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Studieren von A bis Z

RektorIn

(lat. rector = „Lenker, Leiter, Herrscher“) Das höchste Amt in einer Hochschule. Der/Die RektorIn (oder PräsidentIn) ist Teil der Hochschulleitung, der außerdem weitere Prorektoren oder Vizepräsidenten und der Kanzler angehören. Der/Die RektorIn vertritt die Hochschule nach außen und entscheidet in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Hochschulleitung und dem oder den höchsten Gremien der Hochschule über die inhaltliche Ausrichtung von Forschung und Lehre. Darüber hinaus wahrt er die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus. Die genauen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse sind in der jeweiligen Hochschulverfassung geregelt.





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