13.07.2006

Hessen
Landesregierung wegen Studiengebühren verklagt [Update]

Am 11. Juli wurde der Entwurf eines Studiengebührengesetzes in erster Lesung im hessischen Landtag verhandelt werden. Wissenschaftsminister will offenbar mehr Gebühren-Befreiungen vorschreiben. An den Gebühren an sich will er jedoch keinesfalls rütteln. Was für die Landes-ASten-Konferenz Anlass ist, die Landesregierung wegen Verfassungsbruch zu verklagen. Dies wurde inzwischen vom Staatsgerichtshof zurückgewiesen - erst gegen das beschlossene Gesetz könne geklagt werden.

Auch wenn Wissenschaftsminister Corts dies nie zugeben würde: Es kann durchaus sein, dass es auch die massiven Proteste waren, die ihn dazu gebracht haben, inzwischen über "sozialere" Regeln für die Darlehensrückzahlung nachzudenken und mehr Befreiungen von der Gebührenpflicht vorzusehen. Das ist auch eine typische politische Strategie: Entgegenkommen signalisieren (was vielleicht schon den Widerstand schwächt) und vor allem die GegnerInnen der Maßnahmen als Blockierer und Chaoten darstellen.

Man kann aber auch den Wissenschaftsminister als Blockierer sehen: Corts (wie auch praktisch alle anderen Wissenschaftsminister der Länder) will nicht darüber reden, wie anderweitig Geld für die Hochschulen aktiviert werden könnte. Er hat sich auf Studiengebühren versteift und weist alles andere pauschal als unrealistisch zurück.

Das so eine echte Diskussion nicht mehr möglich ist, wundert nicht. CDU-VertreterInnen drücken sich inzwischen auch mit der Ausrede vor einer Diskussion, dass man mit Studenten, die "mit Flaschen und Steinen auf Passanten und Polizisten" werfen, nicht reden könne. Eigentlich hätte man ja auch schon früher miteinander reden können und vor allem über Alternativen - aber das will die CDU nicht.

Strafanzeige beim Hessischen Staatsgerichtshof

Was bleibt den Studierenden also noch? Neben weiteren Protesten setzen sie auch auf den juristischen Weg. Der entscheidende Knackpunkt ist der Paragraph 59 ("Unterrichtsgeldfreiheit") der hessischen Landesverfassung.
    (1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

    (2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
Der AStA der TU Darmstadt hat den Hessischen Staatsgerichtshof aufgefordert, das von der Hessischen Landesregierung und der CDU-Fraktion eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Studiengebühren (Beschluss des Landtags vom 17.5.2006) als "ein auf Verfassungsbruch gerichtetes Unternehmen" unverzüglich zu beenden.

Die hessische Landesregierung ist dagegen der Ansicht, durch die geplanten Studiendarlehen für die Gebühren sei alles in Butter. So hat das in der Tat auch ein Gutachten (im Auftrag der Landesregierung) gesehen, dessen Ergebnisse Im April vorgestellt wurden. Nur ist das eben - wie so oft bei juristischen Streitfragen - nur eine Meinung. Es bleibt abzuwarten, was der Staatsgerichtshof (und möglicherweise andere Gerichte, falls es noch Klagen mit anderen Ansatzpunkten kommt) entscheidet.

Den Antrag des TU-AStA jedenfalls wies der Staatsgerichtshof bereits am 13. Juli zurück. Erst nach Verabschiedung des Gesetzes könne dagegen geklagt werden. Was sicher auch geschehen wird.








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