Nordrhein-Westfalen
Beschlossene Studiengebühren-Satzungen nichtig?
Im Auftrag des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) hat Wilhelm
Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Hochschulrecht,
die Rechtmäßgkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit von Senatssitzungen
untersucht. Das Ergebnis: Die unter Ausschluss der Öffentlichkeit
beschlossenen Gebührensatzungen könnten nichtig sein. [Update]Das Gutachten für das ABS argumentiert vor allem damit, dass Senatssitzungen grundsätzlich öffentlich sein sollen. Zwar könnten Ausnahmen gemacht werden, diese setzten aber voraus, dass eine öffentliche Eröterung dieser Themen überwiegenden und daher schützenswerten Diskretionsinteressen einzelner zuwider laufe. Im Falle von Studiengebühren sei ein derartiges Diskretionsinteresse aber nicht vorhanden.
Am 23. Juni hat der Senat der Uni Duisburg-Essen ebenfalls nichtöffentlich getagt - und ebenfalls eine Studiengebührensatzung verabschiedt. Auf Grundlage des Gutachten hat sich ein studentisches Senatsmitglied gegen diese Maßnahme gewandt.
Im Schreiben an den Senatsvorsitzenden hieß es u.a.: "Eine Nichtöffentlichkeit der Sitzung ließe sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass damit Störungen einzelner vorgebeugt werden sollte. Störungen durch einzelne Besucher einer Sitzung können nicht zum Anlass genommen werden, den übrigen Besuchern den Besuch der Sitzung nicht zu ermöglichen."
Allerdings könnte genau diese letzte Argumentation der Grund sein, warum die Senatssitzungen zumindest in Bonn und Köln eben doch nichtöffentlich stattfinden durften. Dort war es tatsächlich zu deutlichen Störungen gekommen. Insofern bleibt es fraglich, ob rechtliche Schritte gegen die beschlossenen Studiengebührensatzungen mit der Begründung, die Senatssitzung hätte öffentlich sein müssen, Erfolg haben können. Grundsätzlich lassen sich mit solchen Argumentationen Gebühren höchstens verzögern, nicht aber verhindern (denn dazu müssten die Hochschulen lediglich - falls denn ein Gericht die bisherigen Beschlüsse für nichtig erklären würde - erneut eine Senatssitzung anberaumen; an den Mehrheitsverhältnissen dürfte sich wohl nichts geändert haben).
In Duisburg-Essen fand die Senatssitzung jedenfalls trotzdem statt - obwohl es dort auch keine größeren Störungen gab, so dass es wirklich auch von daher keinen Grund für eine Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung (vor allem auch schon von vornherein) gab - und der Beschluss wurde getroffen. Das ABS hat nochmals bekräftigt, dagegen zu klagen.
Allgemein dürften jedoch Klagen auf Grundlage der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken aus den Gutachten für die Grünen (siehe Weiteres Gutachten sieht NRW-Studiengebührengesetz als verfassungswidrig an) bzw. ebenfalls das ABS (siehe Klagewelle gegen Studiengebühren) jedoch erfolgsversprechender, da sie das Gesetz an sich angreifen und nicht nur eine Verzögerung bewirken.
- Quellen:
- Senatssitzungen in NRW müssen öffentlich stattfinden - Gebührensatzungen hinfällig: Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kündigt Klagen an (ABS-Pressemitteilung vom 20.06.2006) »
- Studiengebühren in Duisburg-Essen nichtöffentlich beschlossen - ABS kündigt Klage an (ABS-Pressemitteilung vom 23.06.2006) »
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