Hochschullexikon + Glossar

Allgemeiner Studierendenausschuss / StudentInnenausschuss (AStA)

Selbstverwaltetes Organ (»Verfasste Studierendenschaft«), das die Interessen der Studierenden an Hochschulen und in der Gesellschaft vertritt. Die VertreterInnen werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt. Der AStA berät die Studierenden bei unterschiedlichen Belangen, wie z.B. BAföG, Wohnungssuche, Studienplatzsuche. Zur Finanzierung der Tätigkeiten des AStA wird ein Semesterbeitrag von allen Studierenden erhoben.

In den ostdeutschen Bundesländern hat sich für den AStA die Bezeichnung Studierendenrat (StuRa) gehalten, an der HU Berlin bezeichnet sich der AStA als RefRat (ReferentInnenrat).

In Baden-Württemberg und Bayern gibt es keine Verfasste Studierendenschaft, meist wird die (politische) Arbeit von unabhängigen Gremien gemacht, z.B. UStA, FSK, FaVeVe, U/AStA, StuVe o.ä

Schließlich gibt es an manchen Hochschulen zwar formal den AStA, die Studierenden haben ihm aber einen anderen Namen und eine andere Organisationsform gegeben als offiziell vom Hochschulgesetz vorgesehen.


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