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Viele Veränderungen: 23. BAföG-Änderungsgesetz
Das Kabinett hat heute den Entwurf des 23. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Neben der erwartet kleinen Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge gibt es eine Menge weiterer Änderungen. Der Mietzuschlag wird z.B. künftig pauschal gewährt unabhängig von der Miethöhe. Bei einem erstmaligen, rechtzeitigem Wechsel der Fachrichtung gibt es künftig "normales" BAföG und nicht mehr am Ende nur ein Bankdarlehen. Gestrichen werden dagegen die Darlehens-Teilerlasse auf Grund guter Leistungen oder schnellem Studiums.
Bisherige Kommentare
1. mystic00 kommentierte am 22.04.2010 um 08:37:26 Uhr
23. Bafög-ÄndG
Das 23. Bafög-ÄndG enthält noch eine Verbesserung für Kinder erziehende Studentinnen, die im Artikel noch fehlt.
"Die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung wird verbessert. Der bisher notwendige Kausalzusammenhang zwischen Kindererziehung und später Aufnahme der Ausbildung für das Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten entfällt."
Quelle:
http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.04.2010 um 09:09:21 Uhr
@mystic00
Habe ich nun im Artikel ergänzt. War ein Versehen, dass es nicht gleich drin stand.
3. frage43434 kommentierte am 22.04.2010 um 19:22:07 Uhr
frage
Ich habe immer 140 weniger bekommen.Jetzt wird der Freibetrag angehoben.Kriege ich somit mehr geld?
5. Judge kommentierte am 22.04.2010 um 21:25:57 Uhr
Bafög-Rechner
Hallo liebe Freunde !
Kurze Frage:
Wird der Bafög-Rechner hier auf studis-online alsbald (wenn Gesetz in Kraft) angepasst ? Habe bisher gerne benutzt da er schnell ein brauchbares Ergebnis liefert :)
Viele Grüße,
Judge
6. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.04.2010 um 22:09:55 Uhr
@frage
Gesetzt den Fall, bei Dir bleibt wirklich alles absolut identisch (gleiches Einkommen der Eltern, keinerlei Änderung bei Geschwistern etc.), dann müsste es zukünftig mehr BAföG für Dich geben.
7. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.04.2010 um 22:12:43 Uhr
BAföG-Rechner wird natürlich angepasst ...
... spätestens, wenn das Gesetz beschlossen wird. D.h. er wird dann abhängig vom im Rechner anzugebenden Start des Bewilligungszeitraums mit den alten Regelungen oder schon den künftigen rechnen.
8. Fachrichtungswechsel kommentierte am 27.04.2010 um 13:39:22 Uhr
Fachrichtungswechsel
Hallo, ich wollte fragen, ob die Regelung, dass man normales Bafög statt Bankdarlehen nach einem Fachrichtungswechsel erhält, auch rückwirkend gilt?
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 27.04.2010 um 13:49:49 Uhr
@Fachrichtungswechsel
Die Regelung bezüglich des Bankdarlehens gilt - sofern das Gesetz unverändert beschlossen wird - ab dem nächsten Bewilligungszeitraum, der am 1. August 2010 oder später beginnt. Wenn Du im SoSe 2010 auf ein Bankdarlehen zurückgreifen musst, so ändert sich daran nichts.
10. flopsi kommentierte am 27.04.2010 um 18:38:03 Uhr
Altersgrenze Master :-)
jippieh ich bin so happy-ich werd mir also den MA finanzieren können.ihr habt mir auf wunderbare weise den abend versüßt mit dieser info!danke:-)
11. christophhh kommentierte am 28.04.2010 um 08:54:48 Uhr
Nachfrage
Hey,
wann wird das Gesetz denn nun endgültig beschlossen? In den Nachrichten klang es so, als wenn das Gesetz so in der Form endgültig kommt!?
12. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.04.2010 um 23:15:57 Uhr
@christophhh
Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Zuerst Bundestag (muss bis Mitte Juni durchgehen - 1.Lesung, Beratung im Fach-Ausschuss, 2.+3.Lesung), dann noch Bundesrat (spätestens Anfang Juli; damit Gesetz noch vor August von Bundespräsident unterschrieben und veröffentlicht werden kann). Ist durchaus knapp, falls es noch Probleme gibt. Und die sind nicht 100%ig auszuschließen, weil die Bundesregierung auch ihr Stipendienplan durchbekommen will und das indirekt mit dem BAföG verknüpft.
14. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.05.2010 um 12:36:36 Uhr
BAföG-Erhöhung auf der Kippe
Siehe unseren Artikel vom 21.05.2010: Bundesrat könnte BAföG-Änderungsgesetz stoppen
Hinweis an mystic00: Links auf aktuelle Artikel anderer Medien sind okay (und waren hier ja auch sehr sinnvoll), aber Dein Zitat war etwas lang, daher habe ich Deinen Beitrag entfernt und stattdessen nun auf den eigenen Artikel verlinkt, den ich inzwischen dazu geschrieben habe.
15. flopsi kommentierte am 03.06.2010 um 15:46:19 Uhr
ich krieg die krise...
diese warterei auf die entscheidung,die meine zukunft entscheidend beeinflussen wird,macht mich echt fertig-_- @oli:morgen müssten wir mehr wissen,oder?^^
16. Oli (Studis Online) kommentierte am 03.06.2010 um 16:04:31 Uhr
@flopsi
Sicher wissen wir auch morgen noch nichts. Selbst eine Ablehnung morgen ist nicht das endgültige Aus, sondern nur ein sehr deutliches Warnzeichen. Dann müsste der Bundestag wohl einiges ändern, wenn noch die Hoffnung bestehen soll, dass der Bundesrat schließlich in der entscheidenden abschließenden Behandlung doch noch zustimmt. Noch geht es nur um die erste Behandlung des Entwurfs.
Dann kann der Bundestag noch Änderungen vornehmen (zweite Lesung) und schließlich das Gesetz beschließen (dritte Lesung).
Erst dann geht es ums Ganze, denn dann (voraussichtlich Anfang Juli= kann der Bundesrat nur noch zustimmen - oder es ablehnen und damit an den Vermittlungsausschuss verweisen. In letzterem Fall klappt es rein zeitlich dann nicht mehr, dass das Gesetz noch zum August in Kraft tritt. Denn dann wären erst mal Ferien von Bundestag und -rat und weitere Verhandlungen erst danach wieder möglich.
17. Oli (Studis Online) kommentierte am 09.07.2010 um 10:59:12 Uhr
Wenn die Änderung kommt ...
... was wir ja heute noch erfahren werden, dann gibt es übrigens noch eine weitere Änderung, die erst während des Gesetzgebungsverfahrens ergänzt wurde: Bei Auslandsaufenthalten muss man dem BAföG-Amt nicht mehr Sprachkenntnisse nachweisen.
18. Mike24 kommentierte am 15.10.2010 um 12:30:11 Uhr
Frage Rückzahlungserlass
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung. Das ein Teilerlass wegen sehr gutem oder schnellem Studium nicht mehr erfolgt, habe ich verstanden. Auch das die max. Grenze von 10000 euro Rückzahlungssumme weiter besteht. Aber: Bisher gab es einen Teilerlass, wenn man nach dem Studium die komplette Summe gleich zurück gezahlt hat. Wird dies weiterhin gewährt oder wird das auch gestrichen??? Danke
19. Teni kommentierte am 27.10.2010 um 20:34:58 Uhr
FH Diplom
Ich finde die Änderungen grundsätzlich gut - allerdings hätte meines Erachtens die Möglichkeit der Förderung nach einem FH Diplom (- Master) berücksichtigt werden müssen, da nur mit Ergänzungskursen aus dem Master eine Promotion möglich ist. Das bedeutet, dieses Studium ist auch nach FH Diplom ein Aufbaustudium.
20. Student kommentierte am 01.12.2010 um 19:35:28 Uhr
Bafög Erhöhung ein Witz
Ich bin richtig enttäuscht von der Bafög Erhöhung. Es wird nur alles schön geredet von wegen Freibeträge werden höht aber keiner sagt was dazu, dass im Gegenzug "Abzüglich sozialer Sicherung" und "Zusatzfreibetrag nach § 25" gesenkt worden sind!!! Ich lag im niedrigen Bafögbereich, wo sich die Erhöhung sehr gelohnt hätte. Hatte vorher 56 Euro bekommen. Durch die ganzen Erhöhungen hätte ich dann um die 120 Euro bekommen müssen. Höhere Freibeträge bei gleichen Bedingungen??? An anderen Ecken wurde wieder gekürzt, so bekomme ich jetzt nur 90 Euro. Immer das selbe mit der Politik....es wird nur ausgesprochen was die Bürger hören wollen.
21. Ben kommentierte am 02.12.2010 um 20:57:24 Uhr
@20: Naja...
...im Falle meiner Freundin hat sich die Erhöhung sehr gelohnt. Statt 108€ / Monat bekommt sie jetzt 361€ / Monat, plus die Nachzahlung für den halben Oktober und November (498€). Also wir sind begeistert von der Erhöhung :)
22. Inom kommentierte am 18.01.2011 um 13:56:36 Uhr
Fachrichtungswechsel
Hallo, ich hab nochmal ne Frage zu dem echten Bafög nach Fachrichtungswechsel. also ich hab nach dem 2. semester den studiengang und die hochschule gewechselt, jetzt bin ich neu im 3. Fachsemester (hab also 5. Semster hinter mir). In meinem bescheid steht, dass ich die letzten beiden semester kein "echtes" bafög mehr bekomme, wurde das jetzt geändert oder erst für die, die nach der änderung einen Fachrichtungswechsel hatten/ haben? Schöne Grüße
23. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.01.2011 um 21:22:19 Uhr
@Inom
Kann es sein, dass Dein Bescheid schon im Oktober / November erstellt wurde und daher das Amt möglicherweise das neue Gesetz noch nicht berücksichtigt hatte? (Vgl. Umstellungsschwierigkeiten: Neues BAföG-Gesetz - alter Bescheid
24. Inom kommentierte am 19.01.2011 um 12:51:41 Uhr
Fachrichtungswechsel 2
Nee, das ist schon der überarbeitete, deswegen ja meine Frage. Weil ich muss ja sonst irgendwie ein Einspuch oder so einlegen?!
25. Oishii kommentierte am 11.01.2012 um 23:43:56 Uhr
Leistungsnachweis
Hey ich hab da mal ne Frage und zwar folgende Situation:
Ich studiere momentan Medienpsychologie, will aber zum nächsten Wintersemester (12/13) zu herkömmlicher Psychologie wechseln. Muss ich dann in den zwei Semestern Medienpsychologie noch Credit Points in Veranstaltungen sammeln, die nichts mit meinem zukünftigen Psychologiestudium zu tun haben (manche Veranstaltungen werden mir nächtes Jahr angerechnet...Frage ist nun, ob ich Klausuren in den restlichen noch schreiben bzw Hausarbeit schreiben muss)
Wäre super, ne Antwort zu bekommen!
Liebste Grüße
26. Oli (Studis Online) kommentierte am 12.01.2012 um 09:30:42 Uhr
@Oishii
Für Fragen zum BAföG ist eigentlich das Forum da. Lies aber vorher am besten den Artikel zum Thema Fachrichtungswechsel durch, um umfassend informiert zu sein.
Jedenfalls erfordert der Bezug von BAföG, dass man auch ernsthaft studiert und das bedeutet auch, Leistungspunkte zu sammeln. Denn wenn man zufällig kontrolliert werden sollte und dann nichts nachweisen kann, ist der Ärger groß: Rückzahlung des BAföG, evt. sogar Anzeige.
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