Studium
Hürdenlauf Studienplatztausch
Die ersten Bescheide der ZVS für das Wintersemester sind gerade angekommen und entscheiden darüber, ob und wo denn nun studiert werden darf. Wenn es mit dem Studienplatz geklappt hat, nicht aber die Traumstadt geworden ist, kann man auf eine Studienplatztauschbörse hoffen. Aber selbst dieser Weg kann verwehrt sein - besonders an den Unis in Köln und München. Einigen Hochschulen, u.a. die Uni Köln und die LMU München, ist das Tauschen nicht genehm. Ein Tausch ist nämlich nur möglich, wenn beide beteiligten Hochschulen zustimmen. Die genannten Hochschulen stellen sich den Tauschwilligen aber in den Weg, wenn es um einen Tausch im ersten Semester geht.
Angeblich hatten in der Vergangenheit sich manche nur eingeschrieben, um den Studienplatz meistbietend zu verhökern, also mit jemanden aus einer weniger beliebten Hochschule zu tauschen, wollten selbst den Studienplatz aber nie antreten. Um derartigen Mißbrauch auszuschließen, haben einige Hochschulen daher einen Wechsel im ersten Semester grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Regelung das erste Semester betreffend wurde vor kurzem sogar gerichtlich bestätigt. Zwei Studierende, die ihre Studienplätze tauschen wollten (Göttingen und München) hatten geklagt, da außer der Regelung in der Immatrikulationsregelung nichts dagegen sprach. Beide wollten den Studienplatz annehmen, hatten guten Gründe, warum sie in die jeweils andere Stadt wollten, die Uni Göttingen war einverstanden und selbst der Dekan des Fachbereiches in München war einverstanden.
An anderen Hochschulen hatten Klagen dagegen Erfolg. Grundsätzlich kein Problem ist ein Tausch in höheren Semestern.
Manfred Bähr vom VSB, auf dessen Daten auch unsere Studienplatztauschbörse beruht, empfiehlt in einem Interview mit UniSPIEGEL ONLINE:
- Prüft die Sachlage sehr genau! Für einen Wechsel zum ersten Semester müssen folgende Punkte gegeben sein: a) Vollstudienplatz für beide, b) beide müssen eingeschrieben sein, c) keiner von den beiden darf durch ein Sonderverfahren an den Studienplatz gelangt sein. Sonderverfahren sind etwa Auswahlgespräche oder bestimmte soziale Kriterien wie Härtefallregelungen. Wenn man alle diese Punkte beachtet, kann man sich auch auf eine Klage einlassen.
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