04.09.2006

"Nachbesserungen"
Studiengebühren-Pläne in Hessen

Offenbar will die CDU nun doch einige Details des geplanten Studiengebühren-Gesetzes ändern. So soll die Obergrenze der Gesamtbelastung aus Gebühren und BAföG-Leistungen gesenkt werden - auf allerdings immer noch happige 15.000 Euro. Sogar von einer "Geld-zurück-Garantie" ist die Rede. Allerdings ist letzteres wohl eher ein PR-Coup als eine reale Garantie.

Heute findet in Wiesbaden eine öffentliche Anhörung zum geplanten Studiengebührengesetz statt - was Anlass für die Verkündigung möglicher Änderungen sein dürfte. Meist bringen solche Anhörungen selbst jedoch wenig Neuigkeiten, es werden nur die bereits bekannten Argumente erneut ausgetauscht. Änderungen an den Gesetzentwürfen ergeben sich selten aus einer Anhörung selbst, sondern werden meist schon im Vorfeld im Hintergrund vorbereitet - wie offenbar auch hier.

Der bisherige Entwurf war im Vergleich zu anderen Bundesländern am härtesten in Bezug auf Höhe der Studiengebühren, aber auch bei den Rückzahlungsbedingungen für das Darlehen. Die Studierenden-Proteste im vergangenen Semester waren denn auch in Hessen am stärksten - siehe z.B. hier.

Salamitaktik rückwärts: Erst ein dickes Stück abschneiden, dann doch wieder eine Scheibe zurück

Nun ist es eine bekannte Taktik, erst einmal mit der Maximalforderung in eine Diskussion zu gehen und dann bei Bedarf ein wenig abzuschwächen. So kommt man am Ende optimalerweise bei dem heraus, mit was man von Anfang an wollte - und kann sogar noch Kompromissbereitschaft zeigen. Das scheint auch die Taktik der CDU in Hessen zu sein.

Am vergangenen Wochenende jedenfalls kündigte Eva Kühne-Hörmann, hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, verschiedene "Nachbesserungen" des Gesetzentwurfes an. So soll die Obergrenze der Gesamtbelastung aus Gebühren und BAföG-Leistungen gesenkt werden - auf 15.000 Euro, was zwar auch in einigen anderen Bundesländern üblich ist, trotzdem der ungünstigste Wert bleibt (auch wenn man dann nicht mehr alleine dasteht).

"Geld-zurück-Garantie" - NRW lässt grüßen

Auch die schon aus NRW bekannten "Geld-zurück-Garantie" scheint Kühne-Hörmann zu gefallen. Demnach könnten Studierende die Studiengebühren zurück bekommen, wenn die Studienbedingungen ein zügiges Studium nicht erlauben. Allerdings hat man bereits in Nordrhein-Westfalen gesehen, dass hinter einer solchen Regelung wenig reale Möglichkeiten für die Studierenden stecken.

Pinkwart, NRW-Wissenschaftsminister hatte Ende 2005 vollmundig von einer "Geld-zurück-Garantie" in seinem Studiengebührengesetz gesprochen, was von den Medien auch stark aufgegriffen wurde. Doch schon die Formulierung im ersten Gesetzentwurf war ein Papiertiger: "Nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Satz 5 kann die Hochschule auf der Grundlage der empfohlenen Maßnahmen Studienbeiträge ganz oder teilweise rückerstatten oder künftig ermäßigen oder erlassen."

Im endgültigen Gesetz wurde selbst dies abgeschwächt. Nur noch von Maßnahmen ist die Rede, die ein Gremium vorschlagen könne. "Die Hochschule entscheidet, ob und inwieweit die Empfehlung umgesetzt wird."

In Hessen dürfte es nicht anders kommen - auch wenn Kühne-Hörmann noch von einem individual-rechtlichem Anspruch geredet hat.

Weitere "Verbesserungen"

Eigentlich sind es ja keine Verbesserungen, sondern die geplanten Verschlechterungen fallen weniger schlecht aus. An der Tatsache, dass Hessen als erstes Bundesland Studiengebühren von bis zu 1500 Euro vorsieht, ändert sich nämlich auch nach den Aussagen der hochschulpolitischen Sprecherin der CDU offenbar nichts.

Die Möglichkeit zu erhöhten Gebühren sind in mehreren Fällen vorgesehen: Einerseits bei nicht-konsekutiven Master-Studiengängen, andererseits für Bildungs-AusländerInnen aus Nicht-EU-Ländern. Für letztere soll nun doch das geplante Darlehenssystem - was zunächst für solche AusländerInnen auch nicht vorgesehen war - offenstehen.

Unverändert scheint aber der Plan, bei allen Master-Studiengängen ab WiSe 2010/2011 die erhöhte Studiengebühr von 1500 Euro erheben zu können. Dies soll zwar noch im Ermessen der jeweiligen Hochschule stehen, was die Sache aber nicht besser macht. In Nordrhein-Westfalen ist es den Hochschulen freigestellt, ob sie Studiengebühren bis 500 Euro tatsächlich erheben. Fast alle Hochschulen haben sich dafür entschlossen - wohl aus Angst, sonst finanzielle Verluste erleiden zu müssen.

Dass die Studiengebühren nicht zu einer Verbesserung der Lehre führen, äußerte selbst der Rektor der Uni Bochum (der auch Studiengebühren einführen möchte, wenn es auch an der Uni Bochum noch nicht zu einem Beschluss gekommen ist). In einem Beitrag für das ZDF-Magazin Frontal21 führte er aus, dass es höchstens um die Sicherung des gegenwärtigen Standards gehe. "Wir sind froh - und ich glaube, da spreche ich für viele Universitäten - wir werden froh sein, wenn wir die Bedingungen, wie sie heute sind, halten können."

Anhaltende Proteste

Die Verabschiedung - des wie auch immer noch veränderten - Studiengebühren-Gesetzes könnte bereits in der nächsten Woche über die Bühne gehen. Im hessischen Landtag wird in der Zeit vom 12. bis 14. September die 2. Lesung zum hessischen Studienbeitragsgesetz stattfinden. Möglicherweise wird die 3. Lesung - der Beschluss - direkt im Anschluss an die 2. Lesung stattfinden.

Aus diesem Anlass haben sich Studierende aus mehreren hessischen Hochschulen zusammengeschlossen, um in diesem Zeitraum zu verschiedenen Protestaktionen nach Wiesbaden einzuladen. Im Rahmen der ProtestKulturTage vom 11. bis 14. September soll es u.a. am 12.09. um 15 Uhr eine landesweite Demonstration in der Landeshauptstadt Wiesbaden geben.





Quellen und weiteres Material Alle zur aktuellen Anhörung eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf (auf dem Server des hessischen Landtag, jeweils als PDF)


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