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Mit Volldampf im Verzug: Regierungspläne für BAföG-Reform 2016
Johanna Wanka (CDU) gibt Gummi. Am Montag präsentierte die Bundesbildungsministerin unerwartet früh Eckpunkte für eine „große BAföG-Reform“. Bedarfssätze und Freibeträge sollen um jeweils sieben Prozent zulegen, die Förderlücke zwischen Bachelor und Master geschlossen und der Wohnzuschlag erhöht werden. Über diese und weitere Maßnahmen herrscht koalitionsintern Einvernehmen. Manch einer in der SPD schmollt noch ob des Zeitpunkts der Novelle. Mit der soll es erst 2016 soweit sein. Und mehr als eine Nullrunde bringt sie wohl auch nicht.
Bisherige Kommentare
1. Kritik_der_Kritik kommentierte am 23.07.2014 um 12:59:01 Uhr
An der Sache vorbei?
Einzelnen der zitierten Interessensverbänden scheint es mit ein wenig an Expertise zu fehlen. Marlis Tepe von der (Pseudo-)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht von "ein paar Jahren Berufserfahrung", die nach dem Bachelor nicht gesammelt werden könnten. Hier wurde die Altersgrenze vor einiger Zeit auf 35 Jahre zu Beginn des Ausbildungsabschnitts festgelegt. Für die meisten Absolvent_innen ergibt sich dadurch eine Spanne von etwa 10 Jahren, in denen sie überlegen können den Master aufzunehmen. Lediglich wer das Bachelor-Studium mit 29 beginnt hat dann tatsächlich weniger als ein Paar (=2) Jahre Zeit einen Master aufzunehmen. So wie es Tepe formuliert, entsteht allerdings ein unsachliches Zerrbild. Wäre es da nicht sinnvoller statt einer fixen Altersgrenze eine, die sich am Zeitpunkt des Bachelor-Abschlusses orientiert zu fordern. Oder ehrlicherweise deren prinzipielle Abschaffung? Wer am LLL dann aber ein substanzielles Interesse hat, müsste aber zugleich weitere Aspekte einfordern: Orientierung der elternunabhängigen Förderung an der Rechtsprechung zum Unterhalt zum Beispiel - denn beruflich Qualifizierte sind häufig gezwungen, über das Vorausleistungsverfahren an ihre Leistungen zu kommen und wieder ei ihren Eltern anklopfen zu müssen. Flexible Vermögensgrenzen nach Alter gestaffelt um eine weitere Idee zu nennen - Sogar das ALG II kennt solche. Die Erhöhung ist aber ein wichtiger Schritt.
Richtig grob wird es allerdings bei Grob: Besser die Studierenden würden keine Erhöhung des Mietanteils - sprich eine geringere BAföG-Erhöhung - bekommen, damit seine Studentenwerke ein paar Häuschen bauen können. Die werden dann frühestens im Jahr 2020 als Wohnungen zur Verfügung stehen - außerhalb von Ballungszentren ist dann noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sie von weniger Studierenden bei einem bis dahin nicht vollständig prognostizierbaren Wohnungsbedarf dann einfach leer stehen. Die runden Tische zur Wohnungsnot kommen zu einem Zeitpunkt, an dem das Kind nicht in den Brunnen gefallen ist, sondern schon längst ertrunken. Und für schnellen Wohnheimbau ist mir kein einziges Studentenwerk bekannt. Eine Anmietung bestehender Bauten aber verlagert die Wohnungsproblematik auch nur und löst nicht die Probleme.
Deutlich fundierter als andere dagegen der fzs. Aber der ist ja angeblich zu handsam - oder zu sachlich?
2. Felix_B kommentierte am 31.07.2014 um 11:50:19 Uhr
Wenn nicht's mehr geht
Ich gebe Dir absolut Recht, Kritik_der_Kritik! Dennoch muss man mal abwarten, welche Auswirkungen die Reform tatsächlich hat. Die von Dir aufgeführten Punkte bzgl. Wohnungsnot und Altersgrenze treffen das Kernproblem aber ganz gut. Auch nach der Reform wird es Studierende bzw. Absolventen geben, die in der Schuldenfalle stecken. Ein Student aus Greifswald hat das Ganze Thema Studienfinanzierung und Schulden neulich mal verbloggt. Ich finde die Liste super hilfreich. Ist zwar sehr einfach gehalten, aber gerade dadurch schnell in die Praxis umzusetzen: http://mint.studieren-mit-meerwert.de/2014/06/schulden-was-geht-wenn-nichts-mehr-geht/
3. j_k_00 kommentierte am 16.08.2014 um 18:45:25 Uhr
ALG II vs. Bafög
Anhand des Artikels lässt sich wunderbar ablesen, wie Bildung in diesem Lande gefördert wird. Nämlich überhaupt nicht! Ich finde es ausserdem eine absolute Frechheit, das Arbeitslose mehr Geld (ALG II) vom Staat im Monat zur Verfügung haben, obwohl diese dem Steuerzahler nichts einbringen. Der ALG II-Satz wird fast jährlich angehoben, aber aus welchen Gründen? Genauso sieht es mit dem Mietzuschuss für Studenten aus. 220€ ist ein lächerlicher Witz. In Berlin zahlt man zur Zeit für ein einfaches WG Zimmer schon fast 400€. Kein Wunder das soviele Studenten nebenbei arbeiten müssen und sich von daher nicht voll auf das Studium konzentrieren können.
4. Oli (Studis Online) kommentierte am 19.08.2014 um 11:43:50 Uhr
@j_k_00
Sozialneid ist das letzte, was weiterhilft. Auch ein Student bringt dem Staat nicht zwangsläufig später etwas ein. Umgekehrt bleibt ein Arbeitsloser nicht unbedingt ewig arbeitslos. Dass die verschiedenen Sozialleistungen nicht synchron angepasst werden, ist leider schon immer so und führte auch schon immer zu Unmut. Aber wenn die einzelnen betroffenen Gruppen immer nur an sich denken, wird sich daran auch wenig ändern. Es ist nun mal am einfachsten, erstmal nur dem zu geben, der am lautesten schreit.
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