uhr
Erststudium im Ausland
@Achgane: Definition Zweitstudium Von einem Zweitstudium spricht man, wenn auf einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Master), der an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben wurde, ein zweites grundständiges Studium folgen soll. Quelle: http://www.fu-berlin.de/studium/information_a-z/zweitstudium.html
10. Florian Landwehr kommentierte am 10.04.2018 um 11:26:48 Uhr
Danke!
Danke für diesen Artikel Da merkt man, dass man doch nicht alleine ist. Ich habe manchmal das Gefühl, meine Umwelt hält mich für Geisteskrank, weil ich nun das Zweitstudium Wirtschaftsinformatik anstrebe. Aber du hast doch schon einen Master (Erziehungs- und Bildungswissenschaft) höre ich da. Naja, ich friste nun mein dasein als Sozialpädagoge (Bachelorabschluss) und bin leider sehr unzufrieden mit dem Beruf. Das will aber keiner hören. Hauptsache was haben! Ich lasse mich aber nicht entmutigen und gehe meinen Weg.
11. Mim kommentierte am 17.04.2018 um 12:26:23 Uhr
Zweiter Master = Zweitstudium?
Ich schließe dieses Semester meinen Master ab und möchte noch einen weiteren Master in einem anderen Fach machen. Gilt das auch als Zweitstudium?
12. Oli (Studis Online) kommentierte am 17.04.2018 um 14:18:01 Uhr
@Mim
Hier im Artikel geht es vor allem um die Problematik, dass bei zulassungsbeschränkten Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengängen ein Zweitstudium zu besonderen Problemen führt. Ist das für Deinen Master-(Zweit)Studiengang überhaupt in ähnlicher Weise relevant? Oder was ist Deine Sorge?
13. Meditam kommentierte am 14.05.2018 um 18:37:34 Uhr
Was, wenn meine Fallgruppenzuordnung falsch war?
Um als Zweitstudienbewerberin Medizin zu studieren, muss ich mich ein meinem Begründungsschreiben einer Fallgruppe zuordnen. Meine konkrete Frage ist:
Wenn ich mich selbst einer höheren Fallgruppe zuordne, als der Sachbearbeiter, der das prüft, werde ich dann einfach einer niedrigeren Fallgruppe zugeordnet oder bekomme ich Null Punkte, da meine Begründung für die höhere Fallgruppe nicht zutrifft? Ergo, habe ich ein Risiko mich einer höheren Fallgruppe zuzuordnen?
14. LaraS. kommentierte am 15.10.2018 um 10:12:20 Uhr
Bewerbungsverfahren Zweitstudium?
@ElisabethR danke für deinen Beitrag! Genau die Frage plagt mich gerade... Ich möchte mich noch während meines ersten Bachelors für den nächsten bewerben. D.h. dass ich zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht das erste Studium abgeschlossen habe. Bewerbe ich mich dann als Erststudentin mit meinem Abizeugnis? Oder als Zweitstudenten mit meinen bisherigen Studiumsnoten? Ich bin total verwirrt und weiß nicht an wen ich mich wenden soll, die HS die ich gefragt haben wussten es auch nicht ..
15. LaHas kommentierte am 09.01.2019 um 11:29:47 Uhr
@LaraS
Ich habe mich hier gerade durchgelesen und bin auf eure Fragen gestoßen. Bei mir war es dasselbe, aber meine Hochschule konnte mir weiterhelfen :)
Also: Wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht deinen 1. Abschluss hast, ist das ein Sonderfall. Das bedeutet, du bewirbst dich nicht auf ein Zweitstudium, sondern ganz normal mit deinem Abiturzeugnis. Du kannst deinen Bachelor dennoch beenden, das sollte dann allerdings vor Beginn des nächsten Studiums sein.
Die Antwort kommt jetzt zwar etwas spät, aber mir wurde zumindest versichert, dass das so stimmt und rechtens ist :)
16. LaraS. kommentierte am 04.02.2019 um 19:10:36 Uhr
@LaHas
Toll, vielen Dank für deine Antwort!
Das einzige Problem was sich dabei noch stellt ist die Immatrikulation.. Geht das Erststudium quasi lückenlos ins zweite über, kann man sich ja nicht vor Beginn des zweiten Studiums dort einschreiben. Sonst wäre man ja mehrfach immatrikuliert für bspw. eine Woche. Fragen über Fragen :D
17. NoraK. kommentierte am 30.06.2019 um 18:06:54 Uhr
Mehrere Bewerbungen gleichzeitig und Nennung der ?
Schöner Artikel. Mich würde noch interessieren ob es ne gute Idee ist, sich bei einer Uni in mehreren zulasungsbeschr. Studiengängen verschiedener Fakultäten zu bewerben, welche recht ähnliche Studiengänge haben. Kann man dadurch die wahrsch. Erhöhen genommen zu werden oder bringt einem das eher Minuspunkte? Und soll man die Kategorie explizit nennen für die man sich bewirbt?
18. Coco98 kommentierte am 23.08.2021 um 16:07:05 Uhr
Überbrückung zwischen Erst-und Zweitstudium
Sehr viel später melde ich mich hier, aber was ist, wenn man direkt nach dem Erststudium ein zweites anfangen möchte, aber durch die Fristen ein halbes Jahr eine Lücke entsteht, bevor das Zweitstudium angefangen werden kann? Wie sieht das mit Kindergeld aus? bin ich dazwischen dann quasi arbeitssuchend?
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