HoPo-HintergrundWas StudiengebührenbefürworterInnen behaupten und was man dem entgegensetzen kann
Von Jens Wernicke
Einige Thesen von GebührenbefürworterInnen ...
Es gibt keine Alternative zur Einführung von Studiengebühren; die öffentlichen Kassen sind leer.
Studiengebühren helfen, die vorhandenen Ungerechtigkeiten des Bildungssystems abzubauen.
Studiengebühren werden verbindlich nur den Hochschulen zufließen.
Wer studiert, verdient später mehr, da ist es nur gerecht, wenn hierfür auch zur Kasse gebeten wird.
Die Beteiligung der privaten Haushalte an den Kosten eines Studiums ist zu gering.
„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten –, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“ - George Orwell, 1984
... und was darauf entgegnet werden kann
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Es gibt keine Alternative zur Einführung von Studiengebühren; die öffentlichen Kassen sind leer.
Die öffentlichen Kassen sind leer, weil seit Jahren eine Politik von Unternehmensentlastungen und Liberalisierung betrieben und der gesellschaftliche Reichtum von unten nach oben umverteilt wird.
Vielmehr haben die leeren Kassen selbst etwas mit einer falschen Prioritätensetzung bei der Steuerpolitik auch und gerade der rot-grünen Bundesregierung zu tun. (Himpele 2005)
Das eigentliche Problem liegt auf der Einnahmenseite. Weil Unternehmen und Reiche immer weniger Steuern gezahlt haben, sind die Einnahmen hinter den Ausgaben weit zurückgeblieben. 2001 bis 2003 fehlten gegenüber dem Niveau von 2000 jedes Jahr 40-50 Mrd. € an Steuereinnahmen. Der größte Teil dieser Fehlbeträge geht dabei auf das Konto der Steuern von Kapitalgesellschaften – und das, obwohl deren Gewinne gesamtwirtschaftlich betrachtet trotz Krise gar nicht gesunken, sondern von 285 Mrd. € im Jahr 2000 auf 314 Mrd. € 2002 gestiegen sind. (Troost 2005)
Grafik 1 verdeutlich, wieso „Besserverdienende“ die Hauptprofiteure der Einkommenssteuerreformen der Regierung Schröder gewesen sind. Ihr ist die Entlastung der Steuerreforem von 1998 bis 2005 in Abhängigkeit vom Einkommens zu entnehmen.
Grafik 1:
Entlastung durch Steuerreformen zw. 1998 und 2005
entnommen aus www.abs-bund.de/_blobs/271/Bildung_und_Sozialstaat.pdf (bei archive.org)
Darüber hinaus ist auch der prozentuale Anteil der Beteiligung des Staates am Hochschulwesen seit Jahrzehnten rückläufig (siehe Tabelle 1). Und sind auch im internationalen Vergleich die (gesamten) deutschen Bildungsausgaben im unteren Bereich der OECD-Staaten zu finden (siehe Tabelle 2). Das heißt: Die Gesamteinnahmen des Staates werden immer mehr zurückgefahren und auf die Schultern der unteren Bevölkerungsschichten umverteilt. Darüber hinaus wird jedoch auch der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt immer weiter gesenkt.
Tabelle 1
Jahr | 1975 | 1980 | 1985 | 1990 | 1995 | 2000 | 2002 (vorl.) |
Hochschulausgaben in % des BIP | 1,08 | 0,95 | 0,92 | 0,85 | 0,90 | 0,85 | 0,88 |
Tabelle 2
Bildungsausgaben in % des BIP (2000) | |
OECD gesamt | 5,5 |
Deutschland | 5,3 |
Australien | 6,0 |
Kanada | 6,4 |
Dänemark | 6,7 |
Frankreich | 6,1 |
Korea | 7,1 |
Schweden | 6,5 |
USA | 7,0 |
Italien | 4,9 |
Studiengebühren sind „sozial verträglich“; in anderen Ländern ist die Zahl der Studierenden nach Einführung von Studiengebühren nicht zurückgegangen.
In allen Ländern, in denen diese eingeführt wurden, sank daraufhin der Anteil der Studierenden aus Unter- und Mittelschicht. Das hängt damit zusammen, dass Menschen aus einkommensschwächeren Verhältnissen eine wesentlich geringere Verschuldungsbereitschaft aufweisen und sich im Zweifel eher gegen ein Studium und die Aufnahme eines „später rückzahlbaren“ Kredites in Höhe von mehreren zehntausend Euro entscheiden.
Dass der „Preis“ für ein Studium (eben) durchaus die Nachfrage beeinflusst, zeigt sich (auch) daran, dass seit der Verbesserung der Vergabedingungen und der Erhöhung der BAföG-Sätze im Jahre 1999 der Anteil der Studierenden pro Jahrgang von 31,3 Prozent auf erfreuliche 37,1 Prozent angestiegen ist. (Lieb 2004)
In Australien - einem „Vorzeigeland“ der StudiengebührenbefürworterInnen - ist der Abschreckungseffekt auf potentielle StudienanfängerInnen aufgrund des bisher vorliegenden Datenmaterials noch nicht nachweisbar. Allerdings wurde in Australien gleichzeitig zur Einführung der Studiengebühr seitens des Staates massiv Geld in den Ausbau der Hochschulen investiert - was den „reinen Effekt“ der Studiengebühren vollkommen verfälscht. Es ist davon auszugehen, dass der Abschreckungseffekt auf einkommenssschwache Bevölkerungsschichten anfänglich – und zugunsten einkommensstärkerer Bevölkerungsschichten - mittels des Ausbaus der Hochschulen kompensiert werden konnte; da dieser Ausbau im Moment jedoch gerade „rückgängig“ gemacht wird, werden die Studierendenzahlen binnen weniger Jahre nun jedoch wohl rapide sinken.
In Österreich ist die Zahl der StudienanfängerInnen bei Einführung der Gebühren um 15 Prozent (Lieb 2004) gesunken; es handelt sich hierbei also explizit nicht um vermeintliche „studentische Karteileichen“, wie gern behauptet wird, sondern abgeschreckte potentielle Neu-Studierende. Sogar sollte dieser Abschreckungseffekt anderenorts niedriger ausfallen, legen alle vorliegenden Erfahrungen nahe, dass die Bildungsbeteiligung der Jugendlichen aus niedrigen Herkunftsgruppen rapide sinken, die derer aus hohen Herkunftsgruppen hingegen ansteigen wird.
Nicht umsonst bezeichnet daher das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) die Frage der sozialen Gerechtigkeit als die Achillesverse der Studiengebühren-BefürworterInnen. So heißt es:
...dass sozialverträgliche Studiengebühren ein Widerspruch in sich sind. Die Begründung dafür lautet, dass alle Studiengebührenvarianten ausnahmslos Bildungsbeteiligung mit der so genannten Primärverteilung des Sozialproduktes verkoppeln. Diese ergibt sich aus der jeweiligen Stellung der einzelnen Menschen im System der gesellschaftlichen Produktion und spiegelt folglich dessen strukturelle Ungleichheiten wider.
Die Primärverteilung des Sozialproduktes ergibt sich im Wesentlichen aus den Arbeitseinkommen (...) sowie aus den Einkommen aus Kapital und Vermögen (...). Die diversen juristischen Einkommensarten sind folglich auf die ökonomischen Grundkategorien Arbeit und Kapital rückführbar. Anders gesagt: Diese Primärverteilung lässt sich nicht allein so beschreiben, dass Menschen unterschiedlich viel Geld verdienen, sie ist auch ein Ausdruck von Machtbeziehungen und strukturell unaufhebbaren Ungleichheitsverhältnissen. (...)
Nach den Erfahrungen aller kapitalistischen Industriegesellschaften aber lässt sich den Ungleichheitsverhältnissen und bildungsdiskriminierenden Effekten der sozialökonomischen Kernstrukturen nur durch die Sekundärverteilung des Sozialproduktes über Steuern und Abgaben bis zu einem gewissen Grade entgegenwirken, etwa indem dieses System Bildung ermöglicht (z. B. durch ein gebührenfreies Hochschulstudium) und Bildungsbeteiligung sozial fördert (BAföG). Deswegen kann es per definitionem keine sozialverträglichen Studiengebühren geben (ABS 2003: S. 8 f.).
Tatsächlich ist das deutsche Bildungssystem bereits jetzt selektiver als das anderer vergleichbarer Industriestaaten; nirgendwo anders hängt der „Bildungserfolg“ derart von der Schichtzugehörigkeit ab wie hier: „Von 100 Kindern aus der Herkunftsgruppe „niedrig“ begann im Jahr 2000 etwa jedes zehnte ein Hochschulstudium, in der Herkunftsgruppe „mittel“ mit 29% fast drei mal so viel, in der Herkunftsgruppe „gehoben“ sind es 66%, in der Herkunftsgruppe „hoch“ 81%“ (Heyde 2005).
Dieser Trend der permanenten Ungleich- bzw. Umverteilung (die Anteile der höheren Schichten wachsen überproportional an, so dass die anderen Bevölkerungsschichten von Jahr zu Jahr mehr diskriminiert, da absolut stets weiter ausgeschlossen werden) der mittels Bildung erworbenen Lebenschancen verstärkte sich in den letzten Jahren zunehmend und würde durch die Einführung von Studiengebühren weiter intensiviert.
Verglichen mit den Bildungsbeteiligungsquoten von 1996 haben bis auf die Herkunftsgruppe „mittel“ Kinder aus allen Gruppen hinzugewonnen: Die “gehobene„ Herkunftsgruppe hat ihre Beteiligung an der Hochschulbildung mit 15% am stärksten gesteigert, gefolgt von 9% der Herkunftsgruppe „hoch“. Aber auch Kinder „niedriger“ sozialer Herkunft konnten ihre Beteiligung an akademischer Bildung um 3% steigern, während die Entwicklung für die Herkunftsgruppe „mittel“ mit -20% deutlich zurückging. (Heyde 2005).
Übrigens auch ein Anzeichen dafür, dass das BAföG auf Grund der jahrelang nicht gestiegenen Freibeträge auf das Elterneinkommen mehr und mehr eine Art Mittelstandsloch aufweist. Insgesamt jedenfalls reicht das heutige BAföG offenbar nicht aus, um die Bildungsbeteiligung von Menschen aus mittleren und niedrigeren sozialen Herkunftsgruppen zu verbessern.
Nach Einführung von Studiengebühren ist zudem damit zu rechnen, dass die hierdurch vom Studium abgeschreckten Jugendlichen verstärkt auf duale Berufsausbildungen ausweichen und damit einen Kaskadeneffekt auslösen. Dies führt dann dazu, dass die Chancen des letzten Hauptschulabsolventen, noch einen Ausbildungsplatz zu ergattern, schwinden.
Studiengebühren helfen, die vorhandenen Ungerechtigkeiten des Bildungssystems abzubauen.
Es ist methodisch unsinnig, aus der formalen Gegenüberstellung der zweifellos unterschiedlichen statistischen Kosten eines Kita-Platzes und eines Studienplatzes, zudem ohne Angabe eines Vergleichsmaßstabes, ein „Gerechtigkeitsproblem“ zu konstruieren.
Wenn beispielsweise den Kommunen als Hauptträger der Kita-Finanzierung aktuell ca. 6 Mrd. € weniger als 1998 zur Verfügung stehen, hängt dies vor allem mit Mindereinnahmen infolge einer Erweiterung von Steuerbefreiungstatbeständen für die gewerbliche Industrie zusammen, nicht im geringsten mit einer vermeintlich luxuriösen Ausstattung anderer Bildungseinrichtungen. Das Beispiel zeigt plastisch, dass die Unterfinanzierung spezifischer Bildungsstätten in ein politisches Verhältnis zu jeder anderen Form staatlichen Finanz(fehl)verhaltens gestellt werden kann: Dazu gehört die Verschwendung von Steuergeldern für gesellschaftlich unsinnige Dinge (Metrorapid, Rüstungstechnologie) ebenso wie der Verzicht auf Einnahmen (Vermögenssteuer u. a.).
Der ausschließliche Vergleich mit anderen Bildungseinrichtungen und -stufen ist hingegen eine willkürliche ideologische Konstruktion zum Zwecke der Entpolitisierung; ganz abgesehen davon, dass bisher tatsächlich niemand wirklich Anstalten unternommen hat, KiTa-Plätze „preiswerter“ oder gar unentgeltlich zu machen. Selbst wenn dies in Angriff genommen werden sollte, bleibt zu beachten, dass es de facto unmöglich ist, Bildungs-„Gerechtigkeit“ dadurch in höherem Maße zu realisieren, dass im primären Bildungsbereich die Selektionshürden beseitigt, im Bereich der höheren Bildung hingegen umso effizienter eingeführt werden.
Torsten Bultmann (2002) schreibt hierzu:
„Schließlich finden im rotgrünen Spektrum – und im programmatischen Schlepptau des aktivierenden Staates – zunehmend Bildungskonzepte Zustimmung, die ganz bestimmten, ökonomistisch verkürzten Auffassungen von Lebenslangem Lernen anhängen. Diese gehen von folgenden Annahmen aus: Aufgabe des staatlichen Bildungssektors sei es etwa, vor allem jene basalen sozialen Fähigkeiten zu fördern, die zum eigenverantwortlichen Lebenslangen Lernen befähigen.
Infolge dessen müssten öffentliche Bildungsausgaben im Elementar- und Primarbereich konzentriert, eventuell sogar aus höheren Bildungsstufen umverteilt werden. Berufsnäheres Spezialwissen im Sekundar- und Tertiarbereich hingegen könne aufgrund seiner schnelleren ökonomischen Verschleißquote stärker von Elementen des Wettbewerbs und finanzieller Eigenverantwortung gesteuert werden (...).
Das gesellschaftliche Bildungskonzept des aktivierenden Staates lässt sich im Prinzip auf eine Formel bringen: Am Beginn der Bildungsbiographie, d. h. in der Kindheit, wird in einem gewissen Umfang dem Anspruch nach soziale Selektion abgebaut, um durch (Teil-)Privatisierung späterer Bildungsphasen Selektion umso effizienter stattfinden zu lassen. Es handelt sich, kurz gesagt, um eine Modernisierung von Auslesemechanismen.“
Jede Art der Studiengebühr wird neue bzw. weitere Arten der Benachteiligung im Bildungssystem zementieren.
Studiengebühren werden verbindlich nur den Hochschulen zufließen.
Dass Studiengebühren - längerfristig betrachtet - allem anderen als den Hochschulen zufließen werden, zeigen alle internationalen Erfahrungen in diesem Bereich. Obwohl bspw. genau dies vom Modell der australischen Studiengebühr behauptet wird (also, dass die Gebühren den Hochschulen zuflössen), hat sich die Finanzsituation der Hochschulen mitnichten verbessert. Denn in dem Maße, wie die Studierenden für ihr Studium zahlen, werden die staatlichen Zuschüsse zurückgefahren.
Die australische Hochschullehrergewerkschaft und der nationale Studierendenverband haben dazu eine Studie vorgelegt und treffend überschrieben: „Students pay more, universities get less, the government pockets the difference.“ Tatsächlich geht es den australischen Hochschulen heute (finanziell) „schlechter“ als vor der Einführung der Gebühr. Dass es darüber hinaus rechtlich gar nicht möglich ist, die Gebühren verbindlich den Hochschulen zuzuweisen, wird nicht nur seit Jahren von Gegnern der Studiengebühr artikuliert.
Selbst der Professor für Finanz- und Steuerrecht Ferdinand Kirchhof, der von der Landesregierung Baden-Württembergs mit einem Gutachten zur Gebührenpraxis beauftragt worden war, kam unlängst zu diesem Schluss, der SPIEGEL (2005) berichtete dazu:
Letztlich sei ein Zugriff der Finanzminister auf die Studiengebühren nicht zu verhindern. (...) Im Klartext: Wenn ein Finanzminister damit lieber Haushaltlöcher stopft, kann ihn kein Bildungsministerium aufhalten. Zwar müssten die Landesregierungen in den Gebührengesetzen genau begründen, warum sie die Studienbeiträge verlangen: nämlich für die teure und personalaufwändige Hochschulausbildung der Studenten. Doch das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Staates stehe grundsätzlich über gesetzlichen Regelungen, wie sie ein Gebührengesetz treffen könne (...).
Studiengebühren verbessern die Lernbedingungen und erhöhten die Einflussmöglichkeiten der studentischen „Kundinnen und Kunden“.
Dafür, dass sich die Studienbedingungen verbessern könnten, müssten die Einnahmen durch Studiengebühren erst einmal den Hochschulen zufließen. Dass dies nicht so ist und wohl auch nie sein wird, ist abzusehen (siehe Kasten).
„Ohne Finanznot würde sich an den Hochschulen nichts ändern“, lässt etwa – exemplarisch aber nicht einzig – der Prorektor der Universität Mannheim (SPIEGEL 1998: S. 24) verlauten. Die bestehenden Hochschulstrukturen werden von den meisten wissenschaftspolitischen SpitzenfunktionärInnen als ineffektiv und nicht mehr zeitgemäß erachtet.
Angestrebt wird der Übergang zu einem quasibetriebswirtschaftlichen Wettbewerbsmodell. Durch das Knapphalten der Mittel soll folglich ein entsprechender Effizienz- und Anpassungsdruck in die gewünschte Richtung erzeugt werden. (ABS 2003: S. 17)
Die Unterfinanzierung der Hochschulen ist demnach zumindest auch ein politisches Instrument zur beabsichtigten Durchsetzung einer Managementideologie. In dieses Konstrukt passen auch Studiengebühren, die ein spezifisches KundInnen-Verhältnis erzeugen und damit eine bestimmte Rolle der Studierenden reproduzieren helfen können. Doch sogar sollten die Gebühren den Hochschulen zufließen, würde sich hierdurch für die breite Masse der Studierenden nichts merklich verbessern lassen. Zum einen beträgt die aktuelle Unterfinanzierung der Hochschulen in Deutschland ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr (Pasternack 2005). Um auch nur dem OECD-Durchschnitt zu entsprechen, wären hingegen etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr (ebd.) mehr notwendig - durch Studiengebühren wären jedoch maximal 1,1 Milliarden Euro jährlicher Einnahmen (ebd.) zu erzielen, so dass die Erwartung, durch diese ließen sich die Finanzprobleme der deutschen Hochschulen lösen, doch akut verwundern muss.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die hier angestrebte „Qualität“ – rein quantitativ definiert über die Anzahl der NachfragerInnen – weder tatsächliche (inhaltliche) Qualität noch demokratisch legitimierte Ziele, sondern ganz im Gegenteil eine reine Unterwerfung unter und Internalisierung von Kapitalverwertungsinteressen durch die Individuen umschreibt: „Bildung“ wird doch nicht dadurch „gut“, dass mensch sie schnell „konsumiert“, sondern dadurch, dass sie Assoziativität und Kritik möglich macht.
Der Gedanke der nachfrageorientierten Hochschulfinanzierung bedeutet zu Ende gedacht, dass die Studierenden eine gewisse Nachfragemacht hätten. Dies kann vielleicht bei Milch funktionieren, die bei Lidl oder Aldi gekauft werden kann, nicht jedoch bei Studiengängen. Selbst wenn mir die Vorlesung X am Studienort Y nicht gefällt, werde ich deswegen kaum den Studienort – evtl. nur für ein Semester – zu wechseln vermögen. Nicht nur die Wohnungssuche, der Job und der Freundeskreis stehen dem entgegen.
Zudem ist der vermeintliche Einfluss als NachfragerIn schon deshalb nicht vorhanden, da man als atomisiertes Individuum nicht in der Lage sein wird, eine entsprechende Machtposition zu besetzen. Es interessierte die Hochschule schlicht und ergreifend nicht mehr, was man als EinzelneR täte oder ließe, so dass den Studierenden auch kein Druckmittel mehr zur Verfügung stünde.
Könnte eine Nachfragesteuerung das Angebot in diesem Falle tatsächlich verbessern, stellt sich darüber hinaus die (rhetorische) Frage, wieso der Staat, der die Hochschulen bisher vollends subventioniert, also zu 100% finanziert hat, vermeintliche „Macht“ dann nicht einfach selbst in Anspruch nimmt - und wie die Studierenden, von denen zukünftig jeder nur ein Zigtausendstel seiner „Aktien“ an der jeweiligen Hochschule halten soll, plötzlich tatsächlich – in diesem Sinne weitergedacht - „mehr Einfluss“ auf Hochschulprobleme bekommen könnten.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren hat dies allgemeiner formuliert:
Der (immer nur relative) Grad an gesellschaftlicher Freiheit ergibt sich aus dem Zusammenwirken von sozialen Rechtsansprüchen, politischen Partizipationsmöglichkeiten und natürlich Geld. Diese verschiedenen Steuerungsmedien – Recht, Politik und Geld – sind nicht gegenseitig ersetzbar. Studiengebührenkonzepte wollen jedoch die heutige Stellung von StudentInnen, die durch spezifische mitgliedschaftliche Rechtsansprüche und politische Mitbestimmungsgarantien innerhalb der Hochschule geprägt ist, perspektivisch durch eine Marktbeziehung zwischen VerkäuferInnen und KundInnen ersetzen. Dies ist identisch mit einem Abbau an Rechtsansprüchen und politischer Beteiligung. (ABS 2003: S. 12).
Schließlich sind Hochschulen Oligopolisten, d. h. es besteht keine vollständige Konkurrenz. Oligopolisten teilen den Markt strategisch auf. Das mag Marktsegmente für „Edelprodukte“ schaffen, führt aber nicht zu einer generellen Veredelung oder Qualitätssteigerung des gesamten Angebots. Im Gegenteil, es käme wie etwa beim Automarkt zu Premiummarken für die Wohlhabenderen, zu Mittelklassen und zu Kleinwagen.
Will man wirklich nur ein paar „Elite-Unis“ (siehe www.bdwi.de) und keine generelle Verbesserung der wissenschaftlichen Ausbildung? Oder will man gar, dass sich der Ausbildungsmarkt Hochschule in viele Segmente unterschiedlicher Qualität aufspaltet? Tatsache ist: Die Debatte um Studiengebühren lässt sich nur in Verbindung mit der Eliten-Frage führen; die Auswirkungen der Studiengebühren führen – aus verschiedenen Gründen – eben zu ihr.
In „allen anderen Industrieländern“ gibt es bereits Studiengebühren – und die erhofften Wirkungen haben sich dort eingestellt.
Einmal abgesehen davon, dass ein „Die-Anderen-machen-es-doch-auch“ noch kein stichhaltiges Argument ist, stimmt diese Behauptung nicht einmal. Das Gegenteil – mit nachweisbar „gegenteiligen“ Konsequenzen – ist der Fall: Beispielsweise werden weder in Skandinavien noch in Griechenland die Studierenden zur Kasse gebeten.
Im internationalen Bildungsvergleich haben bei den Schulen wie bei den Hochschulen die skandinavischen Länder eine Vorbildrolle. Dort (...) erhalten (die Studierenden auch) eine elternunabhängige Studienbeihilfe. Das Ergebnis: In Finnland und Schweden studieren rund 70 Prozent (Norwegen 60 Prozent) eines Altersjahrgangs, also doppelt so viele wie in Deutschland.
Das skandinavische Beispiel beweist nachdrücklich, dass eine „Preissenkung“ bzw. gar eine „Subvention“ für ein Studium die Nachfrage erheblich steigen lässt. Eine Studienbeihilfe könnte analog zur Ausbildungsvergütung für Auszubildende auch in Deutschland eingeführt werden, wenn man Steuerfreibeträge und Kindergeld zusammenführte und familienunabhängig direkt an die Studierenden auszahlte. (Lieb 2004)
Studiengebühren halten die Studierenden zu einem zielgerichteten Lernen an und führen hierdurch zu zügigen Abschlüssen.
Die Korrelationen zwischen Einnahmen, sozialer Herkunft und Erwerbstätigkeit der Studierenden verdeutlichen bereits heute, dass eine Verteuerung des Studiums eher kontraproduktiv wirken würde: Schon jetzt begründen 56% der Studierenden ihre Erwerbstätigkeit mit der Notwendigkeit zur Finanzierung ihres Studiums. Insgesamt 27% der Studierenden verfügen über Einnahmen bis zu 600 € monatlich, insgesamt 46% bis zu 700 €. Da schlagen bereits 83 € monatlich (bei nur angenommenen „lapidaren“ 1.000 € Studiengebühren jährlich) kräftig ins Kontor. Diese könnten nur durch zusätzliche, die Studienzeit verlängernde Erwerbstätigkeit aufgefangen werden.
Schon jetzt zeigt sich jedoch vor allem in den neuen Bundesländern, dass eine erhöhte BAföG-Finanzierung die Erwerbstätigkeit senkt – und damit ein schnelleres Studium ermöglicht. Auch zeigen die Daten zum Studienfachwechsel und zur Studienunterbrechung, dass eher Beratung und Studienorientierung gefordert sind, denn Studiengebühren. Effizientes und effektives Studium hängt eben nicht von Studiengebühren sondern vielmehr von einer ausreichenden Finanzierung und studierendengerechten Studienbedingungen ab. Zumal ein nicht zu unterschätzender Grund für Studienabbruch oder Studienunterbrechung immer noch in Finanzierungsproblemen zu finden ist.
Tatsächlich ist auch das Argument der durch Studiengebühren erzwungenen „Zielstrebigkeit“ der Studierenden nur ein Scheinargument. In Wirklichkeit geht es darum, die Individuen an die Interessen des Kapitals zu binden, diese also so zu „erziehen“, dass sie sich selbst „marktgerecht“ bilden, normieren und verhalten:
Es geht nur noch um die individuelle Optimierung eigener Verdienstchancen und die Zurichtung von Studierenden auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes. Das Studium wird zur Investition in das eigene Humankapital mit dem ausschließlichen Ziel, einen ‚Return on Investment’ in Form eines höheren Gehaltes zu erzielen. Bildung wird auf eine binnenwirtschaftliche Sicht reduziert, die den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Bildung bewusst ignoriert und das Studium auf ein ‚individuelles Vergnügen’ reduziert. (Volk/Himpele 2004)
Um dieses Ziel zu erreichen, werden in allen Bildungsbereichen massive Kürzungen vorgenommen.
Die Individualisierung privater Lebensrisiken wird auf allen Ebenen der Politik vorangetrieben. Durchgangsziel ist die Schaffung einer Wahl- und Pflichtgesellschaft, wobei der Pflichtteil den (unzureichenden) staatlich garantierten Teil umfasst, zu dem Wahlleistungen hinzu erworben werden können (oder müssen). Dies gilt für die Altersversorgung (Riester-Rente), das Gesundheitswesen (Zuzahlungen, Eintrittsgeld beim Arztbesuch) und nicht weniger für das Studium (Bildungsgutscheine, Darlehenssysteme).
Populistisch unterfüttert wird der Angriff auf die Strukturen kollektiver Daseinsvorsorge mit der herrschenden Sprachregelung, der gemäß ein ‚Weniger’ an Sozialstaat künftig von einem ‚Mehr’ an ‚Selbstbestimmung’ und ‚Selbstverantwortung’ aufgewogen und überwogen werde. Die stets von neuem bemühte Legende von der ‚Chancengleichheit’ für alle verschweigt geflissentlich, dass mit ihr nichts anderes als die strukturelle Individualisierung der bereits bestehenden Chancenungleichheit gemeint ist. (Himpele 2003)
Tatsächlich müsste, bevor von Effizienz des Studierens gesprochen werden kann, denn auch zuerst einmal definiert werden, welches Ziel „effizient“ zu erreichen ist: Irgendwas an der Hochschule zu machen, das nur dem Zweck dient, einmal eine günstige Position auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen? Oder womöglich kreativ und kritisch gebildet zu werden? Und wenn Letzteres: Was hat dies mit Geschwindigkeit oder Bezahlen gemein? Beides erzeugt lediglich massiven Anpassungsdruck.
Wer studiert, verdient später mehr, da ist es nur gerecht, wenn hierfür auch zur Kasse gebeten wird.
Diese Argumentation stützt sich hauptsächlich auf eine Untersuchung des Erlanger Volkswirtschaftsprofessors Karl-Dieter Grüske (1994), die in der eingängigen Forderung gipfelt: „Die Lasten der Hochschulfinanzierung sollten von jenen getragen werden, die unmittelbare Nutznießer der Hochschulbildung sind.“ Grüske hatte die “Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulfinanzierung„ untersucht und dabei Steueraufkommen, Hochschulzugang, Studienplatzkosten sowie steuerpflichtige Erwerbseinkommen von AkademikerInnen in ein systematisches Verhältnis gesetzt.
Weitgehend unbestritten an seinen Ergebnissen ist zwar die Tatsache, dass AkademikerInnen im (statistischen) Durchschnitt 156 Prozent des Brutto-Lebenseinkommens von NichtakademikerInnen verdienen (ebd., S. 121); eine erhebliche methodische Schwäche in Bezug auf die behauptete Umverteilung von NichtakademikerInnen zu AkademikerInnen liegt jedoch in der Nicht-Berücksichtigung des so genannten „Glättungsvorteils“, welcher durch die Progressivität des deutschen Steuersystems zustande kommt.
Dieser bringt es mit sich, dass bei gleichem Lebenseinkommen jene SteuerzahlerInnen, welche über die Zeit hin ungleichmäßig verdienen, mehr Steuern zahlen. Weil ein Studium typischerweise einen weniger gleichmäßigen Einkommensstrom zeitigt, da einer einkommensschwachen Studienphase einkommensstärkere Erwerbsphasen folgen, entgeht AkademikerInnen systematisch ein Glättungsvorteil beträchtlicher Größenordnung.
Zwar liegen diesbezüglich für Deutschland keine Berechnungen vor, in Österreich wurde jedoch beispielsweise ein „entgangener Glättungsvorteil für Akademiker im Vergleich zu Abiturienten in der Größenordnung von DM 50.000 [...] errechnet“ (Sturn/Wohlfahrt, 2000, S. 3f).
Doch auch ganz abgesehen hiervon beweisen die von Grüske dargestellten Sachverhalte politisch nichts. Denn:
Entscheidend ist, wie man die zugrunde liegenden sozialen Verhältnisse politisch interpretiert. Die Ungleichheit von Finanzierung und Nutzung öffentlicher steuerfinanzierter Investitionen gilt für nahezu alle Bereiche: vom kommunalen Opernhaus über die staatlichen Forschungssubventionen der Firma Siemens (die kaum Steuern zahlt) bis zum Bundesverkehrswegeplan. Die Nutzung solcher Investitionen erfolgt nicht sozial gestaffelt entsprechend dem Steueranteil, der in ihre Finanzierung eingegangen ist, sondern entsprechend individueller Kaufkraft und ökonomischer Macht. Grüske hat im Grunde nichts anderes getan, als diese an sich triviale Erkenntnis nochmals mathematisch zu beweisen. (ABS 2005)
Die Beteiligung der privaten Haushalte an den Kosten eines Studiums ist zu gering.
Die Kosten für den studentischen Lebensunterhalt, die (inklusive außerordentlicher Ausgaben) monatlich durchschnittlich 784 Euro ausmachen, belaufen sich pro Jahr auf rund 9.400 Euro. Die staatlichen Haushalte haben im Jahr 2000 für die Finanzierung des Bildungsprozesses an den Hochschulen rund 10,9 Mrd. Euro aufgebracht. Mit den staatlichen Transferleistungen etwa für BAföG oder für steuerliche Entlastungen der Eltern (Kindergeld, Ausbildungsfreibeträge) in Höhe von rund 3,5 Mrd. Euro entstanden dem Staat für die Hochschulbildung also Ausgaben in Höhe von insgesamt 14,4 Mrd. Euro.
Für die privaten Haushalte ergeben sich für den Lebensunterhalt und Lernmittel hingegen Ausgaben in Höhe von rund 14 Mrd. Euro. Das heißt: Staat und private Haushalte tragen bereits jetzt die direkten Kosten für die Hochschulausbildung zu etwa gleichen Teilen (Lieb 2005). Studieren ist also bereits heute alles andere als kostenlos!
Literatur
ABS 2003: Argumente gegen Studiengebühren. Eine Widerlegung von Behauptungen. 3. überarbeitete Auflage. Bonn.
ABS 2005: Argumente gegen Studiengebühren. Eine Widerlegung von Behauptungen. 4. überarbeitete Auflage. Bonn.
www.abs-bund.de/downloads/abs-broschueren/0001/ (bei archive.org)
Bultmann, Torsten 2002: Bildungspolitik und „aktivierender Staat“. Neue Ansätze wettbewerblicher Bildungssteuerung. In: Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) und freier zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs) (Hrsg): Studiengebühren, Elitekonzeption und Agenda 2010. Marburg.
Grüske, Karl-Dieter 1994: Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland – Personale Inzidenz im Querschnitt und Längsschnitt, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F. 221/II, S. 71-146.
Heyde, Achim Meyer auf der 2005: Ausgewählte Ergebnisse der 17. Sozialerhebung. In: Jens Wernicke/Michael Brodowski/Rita Herwig (Hrsg.): Denkanstöße. Wider die neoliberale Zurichtung von Bildung, Hochschule und Wissenschaft. Lit-Verlag Münster 2005;
www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-8732-4
Himpele, Klemens 2003: Moderne Wegelagerei. Studiengebührenmodelle gibt es in Deutschland inzwischen reichlich. „Sozialverträglich“ ist kein einziges. In: Junge Welt vom 23.04.2003. Beilage uni-spezial. Berlin.
www.jungewelt.de/beilage/beilage/7
Himpele, Klemens 2005: „Studiengebühren: Mythen, Fakten, Realität“; in: Jens Wernicke, Michael Brodowski, Rita Herwig (Hg.): Denkanstöße. Wider die neoliberale Zurichtung von Bildung, Hochschule und Wissenschaft; Lit-Verlag Münster 2005;
www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-8732-4
Lieb, Wolfgang 2004: Studium als Pivatinvestment. Argumente wider die Gebührenapologeten. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Ausgabe 5/2004.
www.blaetter-online.de/artikel.php?pr=1791 (bei archive.org)
Lieb, Wolfgang 2005: Kann es überhaupt „sozialverträgliche“ Studiengebühren geben? Referat auf dem DSW-Workshop „Wirtschaftsentwicklung und Bildungsbeteiligung“ am 10. Februar 2005 im Magnus-Haus Berlin.
www.nachdenkseiten.de/?p=248
Pasternack, Peer 2005: Akkreditierung der Hochschulpolitik. Ein Vorschlag zur zeitweiligen studentischen Protestsubstitution. In: Jens Wernicke/Michael Brodowski/Rita Herwig (Hrsg.): Denkanstöße. Wider die neoliberale Zurichtung von Bildung, Hochschule und Wissenschaft. Lit-Verlag Münster 2005;
www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-8732-4
SPIEGEL 1998: Ausgabe 35/1998 (24.08.1998), Artikelserie „Deutschland Projekt Deutschland 2000“ / Teil 6: „Sind Deutschlands Forschung und Bildung wieder auf Weltniveau zu bringen?“
SPIEGEL ONLINE 2005: Gutachten zu Studiengebühren. Der Staat darf sich bedienen.
www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,349813,00.html
Sturn, Richard; Wohlfahrt, Gerhard 2000: Umverteilungswirkung der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland. Zusammenfassung eines Gutachtens im Auftrag des Deutschen Studentenwerkes, Graz.
Troost, Axel 2005: Die Strategie der roten Zahlen. Bildung und Sozialstaat werden kaputt gespart. In: Jens Wernicke/Michael Brodowski/Rita Herwig (Hrsg.): Denkanstöße. Wider die neoliberale Zurichtung von Bildung, Hochschule und Wissenschaft. Lit-Verlag Münster 2005;
www.lit-verlag.de/isbn/3-8258-8732-4
Volk, Katharina; Himpele, Klemens 2004: Studierende als KundInnen. Studiengebühren und Entdemokratisierung – zwei Seiten einer Medaille. In: Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, freier zusammenschluß von studentInnenschaften und Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit (Hrsg.): AusBildung. Bonn.
www.abs-bawue.de/aktuelles/0399/ (bei archive.org)
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