Studiengebühren

Studiengebühren in Baden-Württemberg

* Geschichte bis Ende 2004 *

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Geschichtliche Notizen

Bereits Ende Januar 2004 werden erstmals 10 Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren vorgestellt (Anfang 2005 kommt es dann zu einer leicht angepassten Version).

Selbst die Grünen sind in Baden-Württemberg nicht grundsätzlich gegen Gebühren, wie sich schon im April 2003 zeigte (siehe unsere damalige Meldung) und im November 2003 durch die Vorstellung des StudienCredit-Modell bestätigt wurde. Dass es sich bei diesen Modell um nachlaufende Gebühren handelt, macht die Sache nicht besser.

Langzeitstudiengebühren - damit fing es 1998 an (erste Wiedereinführung von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen seit ihrer Abschaffung in den 1970er Jahren)

Bereits seit 1998 eingeführt sind 511 € (1000 DM) Gebühren für "Langzeitstudierende" (eine der "Errungenschaften" von Trothas). Inzwischen hat auch das Bundesverwaltungsgericht diese Gebühren als rechtmäßig entschieden. Als "LangzeitstudierendeR" gilt, wer vier Hochschulsemester über der Regelstudienzeit des aktuellen Studienfaches liegt. Bei Uni-Studiengängen liegt die Regelstudienzeit meist bei 9 Semestern, für das 14. Hochschulsemester muss man also erstmals zahlen. 14 Semester hört sich zwar nach viel an, wer aber z.B. Architektur an der Uni studiert, braucht im Durchschnitt ungefähr solange. Und wer das Studienfach wechselt, der hat meistens auch Pech, weil eben alle Hochschulsemester zählen und nicht nur die Fachsemester für das aktuelle Studienfach. Etwas veraltete Infos findet Ihr bei der FSK der Uni Heidelberg.

Rückmeldegebühren - erster Versuch 1997, zweiter 2003

Zusätzlich wollte die Landesregierung ab 1997 51 € (100 DM) pro Semester als sogenannte "Rückmeldegebühr" einziehen. Nach studentischen Klagen und einer Entscheidung gegen das Land vom OVG Mannheim wurde diese Gebühr nach einem Jahr ausgesetzt. Ausgesetzt heißt, dass das Land sich vorbehält, sie nachträglich das Geld einzuziehen, falls das Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten entscheidet. Zur Verwunderung der Landesregierung trat das Gegenteil ein: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 19.3.2003, dass die Rückmeldegebühren verfassungswidrig sind. Die Gebühren müssen vom Land zurückgezahlt werden - an alle Studierende, die sie damals gezahlt hatten. Allerdings müssen sich die (Ex-)Studis selbst bei ihrer alten Hochschule melden. Details in unserem Artikel dazu.
Am 27.3.2003 meldeten die Agenturen - in gewisser Weise erwartungsgemäß -, dass das Land die Gebühren unter anderem Namen und mit juristisch wasserfestem Gesetz wieder einführen will. Die Rückmeldegebühren sind tot - es lebe der "Verwaltungskostenbeitrag" heißt unser Artikel dazu.
Dann wurde der geplante Preis auf 40 Euro gesenkt - und am 28.5.2003 wirklich beschlossen. Einige Studierendenvertretungen wollten versuchen, mittels Treuhandkonten einen Boykott zu organsieren. Dieser scheiterte jedoch an nicht ausreichender Beteiligung.


Mehr zu Studiengebühren in BADEN-WÜRTTEMBERG
Artikel bei uns (bis Ende 2004, neuere auf der aktuellen Seite) Weitere Materialien bei uns Andere Webseiten

Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!






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