Hochschullexikon + Glossar

Studiengebühren

Allgemeine Studiengebühren wurden Anfang der 70er Jahre an öffentlichen Hochschulen in Deutschland abgeschafft. Ab Ende der 1990er wurden von einigen Bundesländern zunächst Langzeitstudiengebühren eingeführt (teilweise auch unter dem Namen Studienkonten).

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 wurde die Regelung des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben, die eine Studiengebührenfreiheit (allerdings genau genommen nur bezogen auf das Erststudium in "normaler" Studiendauer) vorsah. Die meisten Bundesländer, die allein von CDU oder CSU oder in CDU/FDP-Koalitionen regiert werden, führten daraufhin allgemeine Studiengebühren ein, zwischenzeitlich hatten sieben Bundesländer entsprechende Regelungen (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland).

Beginnend mit Hessen, dass mit der zwischenzeitlichen rot-rot-grünen Mehrheit die Studiengebühren abschaffte, wurden inzwischen in drei Bundesländern die allgemeinen Gebühren wieder abgeschafft, Baden-Württemberg und Hamburg haben dies für 2012 angekündigt.

An Privathochschulen sind Studiengebühren immer üblich. Unter Umständen bestehen besondere Möglichkeiten, diese Gebühren zu finanzieren.

Mehr dazu: Studiengebühren im Überblick; oder direkt zum Artikel, der sich mit der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts befasst.

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