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BaWü: Rückmeldegebühren nach fast 6 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Baden-Württemberg hatte 1997 als erstes Bundesland Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren erhoben. Die Studierenden protestierten und versuchten mit einem Boykottaufruf dagegen vorzugehen. Die Proteste hatten keinen direkten Erfolg, auf juristischem Wege wurde jedoch einiges erreicht. Nachdem das Land vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim 1998 unterlegen war und das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht überwiesen wurde, setze die Landesregierung die Erhebung der Gebühren aus. Nun, nach weiteren vier Jahren, steht die Entscheidung des BVerfG an.
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