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Vermögen verschwiegen: Straftat oder doch "nur" Ordnungswidrigkeit?
Während auf Grund des Datenabgleichs schon munter die Klagewelle durch Deutschland rollt und manche Staatsanwälte scheinbar nur darauf gewartet haben, hohe Strafen zu erreichen, gibt es auf der anderen Seite noch Zweifel, ob überhaupt Strafrecht anzuwenden ist. Eine Klärung dieser Frage lässt sich aber nur erreichen, wenn jemand das Verfahren bis zur höchsten Instanz durchfechtet. In Bayern scheint sich nun jemand gefunden zu haben.
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