21.11.2006

Studiengebühren
Klagen, nichts als Klagen

Bei den beschlossenen Studiengebühren-Gesetzen liegt - vor allem nach Ansicht von Gebühren-GegnerInnen - einiges im Argen. Vielleicht sogar so sehr, dass Gerichte die Gesetze ganz oder teilweise stoppen. In Nordrhein-Westfalen sollen in den nächsten Tagen die ersten Klagen gegen die schon von Erstsemester erhobenen Gebühren eingereicht werden. Und in Hessen will man mit einer Verfassungsklage noch vor Erhebung der Gebühren diese stoppen.

NRW: Erste Klagen sollen in diesen Tagen eingereicht werden

Mitte Oktober hatten viele Studierendenvertretungen in Nordrhein-Westfalen die Aktion "Wir holen Euch die Gebühren zurück!" gestartet (vgl. auch unseren Artikel dazu). Bisher mussten "nur" Erstsemester Studiengebühren zahlen - genau diese sollten mit der Aktion angesprochen werden. Ziel ist es, mittels Sammelklagen die Studiengebühren in NRW ganz oder zumindest teilweise zu stoppen. Da jede Hochschule für sich Gebühren beschließen musste, könnten neben allgemeiner juristischer Bedenken gegen das Landesgesetz teilweise auch lokale Verfahrensfehler den Ausschlag geben.

Durch die Sammelklagen ist der Aufwand für den einzelnen Studierenden gering: Es muss lediglich eine Abtretungserklärung unterschreiben, der jeweilige AStA vor Ort kümmert sich um den Rest. Bisher sind an die 2000 Abtretungserklärung abgegeben worden, somit geht es bereits um eine Million Euro, auf die die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen verklagt werden. Auch in den nächsten Wochen soll weiter für die Teilnahme an der Aktion geworben werden - wer also noch teilnehmen möchte, kann dies tun.

Da im Sommersemester alle Studierende zahlungspflichtig werden, sind auch diese aufgerufen, sich dann an der Aktion zu beteiligen. „Wir wenden uns jetzt verstärkt an die Studierenden, die erst ab dem nächsten Semester zahlen müssen. Diese sind wütend, weil sie noch zu anderen Bedingungen ihr Studium aufgenommen haben.“ kommentierte Patrick Schnepper, Koordinator der „Gebührenzurück“-Kampagne die Strategie.

Daniel Weber, ebenfalls Koordinator der Aktion, ergänzte: "Unsere Argumente gegen Studiengebühren sind in den letzten Monaten noch einmal auf erschreckende Weise bestätigt worden. Bei der Präsentation der Studierendenzahlen am 16. Oktober musste Minister Pinkwart zugeben, dass der Rückgang von mindestens 5,3 % bei den StudienanfängernInnen auch auf die Einführung von Studiengebühren zurückzuführen ist. Die Bundesagentur für Arbeit klagt darüber, dass viele sehr gute AbiturientInnen in Ausbildungsplätze drängen und qualifizierte Real- oder HauptschülerInnen keine Perspektive haben."




Hessen: Verfassungsklage gegen Studiengebühren

In Hessen sind Studiengebühren ebenfalls schon beschlossen (vgl. Hessen beschließt Studiengebühren). Zahlungspflicht wird aber erstmals im Wintersemester 2007/2008 bestehen. Bis dahin kann der einzelne Studierende nicht klagen.

Stattdessen gibt es jedoch in der hessischen Landesverfassung die Möglichkeit, dass eine Verfassungsklage eingereicht wird. Diese muss von mindestens 43.408 wahlberechtigten HessInnen unterstützt werden. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren würde dann die Verfassungsmäßigkeit des beanstandeten Gesetzes überprüft.

Genau dieses Ziel - eine Verfassungsklage einzureichen - setzt sich die vor wenigen Tagen angelaufene Initiative. Sie wird von der Landes-ASten-Konferenz Hessen, sowie GEW und DGB Hessen getragen.

Auf der Webseite wird die Motivation für die Initiative kurz zusammengefasst:
    Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden – vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch.
Der Start der Aktion hatte sich etwas verzögert, da ein solcher Weg zu einer Klage schon seit Jahrzehnten nicht mehr gegangen wurde. Es war daher für die InitiatorInnen gar nicht so einfach, herauszufinden, worauf alles geachtet werden muss.

Denn leider ist es nicht damit getan, dass die TeilnehmerInnen irgendwo unterschreiben. Nein, die Echtheit der Unterschrift muss von einer Behörde am Wohnort bestätigt werden. Ganz so einfach wird es also nicht, die nötige Zahl an UnterstützerInnen zusammen zu bringen. Aber ein Versuch ist es wert.




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