Hochschullexikon + Glossar
Immatrikulation
(von
lat. Matrikel = Liste) Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule während der dafür vorgesehen Immatrikulationsfrist. Bei
zulassungsbeschränkten Studiengängen setzt die Immatrikulation eine Studienplatzzusage der Hochschule voraus. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine fristgerechte
Bewerbung um einen Studienplatz vorliegt und entsprechende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind.
Wer sich immatrikuliert, erlangt den
Studierendenstatus. Man kann immer nur an einer Hochschule immatrikuliert sein. Will man Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule
belegen und ggfls. sogar Prüfungen dort machen, kann man sich u. U. als
Nebenhörer einschreiben.
Bei einem
Hochschulwechsel setzt die Immatrikulation an der neuen Hochschule die
Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule voraus. Diese sollte aber erst dann erfolgen, wenn die Studienplatzzusage der neuen Hochschule vorliegt.
Welche Unterlagen Ihr bei der Immatrikulation vorlegen bzw. einreichen müsst, erfahrt Ihr in der zentralen Studierendenverwaltung / dem
Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule.
Mehr dazu: Artikel
Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz?