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Kann es doch Härtefälle geben?: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ohne BAföG-Berechtigung
Bei vielen Studierenden mag das Thema Rundfunkgebühren wenig feierliche Gefühlsregungen verursachen. Wer seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) ab 01.04.2005 in den Genuss der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kommen wollte, ohne Empfänger von Leistungen nach dem BaföG zu sein, hatte bislang eine verschwindend geringe Aussicht auf Erfolg. Möglich ist es dennoch!
Bisherige Kommentare
1. LauraetMichael kommentierte am 18.09.2012 um 21:41:44 Uhr
Ohne Rundfunk sind wir glücklich!
Wir haben unseren Fernseher schon längst abgegeben und verzichten ferner auch völlig auf das Radio.
Wir finden es ungeheuerlich, zur Finanzierung des unseres Erachtens sittenwidrigen sowie vorsätzlich volksverdummenden BRD-Rundfunk GEZwungen zu werden.
2. omahenri kommentierte am 19.09.2016 um 10:29:24 Uhr
Unverschämt
Ich habe eine Tochter, die durch die Geburt von zwei Kindern zur Langzeitstudentin wurde. Sie verfügt über keinerlei Einkommen und soll nun auch GEZ bezahlen, obwohl sie aus persönlicher Überzeugung weder Fernseher noch Radio besitzt. Wir unterstützen die Tochter monatlich, damit sie ihr Studium zuende bringen kann. Das heisst, wir finanzieren die Wohnung und die Krankenversicherung und den Lebensunterhalt bezuschussen wir auch zum Teil mit. Jetzt werden die Kinder ständig von der GEZ gemahnt, sie sollen die Gebühren bezahlen. Ich sehe nun nicht ein, dies auch noch zu übernehmen, wir bezahlen ja schon für unseren Haushalt. Ich verstehe nicht, das Menschen ohne Eigenes Einkommen zur Kasse gebeten werden. Geht man davon aus, das es Eltern und Grosseltern gibt, die das übernehmen. Ich finde das ist frech, ein Hartz IV Empfänger hat wenigstens 400 Euro zum leben, wird aber trotzdem befreit. Eine Studentin mit zwei kleinen Kindern, die über kein eigenes Einkommen verfügt, soll zahlen. Wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht, wir lassen uns aber auch einfach zu viel gefallen. Ich kenne viele Leute, die kein TV und Radio besitzen, aber trotzdem zahlen müssen, so viel Ungerechtigkeit lässt mich immer wieder am Verstand der Behörden zweifeln, wir werden doch nur noch abgezockt.
3. Nehemia kommentierte am 08.12.2018 um 23:48:08 Uhr
In was für einer Welt leben wir eigentlich?
Wenn ich diesen Artikel lese, kommt mir die Galle hoch. Was für eine Regierung haben wir, die solche Methoden zulässt. Eine staatliche Organisation versucht auf Teufel komm raus, Geld aus Menschen ohne Einkommen Geld zu pressen. Bevor es dann zu einem Urteil kommt, dass dieses verhindert und zum Präzedenzfall werden könnte, wird man "kulant" und erlässt diesem einem Kläger "großzügig" die Schuld, damit andere sich nicht auf diese Urteil berufen können. Was sind das nur für Menschen?
4. Horst G. kommentierte am 08.04.2019 um 20:25:09 Uhr
GEZ
Unsere Politiker bekommen einfach den Hals nicht voll genug. Die Ministerpräsidenten bestimmen und die ARD/ZDF saugen nur und zahlen sich anschließend üppige Pensionen. Ich unterstütze meinen Sohn, der noch studiert und er lebt schon am existenzminimum und davon wollen die noch die Rundfunksteuer. Abartig der Staat.
5. Jorge kommentierte am 12.04.2022 um 13:33:50 Uhr
Neue Rechtssprechung dazu beachten
Es gibt mittlerweile eine neue Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema, mit der es sich lohnt zu beschäftigen: BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35953.0.html
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