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Studieren von A bis Z

Studienbeiträge

Studienbeiträge sind letztlich nichts anderes als Studiengebühren. Der Grund für die offizielle Bezeichnung der Gebühren als Studienbeiträge liegt im Steuerrecht. Dort haben Gebühren eine andere Bedeutung als Beiträge. Würden die Studienbeiträge als Studiengebühren bezeichnet, wären sie rechtlich einfacher angreifbar, weil für Gebühren unmittelbar eine bestimmte Leistung zu erbringen ist, die auch im Verhältnis zur Gebühr stehen muss. Bei einem Beitrag muss ein solcher Zusammenhang nicht gegeben sein.

Mehr dazu: Studiengebühren in Deutschland





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