Der ausbildungsintegrierte Studiengang kombiniert ein vollwertiges Maschinenbaustudium mit einer praktischen Berufsausbildung. Er dauert insgesamt neun Semester. Die Studierenden sind vier Tage in der Woche im Ausbildungsbetrieb und am Berufskolleg. An zwei Tagen besuchen sie die Vorlesungen der Hochschule. Die Ausbildung endet mit dem Kammerabschluss. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden zusätzlich den international anerkannten Titel Bachelor of Science (B.Sc.).

Mögliche Ausbildungsberufe

Auflistung über einschlägige Ausbildungsberufe, die für das duale Studium Maschinenbau in Frage kommen:

oder äquivalente, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Ausbildungsangebote für Schüler

Hier finden Sie laufend aktualisiert die Angebote von Firmen für eine Ausbildungsstelle in Kombination mit einem dualen Studienplatz am Fachbereich Maschinenbau. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder nehmen Sie direkt mit der Firma Kontakt auf.

Bewerbung und Fristen

Ähnlich wie bei einer klassischen Ausbildung bewerben Sie sich für den ausbildungsintegrierten Studienplatz bei einem Unternehmen Ihrer Wahl. Dieses schließt einen Ausbildungsvertrag mit Ihnen ab. Anschließend bewerben Sie sich um einen dualen Studienplatz an der FH Münster. Ein Ausbildungsvertrag ist hierfür Voraussetzung.

Die Bewerbungsfrist für einen Ausbildungsplatz legt jedes Unternehmen selbst fest. Eine frühzeitige Ausbildungsbewerbung ist ratsam.

Für den dualen Bachelorstudiengang Maschinenbau können Sie sich ab Anfang Mai (online) bewerben.

Bewerbungsverfahren für einen ausbildungsintegrierten Studienplatz.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie brauchen die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation.

Die Voraussetzung für eine Immatrikulation ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation sowie ein maschinenbaubezogenes Vorpraktikum von 10 Wochen.

Das Praktikum kann mit einem Umfang von maximal 50 % der zehn Wochen auch Informatikanteile enthalten.

Das Vorpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung. Es muss in vollem Umfang vor Beginn des Studiums abgeleistet werden und ist bei der Einschreibung nachzuweisen.

Sollte sich die Ableistung des vollen Praktikums vor Studienbeginn verzögern, muss aber, in begründeten Fällen, eine Ausnahme zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Studienbewerber mindestens 6 Wochen des Vorpraktikums vor Aufnahme des Studiums abgeleistet haben. Die fehlende Zeit des Praktikums muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Der entsprechende Nachweis ist spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters im Service Office vorzulegen.

Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Praktikum angerechnet. Findet eine Ausbildung parallel zum Bachelor-Studium statt, kann das Vorpraktikum entfallen. Anträge auf Anrechnung von praktischer Tätigkeit auf das Studium richten Sie bitte formlos mit beglaubigten Kopien der entsprechenden Nachweise an das Dekanat des Fachbereichs.

Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag

Jeder eingeschriebene Studierende ist bei der Einschreibung und Rückmeldung verpflichtet, pro Semester einen Semesterbeitrag (Sozialbeitrag für Aufgaben des Studierendenwerks Münster und einen Studierendenschaftsbeitrag für Aufgaben der Studierendenschaft der FH Münster) zu entrichten.

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