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Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Der TV-L hat zum 1.11.2006 den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb) für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder abgelöst. Gemeinsam mit der dazugehörigen Entgeltordnung, die zum 1.1.2012 in Kraft trat, regelt der Tarifvertrag für den genannten Personenkreis, zu dem auch die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder gehören, die Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Der TV-L gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen und Berlin. In Hessen gilt seit dem 1.1.2010 der TV-Hessen (TV-H) und in Berlin seit dem 1.1.2011 der TV-L Berliner Hochschulen und der TVÜ-Länder Berliner Hochschulen.

Mehr dazu: Infos der GEW zum Tarifvertrag der Länder, Infos zum neuen Tarifrecht in Hessen (ver.di hessen) und Infos der TU Berlin zum neuen Berliner Tarifrecht





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