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Studieren von A bis Z

Kinderzuschlag

Staatliche Förderung für Familien mit geringem Einkommen. Der Zuschlag beträgt maximal 140 Euro pro Monat und Kind und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wie beim Kindergeld darf das Kind maximal 24 Jahre alt sein. Voraussetzung ist ansonsten, dass die Eltern ein Mindesteinkommen von 600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 900 Euro (Paare) haben und zugleich bestimmte Höchstgrenzen beim Einkommen nicht überschreiten. Sofern des Kind über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, wird dieses auf den Zuschlag angerechnet. Studierende Eltern, die dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig sind, können den Kinderzuschlag nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Zuständig sind die Familienkassen der Agentur für Arbeit.

Mehr dazu: Artikel Studieren mit Kind





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