Die schlauen Seiten rund ums Studium
Menü
> BAföG von A bis Z > Aufstiegs-BAföG
BAföG von A bis Z

Aufstiegs-BAföG

Schon immer im erstmals 1996 beschlossenen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt, wird seit 2016 vom Aufstiegs- und nicht mehr vom Meister-BAföG gesprochen. Zwar teilt sich das Aufstiegs-BAföG einige Regelungen mit dem „normalen“ BAföG, es hat aber insbesondere eine andere Zielgruppe, Förderhöhe und Rückzahlungskonditionen. Vor allem gibt es keine Altersgrenze!

Das Aufstiegs-BAföG soll berufliche Aufstiegsfortbildung in allen Berufsbereichen finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. .

Mehr dazu: Mehr auf den offiziellen Seiten: Allgemeine Informationen und Förderrechner





©2024 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR, Hamburg
URL dieser Seite: https://www.bafoeg-rechner.dehttps://www.bafoeg-rechner.de/a-bis-z/aufstiegs-bafoeg.php