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Studieren von A bis Z

Zwangsexmatrikulation (Zwangs-Ex)

Die Exmatrikulation von Amts wegen. Wann einem der »Rausschmiss« droht, ist in den Satzungen der Hochschulen geregelt. Klassische Fälle sind: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung, die für den Abschluss des Studienganges erforderlich ist, Nicht-Zahlung des Semesterbeitrags, Nicht-Teilnahme an einer verpflichtenden Prüfungsberatung.

Mehr dazu: Zwangsexmatrikulation wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung





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