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Leider mit wenig Inhalt: 24. BAföG-Änderungsgesetz tritt in Kraft
Das 24. BAföG-Änderungsgesetz ist heute verkündet worden. Es gibt nur eine einzige Änderung: Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2011 war eine angepasste Regelung für den studiendauerabhängigen Teilerlass nötig geworden. Diese betrifft nur Studiengänge, bei denen eine Mindeststudiendauer festgelegt ist, die ein Unterschreiten der Regelstudienzeit unmöglich macht.
Bisherige Kommentare
1. flopsi kommentierte am 25.10.2011 um 14:35:07 Uhr
nachfrage
mit der rückzahlungsgrenze bei 10.000€ hat das aber nichts zu tun oder?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.10.2011 um 14:36:35 Uhr
@flopsi
Die Rückzahlungsgrenze von 10.000 € (immer bezogen auf das Staatsdarlehen, nicht aber auf etwaige BAföG-Bankdarlehen) bleibt.
3. Ruffian kommentierte am 15.12.2011 um 08:10:43 Uhr
Slow as ....
Ernsthaft, als würde überhaupt irgendwer mal etwas machen bzw. wäre irgendwo Verlass...
Ich warte schon 4 Monate auf Bafög. Letzten Monat schrieb ich eine Mail an Bielefeld. Wo dann ein Brief kam, dass es etwas fehlen würde und wenn ich es nicht termingerecht nachreichen würde, würde das Verfahren "ganz" eingestellt werden.
Absurd. Ich kenne jemand aus einer richtigen Studienstadt, der reichte später ein und bekommt es bereits.... -____-'
Wahrscheinlich kommt das Bafög dann, wenn ich mich aus finanziellen Gründen exmatrikulieren musste..........................
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