Hochschullexikon + Glossar
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Bundesgesetz, das lange Zeit den Rahmen für die Hochschulgesetzgebung der Länder bildete. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Hochschulfragen weitestgehend gestrichen. Es war deshalb geplant, das HRG zum 1.10.2008 abzuschaffen und die Länder und Hochschulen sämtliche Hochschulfragen in Eigenregie regeln zu lassen. Inzwischen (Stand April 2009) sieht es nicht danach aus, dass es bald zur Abschaffung kommt - offenbar lebt das HRG länger als gedacht.Mehr dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/index.html
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