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Urteil des VG Münster: Auslandsdeutsche können auf BAföG hoffen
Wer schon vor dem Studium und auf Dauer im Ausland lebt, hatte bisher kein Anrecht auf Auslands-BAföG. Selbst innerhalb der EU nicht. Dagegen hat ein Student geklagt, der seit einigen Jahren in Frankreich lebt und dort BAföG-gefördert studieren will. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Ansinnen des Studenten zugestimmt (Az. 6 K 2465/08)– EU-Recht sei dank. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, es könnte auch noch in die nächste Instanz(en) gehen. Wobei eine grundsätzliche Änderung nicht unwahrscheinlich ist.
Bisherige Kommentare
1. Studi69 kommentierte am 01.02.2010 um 08:16:00 Uhr
KfW
Gilt das dann auch für den Bildungskredit?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.02.2010 um 10:48:46 Uhr
@Studi69
Wie schon im Artikel steht: Genau genommen hat das Urteil noch nicht einmal für das BAföG garantierte Auswirkungen (weil eben nur erste Instanz). Insofern muss man sich noch etwas gedulden, "einfach so" wird man - jedenfalls zunächst - auch weiterhin keinen Bildungskredit geben, wenn man Auslandsdeutscher ist.
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