Sozial und ökologisch wertvoll
Der Bundesfreiwilligendienst (Seite 1)

Es muss nicht gleich ein Studium sein ...
Also machte man sich Gedanken über eine alternative Besetzung der ehemaligen Zivi-Stellen. Das Ergebnis ist der Bundesfreiwilligendienst. Er soll einerseits das Gemeinwohl wieder mehr in das Bewusstsein der Menschen rücken und das bürgerschaftliche Engagement stärken, andererseits aber auch dem einzelnen Gelegenheit geben, sich mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen einzubringen, wichtige Erfahrungen für das eigene Leben zu sammeln und unabhängig vom Alter dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln.
In vielen Punkten gleicht der neue Dienst den schon lange existierenden Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr), es gibt jedoch auch Unterschiede. Für junge Menschen unter 27 ist wohl am wichtigsten, dass der neue Dienst nicht im Ausland absolviert werden kann (weitere Unterschiede am Ende des Artikels).
Übersicht
- Wer kann sich bewerben? »
- Wo werden die Freiwilligen eingesetzt? »
- Für welchen Zeitraum verpflichtet man sich? »
- Wie viele Stunden arbeitet man pro Woche? »
- Findet eine Anleitung und Begleitung statt? »
- Wie sieht die finanzielle Situation der Freiwilligen aus? »
- Sind die Freiwilligen sozialversichert? »
- Hat man als Freiwilliger einen Urlaubsanspruch? »
- Gibt es am Ende ein Zeugnis? »
- Kündigung möglich bei Studienplatzzusage während des Dienstes? »
- Bundesfreiwilligendienst fortsetzen trotz Studienplatzzusage? »
- Wird der Dienst als Wartesemester anerkannt? »
- Kann der Dienst ein Vorpraktikum ersetzen? »
- Einsatzstelle suchen und finden »
- Wo und wann bewirbt man sich? »
- Die wichtigsten Unterschiede zu den Jugendfreiwilligendiensten »
- Weitere Informationen (Linkliste) »
Wer kann sich bewerben?
Obwohl der Bundesfreiwilligendienst so etwas wie ein Nachfolger des Zivildienstes ist, der als Wehrersatzdienst ausschließlich von Männern wahrgenommen wurde, steht der neue Dienst Männern und Frauen offen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Die Interessenten müssen lediglich ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, also – je nach Bundesland – mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gegangen sein. Ausländerinnen und Ausländer können den Dienst absolvieren, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der ihnen erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein.
Wo werden die Freiwilligen eingesetzt?
Als Einsatzstellen kommen z. B. in Betracht: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Umweltschutzes sowie der Bildung zur Nachhaltigkeit. Möglicherweise werden aber auch in weiteren Bereichen Stellen für Freiwillige geschaffen. Der Katalog ist also nicht abschließend. Um zu gewährleisten, dass die freiwilligen Helfer z. B. persönlich und fachlich von qualifiziertem Personal begleitet werden, müssen die Einsatzstellen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bisheriges Bundesamt für den Zivildienst) anerkannt werden. Bei den bisherigen Zivi-Stellen wird die Anerkennung vorausgesetzt.
Die konkreten Aufgaben der Freiwilligen fasst der Gesetzgeber unter dem Oberbegriff "praktische Hilfstätigkeiten" zusammen. Das können z. B. sein: Fahrdienste, hauswirtschaftliche oder Hausmeisteraufgaben, die Begleitung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, die Betreuung von Kindern, die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, leichte pflegerische Aufgaben, Rezeptionsdienst sowie verschiedene Zuarbeiten, z. B. zu Projekten oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Bereits aus dieser Auflistung ergibt sich, dass durchaus auch verantwortungsvolle Tätigkeiten auf die Freiwilligen warten, werden ihnen doch in vielen Fällen hilfebedürftige Menschen anvertraut.
Der Bundesfreiwilligendienst kann nur in Deutschland absolviert werden, nicht im Ausland.
Für welchen Zeitraum verpflichtet man sich?
Das kann von Einsatzstelle zu Einsatzstelle unterschiedlich sein. Als Minimum hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Die Obergrenze beträgt 18 Monate, wobei ausnahmsweise eine Verlängerung bis auf 24 Monate möglich ist, wenn dies durch das pädagogische Konzept der Einsatzstelle begründet ist. Als Normalfall ist eine Dauer von 12 Monaten vorgesehen.
Der angegebene Zeitraum bezieht sich jeweils auf zusammenhängende Monate. Nur ausnahmsweise kann der Bundfreiwilligendienst in zeitlich getrennten Abschnitten absolviert werden, die eine Länge von jeweils mindestens drei Monaten haben müssen. Für die Aufteilung ist ebenfalls eine pädagogische Begründung erforderlich.
Wie viele Stunden arbeitet man pro Woche?
Der neue Dienst ist ein "Fulltime-Job", unterscheidet sich also wesentlich von sonstigem ehrenamtlichen Engagement, z. B. in Vereinen. Nur wer älter ist als 27, kann den Dienst auch in Teilzeit absolvieren. Die Wochenarbeitszeit liegt in diesem Fall bei mindestens 20 Stunden.
Findet eine Anleitung und Begleitung statt?
Wer seine volle Arbeitskraft und viel Zeit für eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellt, die dem Gemeinwohl dient, soll am Ende zumindest reich sein an Erfahrung, Fachkenntnisse erworben und Kompetenzen entwickelt haben. Damit all das nicht dem Zufall überlassen ist, werden die Freiwilligen während ihres Dienstes persönlich begleitet und fachlich angeleitet. Konkret heißt das, dass sie u. a. regelmäßige persönliche Gespräche mit ihrem Mentor oder ihrer Mentorin führen und an Teambesprechungen teilnehmen.
Darüber hinaus werden Seminare für die Freiwilligen angeboten, in denen soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Bei einem einjährigen Dienst sind dafür 20 Tage vorgesehen. Darüber hinaus gibt es ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung. Der Besuch der Seminare ist für die Freiwilligen verpflichtend und gilt als Dienstzeit. Bei Freiwilligen, die bereits über 27 sind, entscheidet die Einsatzstelle, in welchem Umfang die Teilnahme an den Seminaren sinnvoll ist.
Hochschularten
Universität, Fachhochschule, Berufsakademie, Pädagogische Hochschule, Duale Hochschule ... – es gibt eine Menge Hochschularten. Dieser Artikel will ein wenig Durchblick schaffen, was denn genau hinter den einzelnen Typen steckt.
Uni-Ranking 2012 der WirtschaftsWoche
Alle Hochschulrankings haben ihre Haken und Ösen. Bei dem der WirtschaftsWoche sind diese besonders offensichtlich: Es wird nur nach der Meinung von Personalchefs größerer Unternehmen gefragt. Und es geht ausschließlich um "wirtschaftsnahe Fachrichtungen": BWL, VWL, Jura, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaftsinformatik und Naturwissenschaften.
Last-Minute zum Traumstudium
Bewerber für NC-Studiengänge erhalten derzeit Zu- und Absagen. Bei historisch hohen Bewerberzahlen gibt es viele Enttäuschungen. Studis Online erklärt euch, was ihr unternehmen könnt, falls es mit dem Wunschstudienplatz zunächst nicht klappt.
Diese Seite verlinken »







