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Studieren von A bis Z

Freiversuch / Freischuss

Wurde in manchen Studiengängen (z. B. Jura) eingeführt, um einen Anreiz für kürzere Studienzeiten zu schaffen. Meldet man sich innerhalb einer bestimmten Frist (=Studienzeit) zur Abschlussprüfung an, gilt die Prüfung als nicht unternommen, wenn sie nicht bestanden wurde. Dadurch hat man eine Wiederholungsmöglichkeit mehr. Darüber hinaus kann es im Falle des Bestehens die Möglichkeit der Notenverbesserung geben. Bei Vorliegen bestimmter Gründe für eine Studienverzögerung kann u. U. eine Verlängerung der Meldefrist in Betracht kommen. Ggfls. ist hierfür ein Antrag erforderlich.





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