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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein BAföG = keine Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
Dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nur bei BAföG-Bezug möglich sein sollte, leuchtete so manchem Betroffenen nicht ein. Vor allem auch deswegen, weil es früher eine andere Befreiungs-Regelung gab, die nur auf das (nachzuweisende) geringe Einkommen abstellte. Eine Studentin klagte sich durch die Instanzen und ist nun auch vor dem BVerwG gescheitert.
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