Gleich zahlen oder gleich verschulden
Studiengebühren schwarz-grün
Die neue schwarz-grüne Regierung in Hamburg will statt der bisherigen 500 Euro Studiengebühren im Semester "nachgelagerte" Gebühren in Höhe von 375 Euro einführen. Dass diese leichte Verbesserung für die Mehrheit der Studierenden mit Nachteilen bei Minderheiten erkauft wird, kommt immer mehr zu Tage. Aus Anlass der Öffentlichen Anhörung im Wissenschaftsausschuss trägt Oliver Iost zusammen, warum auch das neue Studiengebührenmodell nicht der Weisheit letzter Schluss ist.Inzwischen wurde ein konkreter Entwurf für ein neues Gebührengesetz vorgelegt (inkl. Kommentaren z.B. beim AStA der Uni Hamburg einsehbar). Und selbst einige, die die Änderungen zunächst begrüßten, üben zunehmend Kritik. Denn letztlich bleibt es bei Studiengebühren. Und selbst eine Verzinsung der Schulden kann eintreten, wenn man die Gebühren bei Zahlungspflicht nicht auf einen Schlag zurückzahlen kann.
Der Unterschied zur bisherigen Regelung ist im wesentlichen also nur, dass bis zu Beginn der Rückzahlung keine Zinsen erhoben werden (die zahlt die Stadt) und die Gebührenhöhe etwas gesenkt wird. Dies ist durchaus ein Vorteil für die Mehrheit der Studierenden – diejenigen, die schon heute zahlen müssen. Für viele (wenn auch "nur" eine Minderheit), die bisher befreit werden konnten, fallen die Befreiungsmöglichkeiten allerdings weg.
"Gleich zahlen oder gleich verschulden"
Nach wie vor soll die Möglichkeit bestehen, die Gebühren sofort zu bezahlen. Für Studierende aus dem Ausland (sofern die Hochschulen diese nicht von den Gebühren befreien – wie wohl teilweise angestrebt) gibt es sogar keine andere Möglichkeit: Wenn sie Gebühren zahlen müssen, dann sofort. Dies ist einer der Kritikpunkte an der neuen Regelung.
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, äußerte sich zur Nachlagerung sehr deutlich: "Die Rede von 'nachgelagerten' Studiengebühren führt in die Irre, denn für die Studierenden würde die neue Regelegung konkret bedeuten: Zahle jetzt oder verschulde Dich jetzt".
Die angestrebte Regelung sieht vor, dass die Studiengebühren ab ein Jahr nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen, sofern das Brutto-Gehalt über 30.000 Euro beträgt. Wesentlicher Knackpunkt ist, dass dann die Gesamtschuld auf einen Schlag fällig wird. Wer das dann nicht auf einmal zahlen kann, soll ein Kreditangebot erhalten können – dessen Details sind allerdings noch nicht bekannt. Vermutlich dürften die Konditionen dann eher schlechter sein als bei den heutigen Studienbeitragsdarlehen.
Insbesondere, da mit Überschreiten der Grenze von 30.000 Euro brutto die Zahlung auf einen Schlag fällig wird, ist es fraglich, ob der Vorteil gegenüber dem bisherigen Studienbeitragsdarlehen und seiner Monatsgrenze von 1060 Euro netto so groß ist. Denn nur wer innerhalb von zehn Jahren nach Ende des Studiums nie diese Grenze überschreitet, würde ganz um die Zahlung der Gebühren umhin kommen.
Wer länger studiert, hat Pech
Bisher konnte das Studienbeitragsdarlehen für die Regelstudienzeit plus vier Semester in Anspruch genommen werden (Semester von vorherigen Studienversuchen verkürzen diese Anspruchsdauer). Nun soll es die "Nachlagerung" nur noch zwei Semester über der Regelstudiendauer geben. Es gibt keinerlei Verlängerungsmöglichkeiten bspw. bei Mitarbeit in Gremien der Hochschule oder wenn die Hochschule das Studium schlecht organisiert.
Nur Behindert und Studierende mit Kindern können auf Antrag von der Zahlungspflicht nach Überschreitung der zwei Semester über der Regelstudienzeit befreit werden. Im Gegensatz zu bisher müssen sie aber für die Semester bis dahin Gebühren zahlen und können sich nicht mehr befreien lassen. Hierzu erklärt Florian Hillebrand, fzs-Vorstand: "Sich mit der Einschränkung von Befreiungsmöglichkeiten zu rühmen, die gerade Studierende mit Kindern und Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betreffen, ist vollkommen verfehlt." Erklärt wird die Einschränkung mit der Möglichkeit ein Darlehn aufzunehmen. "Ein Darlehen aufnehmen zu müssen macht Studiengebühren in keiner Weise sozial verträglicher", so Hillebrand weiter.
Auch das DSW sieht die nicht mehr mögliche Gebührenbefreiung während der Regelstudienzeit für Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit als verfehlt an. "Für sie entsteht eine nicht nachvollziehbare, unbillige Härte. Das steht im klaren Gegensatz zum Ziel des Gesetzentwurfes, dass Studiengebühren kein soziales Hindernis für ein Studium sein sollen", so Meyer auf der Heyde.
Studiengebühren bleiben Studiengebühren
Abschließend nochmals Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks: "Die Studiengebühren in Hamburg sollten nicht reduziert, sondern, wie im Wahlkampf versprochen, abgeschafft werden. Auch 375 Euro im Semester stellen vor allem für Studierende aus einkommensschwächeren Familien eine erhebliche Belastung dar." Er unterstreicht diese Forderung mit der aktuellen lokalen Auswertung der 18. DSW-Sozialerhebung für Hamburg, wonach 13% der Studierenden in Hamburg weniger als 600 Euro im Monat zur Verfügung stehen und nahezu der Hälfte weniger als 800 Euro. "62,50 Euro im Monat für Studiengebühren sind für einen Großteil der Hamburger Studierenden eine Belastung", sagte Meyer auf der Heyde. Er befürchtet, dass die Studiengebühren auch in der neuen Form in Hamburg junge Menschen aus hochschulfernen Schichten abschrecken und so die ausgeprägte soziale Selektivität an den Hamburger Hochschulen weiter verschärfen.
Verabschiedet werden soll das neue Gesetz im September. Man darf gespannt sein, ob und was sich noch ändern wird.
Pressemitteilungen zum Thema und weitere Hintergründe
- Deutsches Studentenwerk kritisiert neue Studiengebührenregelung in Hamburg (Pressemitteilung vom 02.07.2008) »
- Studentischer Dachverband kritisiert vorgelegten Gesetzesentwurf (Pressemitteilung des fzs vom 01.07.2008) »
- Das neue Gesetz: Kommentiert zum Nachlesen (vom AStA der Uni Hamburg) »
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1. David Perteck (ÖDP Hamburg-Wandsbek) kommentierte am 17.08.2008 um 17:11:33 Uhr
Anti-Bildungs-Gebühren in Hamburg
Vor kurzem hat der Hamburger Senat einen Bericht über die Verwendung der Studiengebühren veröffentlicht, die seit 2007 erhoben werden. Demnach sind im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/08 fast 40 Millionen an Gebühren eingenommen worden, von denen 2007 lediglich 13 Millionen ausgegeben wurden. Selbst der insgesamt unzureichende Verwendungsbericht über die Studiengebühren belegt, dass die Gelder nur zu einem geringen Teil für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Die genaue Verwendug der Studiengebühren konnte nicht ermittelt werden, sondern es wurden nur allgemeine Zuordnungen zu verschiedenen Bereichen vorgenommen. Dies hielt selbst Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) für verbesserungsbedürftig, die gleichwohl eine glühende Verfechterin der Studiengebühren ist.
Unter dem schwarz-grünen Senat wurde die Gebührenhöhe von 500 Euro auf 375 Euro pro Semester verändert und das Geld muss erst nachgelagert entrichtet werden, wenn der Betroffene 30.000 Euro brutto im Jahr verdient. Diese Veränderungen stellen jedoch nur scheinbare Verbesserungen dar. In Wirklichkeit werden viele Studierende sogar schlechter gestellt als zuvor. So haben bisher nur 39.900 der etwa 56.400 Studierenden in Hamburg die Gebühren bezahlen müssen, weil die übrigen von den Zahlungen befreit waren. Sämtliche Ausnahmeregelungen, auch für Studierende mit Behinderungen und für Eltern mit kleinen Kindern, entfallen jedoch mit der Neuregelung, sodass nun rund 16.500 Studierende mehr zur Kasse gebeten werden. Dabei ergibt sich für die betroffenen Gruppen oftmals ein deutlicher Mehrkostenaufwand für die Lebenshaltungskosten sowohl im Studium, als auch im späteren Berufsleben. Die Pressemitteilung der GAL, die Hamburger Studierenden würden entlastet, ist deshalb an Zynismus und Verfälschung der Sachlage nicht zu überbieten. Vielmehr sind die Grünen in Hamburg erstmalig auf Landesebene maßgeblich für Studiengebühren verantwortlich, die sie zuvor im Wahlkampf abgelehnt hatten. Die GAL betrachtet das Studium samt Gebühren lediglich als "Bildungsinvestition", die sich für ein späteres Einkommen bezahlt machen soll.
Außerdem sind die Gebühren ab dem Wintersemester 2008/09 entgegen den schwarz-grünen Versprechungen gar nicht automatisch nachgelagert. Vielmehr muss die Nachlagerung jedes Semester erneut beantragt werden. Es wird darauf spekuliert, dass viele sich diese Mühe nicht erst machen und einfach vor Semesterbeginn bezahlen. Außerdem kommt zu den Gebühren der ständig steigende Semesterbeitrag in Höhe von über 250 Euro hinzu, der ohnehin für das HVV-Semesterticket und Verwaltungskosten entrichtet werden muss. Die Studierenden haben laut AStA der Uni-Hamburg praktisch keine Einflussmöglichkeit auf die Verwendung der Gebühren, weil nur vereinzelte Vertreter der Studierenden in den Entscheidungsgremien sitzen, die laut AStA immer leicht überstimmt werden können.
Studierende werden selbst ohne zusätzliche Gebühren durch Erwerbsarbeit vom Studium abgehalten oder sind auf Unterstützung durch die Eltern angewiesen, um ihr Studium und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ebenso wie Büchergeld fördern Studiengebühren die soziale Auslese bei den Bildungschancen, die in Deutschland ohnehin in besonders hohem Maße der Geldbeutel der Eltern bestimmt. Die Gebühren schrecken einen Großteil der Jugend vom Studium ab und grenzen weite Teile der Bevölkerung über Generationen hinweg von besseren Bildungs- und Berufschancen aus. Sie tragen deshalb erheblich zum Bildungsabbau in Hamburg bei.
Diese Auswirkungen erwähnt der Bericht freilich ebenso wenig wie den genauen Verbleib der Anti-Bildungs-Gebühren. Da hilft keine Beschönigung. Senat und Universitätsleitung sorgen sich lieber um Investoren der Uni-Verlagerung in die Hafencity als um die Interessen Studierender. Allenthalben werden Bildungseliten gefordert, aber unsere Hochschulen werden an Finanzeliten verscherbelt. Ein Armutszeugnis für den schwarz-grünen Senat.
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