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Enttäuschendes Gerichtsurteil: Mehr als sechs Jahre Wartezeit auf Studienplatz zumutbar
Ende September konnten sich die klagenden Studierenden noch auf einen Studienplatz nach sechs Jahren Wartezeit freuen. Doch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde nun endgültig vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kassiert. Es sei hinreichend wahrscheinlich, dass die KlägerInnen nächstes Jahr einen Studienplatz bekämen ...
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