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Studieren von A bis Z

künftig wegfallend (kw / k.w.)

Kann sich auf Vorlesungen beziehen. Andere Möglichkeit: Arbeitsstellen, die künftig (nach Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin) nicht wieder besetzt werden, erhalten in internen Aufstellungen der Hochschule einen k.w.-Vermerk.





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