Studiengebühren

Studiengebühren in Niedersachsen

Stand: 01.04.2010

« Studiengebühren-Übersicht (deutschlandweit)

Kurz und knapp
Allgemeine Studiengebühren: 500 €
Jeweils pro pro Semester seit WiSe 2006/2007 (für Erstsemester) bzw. seit SoSe 2007 (für alle).
Vorfinanzierung für die meisten Studierenden über Studienbeitragsdarlehen möglich, Zinsen dafür (Stand 04/2010) 3,06% (nom.), garantierter Höchstzinssatz 7,5%.
Keine Gebühren zahlt man u.a. im Urlaubssemester. Von den Gebühren befreit werden können auf Antrag u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 14 Jahren.
Alle Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen im Detail (inkl. gesetzlicher Grundlagen).

Langzeitstudiengebühren: 600 bis 800 €
Anstelle der allgemeinen Studiengebühr, jeweils pro Semester (je nach Überschreitung der Regelstudienzeit, beginnend bei 4 Semester darüber). Hierfür gibt es KEIN Studienbeitragsdarlehen!

Rückmeldegebühren: 75 €
Jeweils pro Semester (seit SoSe 2005, davor 51 €)

Gesetzliche Grundlage: Niedersächsischen Hochschulgesetz §§ 11 ff (Auszug aus dem Gesetz via niedersachsen.de)

Aussichten für die Zukunft: vermutlich keine Änderung
Da bei der Landtagswahl am 27.01.2008 die bisherige CDU/FDP-Koalition bestätigt wurde, wird es bei den Studiengebühren in den nächsten Jahren wahrscheinlich keine relevanten Änderung geben.

Stand der Dinge und Geschichte

Am 12.01.2010 beschließt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Ein Detail betrifft auch die Studiengebühren: Studierende mit mind. zwei Geschwistern sollen zukünftig das Darlehen für die Gebühren zinsfrei erhalten. Im Vergleich zu den (auch nachträglich ergänzten) Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern ist das allerdings keine große Sache: In den genannten Ländern ist bei mehreren Geschwistern in der Regel gar nichts mehr zu zahlen. Aber noch muss sowieso noch der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmen, in Kraft treten kann die Regelung daher frühestens zum WiSe 2010/2011.

Auch im Wintersemester 2007/2008 gab es nochmals einige Boykott-Versuche, einen Erfolg gab es nicht. Ebenso brachten die Landtagswahlen im Januar keinen Regierungswechsel, es bleibt also bei Studiengebühren.

Im Herbst/Winter 2006/2007 flammt nochmals Widerstandsgeist gegen die Studiengebühren auf. Ein Studiengebühren-Boykott sollte versucht werden - und nicht nur in Niedersachsen. An welchen Hochschulen ein Boykott versucht wurde und wie es jeweils ausgegangen ist, kann im Übersichts-Artikel Studiengebührenboykott 2007 nachgelesen werden. Direkte - politische - Auswirkungen hatten die Boykottversuche nicht, ihre selbstgesteckten Ziele wurden in Niedersachsen an keiner Hochschule erreicht.

Am 02.05.2006 stellt Wissenschaftsminister Stratmann das "Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen" vor. Dieses ermöglicht den meisten Studierenden, die Studiengebühren erst nach dem Studium (dann allerdings mit Zinsen) zu bezahlen. Details siehe oben im Kasten (Bedingungen und Rückzahlungsbedingungen für das Darlehen).

Am 01.02.2006 beschließt das Verwaltungsgericht Braunschweig, dass im Sommersemester 2006 keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden dürfen. Denn das neue (auch allgemeine Studiengebühren umfassende) Gesetz sei bereits in Kraft, habe das bisherige Gesetz abgelöst, sehe selbst aber erst ab Wintersemester 2006/2007 Gebühren vor. Die Landesregierung hat das aber noch im März 2006 schnell korrigiert. Der Artikel Niedersachsen hatte versehentlich Langzeitstudiengebühren abgeschafft hat daher nur noch dokumentarischen Wert.

Beschlossen wurden die allgemeinen Studiengebühren am 09.12.2005 - im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes. Ein interessanter Schachzug, um die Regelungen noch schnell und ohne viel Diskussionen durchzubringen. Niedersachsen ist damit das erste Bundesland, das tatsächlich Studiengebühren beschließt. Mehr dazu in Niedersachsen hat Studiengebühren eingeführt.
Die taz berichtet, dass Stratmann äußerte, dass es 2010 eine Evaluation der Gebühren geben solle und sie danach würden wohl wieder steigen würden. Er könne sich gut vorstellen, dass die Unis bis zu 30 Prozent ihres Haushaltes aus den Gebühren finanzieren, schreibt die taz weiter.

Wie wir schon am 13.09.2005 im Artikel Niedersachsen mixt sein Studiengebühren-Modell berichtet haben, äußert sich Wissenschaftsminister Stratmann auch im Landtag am 06.10.2005: Die Studiengebühren kommen für alle ab SoSe 2007, Erstsemester sollen schon im WiSe 2006/2007 zur Kasse gebeten werden. Auch BAföG-EmpfängerInnen müssen die Gebühren weitestgehend zahlen.

Als neue Informationen nennt Stratmann am 06.10.2005 im Landtag, dass die Landestreuhandstelle Kredite anbieten wird, damit die Studierenden wahlweise die Gebühren erst nachträglich (aber eben mit Zinsen) zahlen können ("Langzeitstudierende" bekommen diesen Kredit jedoch nicht, werden also doppelt bestraft). Für die Absicherung der Rückzahlungsausfälle auch 6% der Einnahmen verwendet werden - die Einnahmen gehen also nicht voll an die Hochschulen (davon abgesehen, dass die Verwaltung des Geldes auch zusätzlich Personal erfordern wird). Als sei es nicht genug, dass man dann für jedes Semester Geld zahlen muss, sollen die Gebühren bei langem Studium sogar noch erhöht werden.

Auch Niedersachsen gehört zu den CDU-geführten Ländern, die sich auf Eckpunkte für Studiengebühren geeignigt haben. Demnach sollen die Gebühren auf 500 Euro pro Semester beschränkt sein. Vorerst, muss man allerdings dazu sagen. Am 12.Juli 2005 hat das Kabinett einem sogenannten "Zukunftsvertrag" mit den Hochschulen zugestimmt. Dieser enthält auch den Passus, dass zum WiSe 2006/2007 "Studienbeiträge" mit 500 € pro Semester "als Obergrenze" eingeführt werden sollen.

Im Januar 2005 erklärt Wissenschaftsminister Stratmann zur Einführung von Studiengebühren (sofern das Bundesverfassungsgericht den Weg frei macht): "Dieses Jahr wäre wohl zu vorschnell, 2006 wünschenswert und 2007 am realistischsten." Siehe auch den Artikel 500 Euro Studiengebühren "eine Hausnummer" vom 20.01.2005.

Ende Juni 2004 beschließt das Kabinett, die Rückmeldegebühren ab SoSe 2005 auf 75 Euro je Semester zu erhöhen. Dieser Beschluss wird dann problemlos im Herbst im Rahmen der Haushaltsdebatte vom Landtag bestätigt.

In der Kürzungsdebatte im Wintersemester 2003/2004 wurden von Wissenschaftsminister Stratmann (CDU) auch allgemeine Studiengebühren angedroht - wenn das Bundesverfassungsgericht das Verbot im Hochschulrahmengesetz kippen sollte.

Die CDU/FDP-Regierung hat - nicht weiter verwunderlich - die schon unter der vorherigen SPD-Regierung eingefürten Rückmeldegebühren in Höhe von 51 € je Semester beibehalten. Niedersachsen tut es damit den "Vorbildern" Berlin und Baden-Württemberg gleich. Da sie die Gebühr juristisch besser in ein Gesetz packen als BaWü, haben Klagen dagegen keine Chance.

Schon der frühere SPD-Wissenschaftsminister war wie sein CDU-Kollege in BaWü für Studiengebühren zu haben und hat sich mit einigen Modellen hervorgetan. Am 13./14.12.2001 wurde auch auf sein Betreiben im Rahmen des Haushaltbegleitgesetztes die Einführung von Langzeitstudiengebühren nach dem Modell von Baden-Württemberg beschlossen. Ab dem Sommersemester 2003 kann damit ein Semester 500 € kosten, wenn man die Regelstudienzeit um 4 Semester überschreitet. Damit ist es also auch in Niedersachsen teuer für Fachwechsler - gezählt werden nämlich die Hochschul- und nicht die Fachsemester ...


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Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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