17.09.2008

Der Teufel steckt im Detail
Hamburgische Bürgerschaft beschließt nachgelagerte Studiengebühren

CDU und GAL hatten sich in den Koalitionsverhandlungen Anfang diesen Jahres darauf geeinigt, die Studiengebühren beizubehalten, jedoch die Details stark zu ändern. So wird die Höhe auf 375 Euro pro Semester gesenkt, Zahlungspflicht tritt erst nach dem Studium ein, sobald ein Bruttogehalt von über 30.000 Euro/Jahr erreicht wird. Dafür gibt es kaum noch Befreiungsmöglichkeiten. Heute hat die Bürgerschaft die Änderungen endgültig beschlossen, Oliver Iost analysiert aus diesem Anlass die neuen Regelungen.

In den Wahlkampf waren CDU und GAL mit eigentlich unvereinbaren Positionen gegangen: Die CDU wollte die Studiengebühren unverändert beibehalten, die GAL sie abschaffen. Doch an diesem Punkt sollte die erste schwarz-grüne Koalition nicht scheitern und es blieb bei Studiengebühren. Der GAL genügte offenbar die Absenkung auf 375 Euro und die Zinsfreiheit (aus Sicht der Studierenden, wobei auch das nicht für alle der Fall ist) bis zur Rückzahlung.

Verschlechterungen inklusive

Die Absenkung der Gebührenhöhe auf 375 Euro und die Tatsache, dass bis zum Beginn der Rückzahlungsverpflichtung nach dem Studium keine Zinsen anfallen, ist sicher eine Verbesserung im Vergleich zu "klassischen" Studiengebühren. Nebenbei schaffen sich CDU und GAL so vermutlich mögliche Proteste vom Hals: Gegen etwas zu protestieren, was man erst in einigen Jahren vielleicht zahlen muss, dürfte nicht so viele motivieren. Von daher hat die GAL ihrer ursprünglichen Überzeugung (Studiengebühren abschaffen) möglicherweise eine Bärendienst erwiesen.

Aber auch davon abgesehen steckt der Teufel im Detail. Gab es bisher doch einige Befreiuungstatbestände (u.a. Kindererziehung, Behinderung, Hochbegabung) neben den selbstverständlichen Ausnahmen (Beurlaubung, PJ, Promotionsstudium, Studium an Verwaltungshochschule) werden sie nun auf ein Minimum beschränkt.

Es bleibt bei der Befreiuungsmöglichkeit in Praxissemestern (jede Hochschule muss das aber weiterthin konkret regeln, sonst greift diese Möglichkeit nicht). Sowohl Kindererziehung als auch Behinderung führt zukünftig nicht mehr zur Befreiuung. Nur wenn solche Studierende länger für ihr Studium benötigen, kann auf Antrag die Gebühr in den Semestern erlassen werden, für die man sonst sofort Studiengebühren zahlen müsste.

Sofort Studiengebühren müssen auch alle AusländerInnen zahlen, die selbst (und Eltern / Ehepartner) nicht Staatsbürger der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind und auch nicht in Deutschland die Hochschulreife erlangt haben. Für sie kann es höchstens von Seiten der Hochschule eine Stundung geben.

Nur zwei Karenzsemester

Keine Stundung der Gebühren gibt es bereits ab dem dritten Semester über der Regelstudienzeit, wobei alle je studierten Semester zählen. Wer also mehrere "Orientierungssemester" einlegt und erst dann in den "endgültigen" Studiengang einschwenkt, muss am Ende des Studiums wohl mit sofort zu zahlenden Gebühren rechnen. Damit kann man von der bisher härtesten Langzeitstudiengebühren-Regelung in Deutschland sprechen. Das ist insofern besonders bitter, als gegen Ende des Studiums auch noch Kosten für Gebühren besonders schwierig aufzubringen sind, da man ja mit der Abschlussarbeit beschäftigt sein dürfte. Und da nur zwei Semester über der Regelstudienzeit vorgesehen sind, kann man bei einem Fachwechsel sehr leicht in die Gebührenpflicht am Ende des Studiums geraten.

Aktiven in der Studierendenvertretung wurde erst über eine Änderung in den Ausschussberatungen eingeräumt, weitere zwei Semester studieren zu können und für diese die Gebühren gestundet zu bekommen. Also nicht mal ein Erlass, sie können nur vier statt zwei Semester länger als die Regelstudienzeit brauchen und müssen in dieser Zeit die Gebühren nicht gleich zahlen.

Wer hat, dem wird gegeben; der Rest zahlt hohe Zinsen

Grundsätzlich kann jedeR StudentIn die Gebühren auch sofort zahlen. Einige werden diese Option zwar wahrnehmen, aber eigentlich spricht nichts dafür. Warum sollte man das Geld gleich zahlen, wenn man es zinsfrei zur Verfügung gestellt bekommt? Indirekt wird also denjenigen, die genügend Geld zur Verfügung haben, die Möglichkeit dazu gegeben, dieses noch weiter zu vermehren. Denn sie könnten es einfach anlegen (sinnvollerweise in einer risikolosen Anlageform). Nach dem Studium können sie mit dem so angesparten Geld die Gebühren auf einen Schlag zurückzahlen (also ohne jeden Zins) und haben noch einen Gewinn gemacht.

Diejenigen jedoch, die mit ihrem Geld nur knapp auskommen und die Gebühr nicht zahlen können, sehen sich nach dem Studium mit Schulden konfrontiert. Überschreiten sie die Schwelle des Bruttoeinkommens (30000 Euro) für den Rückzahlungsbeginn nur knapp, sind 3750 Euro schon ein Brocken. Vor allem, wenn man bedenkt, dass für mögliche Kinder keine zusätzlichen Freibeträge vorgesehen sind. Laut dem Vertreter der Wohnungsbaukredianstalt Hamburg (WK), über die die Rückzahlung der Gebühren abgewickelt werden wird, wäre der Zinssatz für eine Abstotterung der Schulden aktuell bei 8,19% (Basiszinssatz der Bundesbank zuzüglich 5 Prozentpunkte).

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Kommentare zu diesem Artikel

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1. Dantel kommentierte am 17.09.2008 um 19:44:51 Uhr

Echte verbesserung .-.

Hm - einerseits bin ich irgendwo froh nicht jetzt sofort zahlen zu müssen, andererseits kommen da zu den ca 17k BAföG Schulden nochmal 4k hinzu. Na das wird ein Spaß .-.




2. Floooooo kommentierte am 17.09.2008 um 22:37:11 Uhr

Gut so

Ich finds gut so. Und Langzeitstudenten muss man ja nicht übermäßig bevorzugen, dann lieber vorher vernünftig orientieren...

Ich mein da werden die Gebühren schon um über 100€ gesenkt und es wird gemeckert und gejammert...

An Kommentar Nummer 1:

17k Bafög Schulden?? Holla 5 Jahre bei Höchstsatz ist auch nicht schlecht... Die sogar Zinslos und die andere Hälfte geschenkt

Ich bekomm keinen Cent geschenkt ich muss jeden € selbstverdienen, muss zuhause bleiben, kann nicht an meine Wunschuni gehen.

Grüße Flo




3. adeline kommentierte am 18.09.2008 um 08:31:53 Uhr

LANGzeit?

ist man denn bei 2 semestern über die regelstudienzeit schon langzeitstudent? du hast wohl komische vorstellungen, finde ich.

@ Dantel bei den 17000 euro bafög-schulden: hast du denn keine kappung? wenn du jetzt noch nicht zahlen musst, bist du noch kein "langzeit"student, also solltest du unter der kappungsgrenze liegen können (maximal "nur" 10000 euro). oder?




4. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.09.2008 um 10:38:43 Uhr

@Flo

Was fast alle immer vergessen, ist die Tatsache, dass bei diesen Regelungen ALLE jemals studierten Semester mitzählen. Wenn man also zwei Semester das Fach X studiert und dann zum Fach Y wechselt, darf man im Fach Y wirklich nur die Regelstudienzeit benötigen. Denn alle Semester darüber müsste man die Gebühren direkt zahlen. Und dass die Regelstudienzeit eingehalten werden kann, ist selbst in Zeiten von Bachelor-Studiengängen nicht unbedingt der Standard.




5. Dantel kommentierte am 18.09.2008 um 12:16:00 Uhr

Ja..

Stimmt, da gab es ja sowas wie eine Schuldenhöchstgrenze von 10k. Nagut, verglichen zur vorherigen Rechnung ist das wenig, aber 14k sind mMn immernoch ein beachtlicher Berg Schulden.

@Floooo 17k wären keine 5 sondern 3Jahre. Wenn du kein BAföG bekommst verfügen du oder deine Eltern über ein entsprechendes Einkommen oder sonstiges Vermögen. Wenn einer einen höheren Satz BAföG bekommt solltest du dir vielleicht ausmalen können, wie es bei dieser Person finanziell steht. Jetzt ohne dich persönlich anzusprechen, ich finde es immer lustig, wenn irgendwelche "Bonzenkinder" weinen, dass sie kein BAföG bekommen und mit den 1000Euro monatlich von Papi ja überhaupt nicht auskommen. Dass sie aufgrund der Eltern bis zum, nach dem und häufig auch während dem Studium ein so viel luxuriöseres Leben führen konnten kommt keinem in den Sinn. Auch dass sie Schuldenfrei ins Berufsleben einsteigen können scheint nichts wert zu sein, denn bei BAföG, da gibts ja was geschenkt. -.- Und was geschenkt bekommen, darin sind eben diese Individuen besonders gut.

Und wenn diese Leute dann während dem Studium zum ersten mal in ihrem Leben wirklich arbeiten müssen wird auch direkt auf die BAföGler geschielt. Dass man in einer Stadt wie Hamburg mit BAföG alleine nicht überleben kann vergisst man gern. Auch die Tatsache, dass viele dieser BAföG Empfänger bereits ihr "ganzes Leben" (was sich auf Schulferien beschränkt ^^) arbeiten mussten um sich die simpelsten Dinge wie neue Anziehsachen leisten zu können, scheint nicht weiter relevant zu sein.




6. Dantel kommentierte am 18.09.2008 um 14:52:43 Uhr

Ja..

Stimmt, da gab es ja sowas wie eine Schuldenhöchstgrenze von 10k. Nagut, verglichen zur vorherigen Rechnung ist das wenig, aber 14k sind mMn immernoch ein beachtlicher Berg Schulden.

@Floooo 17k wären keine 5 sondern 3Jahre. Wenn du kein BAföG bekommst verfügen du oder deine Eltern über ein entsprechendes Einkommen oder sonstiges Vermögen. Wenn einer einen höheren Satz BAföG bekommt solltest du dir vielleicht ausmalen können, wie es bei dieser Person finanziell steht. Jetzt ohne dich persönlich anzusprechen, ich finde es immer lustig, wenn irgendwelche "Bonzenkinder" weinen, dass sie kein BAföG bekommen und mit den 1000Euro monatlich von Papi ja überhaupt nicht auskommen. Dass sie aufgrund der Eltern bis zum, nach dem und häufig auch während dem Studium ein so viel luxuriöseres Leben führen konnten kommt keinem in den Sinn. Auch dass sie Schuldenfrei ins Berufsleben einsteigen können scheint nichts wert zu sein, denn bei BAföG, da gibts ja was geschenkt. -.- Und was geschenkt bekommen, darin sind eben diese Individuen besonders gut.

Und wenn diese Leute dann während dem Studium zum ersten mal in ihrem Leben wirklich arbeiten müssen wird auch direkt auf die BAföGler geschielt. Dass man in einer Stadt wie Hamburg mit BAföG alleine nicht überleben kann vergisst man gern. Auch die Tatsache, dass viele dieser BAföG Empfänger bereits ihr "ganzes Leben" (was sich auf Schulferien beschränkt ^^) arbeiten mussten um sich die simpelsten Dinge wie neue Anziehsachen leisten zu können, scheint nicht weiter relevant zu sein.




7. lane kommentierte am 23.09.2008 um 12:00:24 Uhr

Hamburg als Vorreiter der eingeschränkten Bildung?

Also ich möchte zu diesen Beiträgen auch gern etwas sagen, denn egal ,ob es heißt es wird immer gemeckert oder welche Schulden sich wer nun aufläd,möchte ich nochmal auf das Detail mit der Befreiung hinweisen und auch darauf,dass die Einnahmen der Uni hamburg doch wirklich enorm sind (man sollte dAS RUHIG MAL BERECHNEN) und ich mich doch wirklich frage,was sie damit anstellt.... Ich habe eine kleine Tochter und habe schon mein Abitur mit ihr gemacht. Dieses habe ich sehr gut abgeschlossen,hatte aber IMMER finanzielle Schwierigkeiten. Nebenbei zu arbeiten ist mit einem Kind gar nicht so leicht. So nun gehe ich nach Hamburg , um mein studium zu beginnen, welches ich ohne die Befreiung wohl nicht unbedingt hätte aufnehmen wollen,denn eine so hohe (BAföG kommt ja auch dazu) Verschuldung kann schon zu Existenzängsten führen...... Da das arbeiten nebenbei wie gesagt ziemlich schwierig ist ,denke ich eine Befreiung wäre gerechtfertigt, zumal ich in der Theorie sogar für eine verbesserte Rentensituation sorge.:) Nun ist es aber so, dass jemand in meiner Situation wirklich das Gefühl vermittelt bekommt : in einer Situation wie deiner ist ein studium halt einfach nicht drin. Lern verkäuferin,geh arbeiten und zieh das Kind groß. Sowas wie ehrgeiz kannst du dir nicht leisten. Und da haben wir den Knackpunkt: kannst du dir nicht leisten..... Bildung ist nach wie vor oder wieder eine Frage der finanziellen Situation und anstatt dass die Politik sich längerfristige Gedanken macht , immerhin haben wir angeblich Akademikermangel,zu wenig Kinder etc., sorgen sie lieber dafür, das die Sozialschwachen es auch Generation um Generation bleiben....es bedarf wirklich einer Menge Mut und viel viel Arbeit trotz fehlenden finanziellen Hintergrund dennoch etwas aus seinem und dem Leben seiner Kinder zu machen und damit meine ich nicht irgendetwas,sondern die gleiche Chance Gedanken und Ziele zu verwirklichen ,wie andere auch. Es gibt viele Dinge ,die einem sowieso schon schwerer gemacht werden als anderen und auch wenn das natürlich letztlich die eigene Entscheidung ist ein kind zu bekommen,kann es eigentlich ja nicht sein,dass das ein Handicap darstellt.Ich meine Kind = Handicap was ist das für eine Welt??? So wird wahrscheinlich weder unsere Wirtschaft noch unser Sozialstaat vorankommen. Eins sag ich hier mal zu: es wäre oft wirklich viel viel einfacher und auch lukrativer für mich gewesen zuhause zu sitzen und Hartz4 zu bekommen,aber es gibt ja auch sowas wie eine Vorbildfunktion und Selbstverwirklichung....

jedenfalls ist hamburg wohl die einzige Universität ,die sich diese Reglung hat einfallen lassen,nur nochmal umziehen kann ich mit meiner Tochter jetzt wohl auch nicht mehr....... Es werden mal wieder,die die es haben belohnt und denen die es nicht haben noch schwerer gemacht.Naja und für manche Mittelsteher ist es eine gute Reglung




8. Hamburger-Student kommentierte am 22.10.2008 um 19:57:02 Uhr

Das stimmst SO nicht!!

Es geht hierbei um die Regelstudienzeit + 2 Semester. Ganz knapp gesagt: Im Gesetz steht: soweit 30.000 EUR nicht überschritten werden. Also: Wenn hier 12 Jahre studiert wird, werden die Gebühren zwar FÄLLIG; aber, wenn nie 30.000 (jedenfalls bis jetzt) erreicht werden, dann ist hier nichts zu zahlen! Grz. aus HH




9. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.10.2008 um 14:17:39 Uhr

@HamburgerStudent

Wer die Regelstudienzeit+2 Semester überschreitet, für den kann die Gebühr nicht mehr gestundet werden. Die 30000 Euro-Grenze gilt aber nur für die gestundeten Gebühren! Insofern müssen "Langzeitstudierende" wirklich sofort zahlen, egal wie ihr Einkommen aussieht.




10. Jeremias kommentierte am 29.10.2008 um 11:26:44 Uhr

Zweitstudium

Moin. Jemand eine Idee wie es bei einem Zweitstudium aussieht- Stundung?

Gruß, Jeremias







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