Proteste können CDU nicht stoppen
Hessen beschließt Studiengebühren
Trotz monatelanger Proteste von Studierenden und verfassungsrechtlicher Bedenken hat heute der hessische Landtag allgemeine Studiengebühren beschlossen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP und Ablehnung durch SPD und Grünen beschlossen. Gezahlt werden müssen die Gebühren ab Wintersemester 2007/2008 - sofern die angekündigten Klagen und weitere Proteste nicht noch Erfolg zeigen.Selbst Prof. Pestalozza, der für die Landesregierung mit einem Gutachten den Weg zu Studiengebühren erst freigemacht hatte, äußerte vor einigen Wochen schwere Bedenken. Er sieht es zwar trotz des Verbotes von Studien+Schulgebühren in der Landesverfassung als möglich an, "Studienbeiträge" zu erheben, sah aber die von ihm aufgestellten Bedingungen dafür beim hessischen Gesetz nicht als erfüllt an.
Grüne und SPD meinen dagegen wie viele andere, dass die Landesverfassung Gebühren grundsätzlich ausschließt und wollen eine Normenkontrollklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof anstrengen.
Was im Gesetz vorgesehen ist
"Studienbeiträge" (=Studiengebühren) von 500 Euro pro Semester für alle Studierende ab Wintersemester 2007/2008. Die Gebühren erhöhen sich bei langem Studium auf bis zu 900 Euro pro Semester.
Fast alle Studierende (Ausnahmen u.a.: Langzeitstudierende und einige ausländische Studierende) können die Studiengebühren erst nach dem Studium in Raten zahlen. Das dafür zur Verfügung gestellte Darlehen wird verzinst (außer für BAföG-EmpfängerInnen). Die Rückzahlungspflicht beginnt in der Regel zwei Jahre nach dem Hochschulabschluss. Wenn das Nettoeinkommen dann unter 1260 Euro beträgt (für Alleinstehende), wird man auf Antrag jeweils für ein Jahr von der Rückzahlung freigestellt, nach 25 Jahren erlöschen alle offengebliebenen Ansprüche des Landes.
Die Hochschulen sollen ca. 10 Prozent der Studierenden auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen von den Gebühren befreien. Studierende mit Kindern unter 14 Jahren können je Kind bis zu 6 Semester befreit werden. Darüberhinaus gibt es eine Härtefallregelung für behinderte Studierende und solche Studierende, die nahe Angehörige pflegen. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung.
Einige weitere Details (vor allem im Unterschied zu den ursprünglichen Planungen) können dem Artikel CDU stellt "entschärftes" Studiengebühren-Gesetz vor entnommen werden, es hat sich an den dort vorgestellten Details nichts mehr geändert.
Studiengebühren-kritische Studierende bleiben kämpferisch
"Mit dem heutigen Tag ist der Kampf gegen Studiengebühren, Bildungs- und Sozialabbau noch lange nicht vorbei. Er verschiebt sich lediglich auf andere Ebenen. Neben den erfolgreichen öffentlichkeitskeitswirksamen Aktionen ist ab heute der Weg für eine juristische Überprüfung des offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes offen," stellte Christiane Schmidt vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) fest. So stehe eine Normenkontrollklage der Oppositionsparteien im Landtag wegen Verstoßes gegen Artikel 59 der hessischen Verfassung in Aussicht.
Um die breite gesellschaftliche Ablehnung von Studiengebühren weiterhin deutlich zu machen, wird auch in Hessen ein Boykott der Gebühren als letztes Mittel im Kampf für ein gebührenfreies Studium erwogen. Hierbei wird auf die Erfahrungen der anderen Bundesländer zurückgegriffen werden können, bei denen ein Boykott schon bezogen auf die für das kommende Sommersemester zu zahlende Beiträge zumindest an einigen Hochschulen geplant ist.
Quellen und weitere Hintergründe
- Trotz Verabschiedung: Studiengebühren sind verfassungswidrig! (Gemeinsame Presseerklärung des ABS, der LAK Hessen und des fzs vom 05.10.2006) »
- Eva Kühne-Hörmann:"Zukunftsweisender Schritt für Hessens Hochschulen und Studierende" (Pressemitteilung der CDU Hessen, 05.10.2006) »
- CDU stellt "entschärftes" Studiengebühren-Gesetz vor (Artikel zu den Details des Gesetzes, 02.10.2006) »
- Studiengebühren: Stifterverband sieht rechtliche Probleme (28.09.2006) »
- Hessen auf dem Weg zu Studiengebühren - trotz vieler Bedenken (15.09.2006) »
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