Studieren von A bis Z
Zwangsexmatrikulation (Zwangs-Ex)
Die Exmatrikulation von Amts wegen. Wann einem der »Rausschmiss« droht, ist in den Satzungen der Hochschulen geregelt. Klassische Fälle sind: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung, die für den Abschluss des Studienganges erforderlich ist, Nicht-Zahlung des Semesterbeitrags, Nicht-Teilnahme an einer verpflichtenden Prüfungsberatung.
Mehr dazu: Zwangsexmatrikulation wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung