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Erste Staatsprüfung / Erstes Staatsexamen

Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums, die nicht von der Hochschule, sondern vom Staat abgenommen wird. Beispiele: Lehramt, Medizin. Im Fach Rechtswissenschaften gibt es streng genommen kein erstes Staatsexamen mehr, weil ein Teil der Abschlussprüfung seit der Studienreform von 2003 an den Hochschulen absolviert wird. Die Prüfung heißt daher nur noch »erste Prüfung« oder »erste juristische Prüfung«. Trotzdem hält man vielerorts an der alten Terminologie fest.

Mehr dazu: Artikel Studienabschlüsse / Akademische Grade





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