TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Jessica TU 📅 29.10.2019 14:12:23
TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Hallo,
mein Name ist Jessica und ich studiere zurzeit im vierten Semester einen Master der Informatik an der TU Darmstadt. Ich stehe kurz vor dem Abschluss und schreibe gerade meine Masterarbeit in theoretischer Informatik. Nunmehr hat
sich jedoch vergangene Woche etwas Gravierendes ereignet, wodurch mein gesamtes Studium in Frage gestellt wird.
Ich wollte wie mit meinem Erstbetreuer abgesprochen meine Masterarbeit offiziell beim Prüfungsamt anmelden und bin daher mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zum Prüfungsamt, einschließlich einer Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen, die ebenfalls online einsehbar sind. Nun hat das Prüfungsamt die eingereichten Credits und Module meines Bachelors und bisherigen absolvierten Masters mit den online eingetragenen Credits und der Studienordnung des Masters
Informatik der TU abgeglichen.
Hierbei kam nun heraus,dass mir beim Wechsel von der FH an die TU Darmstadt zum Ende meines Bachelors ein Modul der FH als äquivalent zum Modul 20 00 0000 "Mentorenystem" des Bachelors of Science Informatik der TU Darmstadt anerkannt worden war, was so niemals hätte geschehen dürfen. Mit den Modulen meiner FH hätte ich keine äquivalenten
Kenntnisse vorzuweisen und dementsprechend hätten die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens für eine Einschreibung in den Master of Science in Darmstadt niemals vorgelegen. In dem Schreiben, das ich erhielt, heißt es:
"Es besteht keine Grundlage für eine äquivalente Anerkennung der Prüfungsleistungen des Bachelors of Science der FH mit jenen Prüfungsleistungen des Bachelors of Science der TU Darmstadt, sodass eine Zulassung zur Prüfungsleistung "Masterarbeit" nicht erteilt werden kann und eine erfolgte Immatrikulation in den Master of Science "Informatik" der TU Darmstadt rückwirkend zum 1.10.2019 widerrufen wird."
Kann man dagegen klagen? Es kann doch nicht sein, dass mein Studium sinnlos war?
mein Name ist Jessica und ich studiere zurzeit im vierten Semester einen Master der Informatik an der TU Darmstadt. Ich stehe kurz vor dem Abschluss und schreibe gerade meine Masterarbeit in theoretischer Informatik. Nunmehr hat
sich jedoch vergangene Woche etwas Gravierendes ereignet, wodurch mein gesamtes Studium in Frage gestellt wird.
Ich wollte wie mit meinem Erstbetreuer abgesprochen meine Masterarbeit offiziell beim Prüfungsamt anmelden und bin daher mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zum Prüfungsamt, einschließlich einer Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen, die ebenfalls online einsehbar sind. Nun hat das Prüfungsamt die eingereichten Credits und Module meines Bachelors und bisherigen absolvierten Masters mit den online eingetragenen Credits und der Studienordnung des Masters
Informatik der TU abgeglichen.
Hierbei kam nun heraus,dass mir beim Wechsel von der FH an die TU Darmstadt zum Ende meines Bachelors ein Modul der FH als äquivalent zum Modul 20 00 0000 "Mentorenystem" des Bachelors of Science Informatik der TU Darmstadt anerkannt worden war, was so niemals hätte geschehen dürfen. Mit den Modulen meiner FH hätte ich keine äquivalenten
Kenntnisse vorzuweisen und dementsprechend hätten die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens für eine Einschreibung in den Master of Science in Darmstadt niemals vorgelegen. In dem Schreiben, das ich erhielt, heißt es:
"Es besteht keine Grundlage für eine äquivalente Anerkennung der Prüfungsleistungen des Bachelors of Science der FH mit jenen Prüfungsleistungen des Bachelors of Science der TU Darmstadt, sodass eine Zulassung zur Prüfungsleistung "Masterarbeit" nicht erteilt werden kann und eine erfolgte Immatrikulation in den Master of Science "Informatik" der TU Darmstadt rückwirkend zum 1.10.2019 widerrufen wird."
Kann man dagegen klagen? Es kann doch nicht sein, dass mein Studium sinnlos war?
cthl92 📅 29.10.2019 18:53:54
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Aus der Ferne ist die Situation natürlich schwer zu beurteilen, aber ich würde and deiner Stelle schon nach den Details fragen und diese mit einem Anwalt abklären. Formalien hin oder her, es ist meiner Meinung nach vollkommen absurd dir mangelde Kenntnis wissenschaftlicher Arbeitsweisen vorzuwerfen, nachdem du schon einen Betreuer für deine Masterarbeit gefunden hast.
vorbeigeschneit 📅 29.10.2019 19:08:12
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
War die Anerkennung ein an Dich ergangener Bescheid?
Diese dürfen nicht rückwirkend geändert werden, wenn die ausstellende Behörde einen FEhler gemacht hat und der Empfänger damit benachteiligt wird,
Diese dürfen nicht rückwirkend geändert werden, wenn die ausstellende Behörde einen FEhler gemacht hat und der Empfänger damit benachteiligt wird,
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BSH Hausgeräte
Traunreut / Deutschland
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aldante 📅 29.10.2019 19:31:38
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Zeit dir einen Anwalt zu suchen.
SWEngineer 📅 29.10.2019 20:20:02
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Ja definitiv Anwalt notwendig. Klingt seltsam, was da passiert.
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Schwarzheide, Brandenburg / Deutschland
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Jessica TU 📅 29.10.2019 20:38:09
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Danke erstmal für die Hilfe!
1. Mit dem Betreuer habe ich gesprochen. Er meinte, dass er da nicht widersprechen kann und dass er seine Zustimmung zur Betreuung selbstverständlich nur mit dem Vorbehalt gegeben habe, dass er davon ausgegangen war, dass ich als ehemals externe FHlerin auch alle notwendigen Grundlagen für die TU nachgeholt habe oder anerkannt wurden.
2. Ein offizielles Formular, in dem etwas von Anerkennung der Leistungen steht, habe ich nie erhalten oder inzwischen weggeworfen.
3. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt hat schon 300 Euro gekostet und der meinte auch in etwa, dass das rechtens ist, wenn das in der Studienordnung als Passus vermerkt wurde und ich es damals nicht gelesen habe.
Ich versuch es nochmals beim Studentensekretariat oder ich muss wohl ein neues Studium aufnehmen.
1. Mit dem Betreuer habe ich gesprochen. Er meinte, dass er da nicht widersprechen kann und dass er seine Zustimmung zur Betreuung selbstverständlich nur mit dem Vorbehalt gegeben habe, dass er davon ausgegangen war, dass ich als ehemals externe FHlerin auch alle notwendigen Grundlagen für die TU nachgeholt habe oder anerkannt wurden.
2. Ein offizielles Formular, in dem etwas von Anerkennung der Leistungen steht, habe ich nie erhalten oder inzwischen weggeworfen.

3. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt hat schon 300 Euro gekostet und der meinte auch in etwa, dass das rechtens ist, wenn das in der Studienordnung als Passus vermerkt wurde und ich es damals nicht gelesen habe.
Ich versuch es nochmals beim Studentensekretariat oder ich muss wohl ein neues Studium aufnehmen.blackbutler93 📅 29.10.2019 21:10:44
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wie dem auch sei, hier ist ein Anwalt gefragt.
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Schwarzheide / Deutschland
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DerNeueStudent 📅 29.10.2019 23:11:18
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Typisches Beispiel für deutsche Bürokratie. Halte uns auf dem laufenden, es würde mich interessieren.
DerNeueStudent
DerNeueStudent
Hops Mops 📅 30.10.2019 09:30:27
Re: TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
300€ Beratungsgespräch Kosten für den Anwalt?
Dann hat dich der Anwalt ja gut betrogen, gesetzlich darf er nicht mehr als 190€ nehmen.
Du wirst ja irgendwie von jedem Hops genommen. Erst von der Uni und jetzt noch vom Anwalt.
Dann hat dich der Anwalt ja gut betrogen, gesetzlich darf er nicht mehr als 190€ nehmen.
Du wirst ja irgendwie von jedem Hops genommen. Erst von der Uni und jetzt noch vom Anwalt.
MG3175 📅 30.10.2019 09:33:51
TU verweigert Anerkennung des Bachelors und der Masterleistungen rückwirkend!
Hast du schon mit der Fachstudienberatung gesprochen?
Link:
https://www.informatik.tu-darmstadt.de/studium_fb20/im_studium/beratung_und_unterstuetzung/fachstudienberatung/index.de.jsp
oder dem Studienkoordinator? (Wolfgang Heenes glaube ich)
https://www.informatik.tu-darmstadt.de/fb20/organisation_fb20/studiendekanat/index.de.jsp
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Bachelor wegen dem Mentorensystem nicht angerechnet werden kann. Das ist ein Modul mit 0 CP ohne Prüfungsleistung. Du musst man sich nur einmal die Woche mit einem Mentor treffen. Das soll sicherstellen, dass du ausreichend auf das Studium vorbereitet bist. Normalerweise bekommt man das auch schon Anerkannt wenn man vorher irgendwas anderes fertig studiert hat.
Da hat sich sicher wer im Prüfungsamt gehörig vertan bzw. haben die von den Studiengangs spezifischen Sachen in der Regel keine Ahnung.
Link:
https://www.informatik.tu-darmstadt.de/studium_fb20/im_studium/beratung_und_unterstuetzung/fachstudienberatung/index.de.jsp
oder dem Studienkoordinator? (Wolfgang Heenes glaube ich)
https://www.informatik.tu-darmstadt.de/fb20/organisation_fb20/studiendekanat/index.de.jsp
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Bachelor wegen dem Mentorensystem nicht angerechnet werden kann. Das ist ein Modul mit 0 CP ohne Prüfungsleistung. Du musst man sich nur einmal die Woche mit einem Mentor treffen. Das soll sicherstellen, dass du ausreichend auf das Studium vorbereitet bist. Normalerweise bekommt man das auch schon Anerkannt wenn man vorher irgendwas anderes fertig studiert hat.
Da hat sich sicher wer im Prüfungsamt gehörig vertan bzw. haben die von den Studiengangs spezifischen Sachen in der Regel keine Ahnung.
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