07.09.2005
NRW will doch am schnellsten sein
Studiengebühren ab WiSe 2006/2007
Nachdem gestern das Kabinett von Baden-Württemberg seinen Gesetzentwurf für Studiengebühren vorgestellt hat und demnach Studiengebühren ab SoSe 2007 vorsieht, will NRW doch schneller sein. Für alle Studierenden sollen die Gebühren zwar ebenfalls erstmalig im SoSe 2007 gelten, Erstsemester müssen nach den Plänen jedoch schon im WiSe 2006/2007 zahlen. Wobei es den Hochschulen freigestellt ist, ob sie wirklich Gebühren erheben.Aus der heutige Pressemitteilung des Ministers Pinkwart geht vor allem auch hervor, dass NRW die Gebühren bereits ab Wintersemester 2006/2007 möglich machen will - für Erstsemester. Alle Studierenden sollen ab Sommersemester 2007 zur Zahlung verpflichtet werden können.
Es hängt jedoch von der einzelnen Hochschul ab, ob sie wirklich Gebühren erheben möchte. NRW sei somit das einzige Land, dass den Hochschulen diese Freiheit einräumt, rühmt sich der Minister. Die Frage ist, ob die Freiheit wirklich besteht oder nur auf dem Papier, das bekanntlich geduldig ist, steht. Oder ob es aus anderen Gründen (siehe weiter unten) dazu kommt, dass keine Gebühren erhoben werden.
Die "Studienbeiträge" (das Wort Studiengebühren kommt in der Pressemitteilung nicht vor) sollen vollständig an die Hochschulen fließen. Ein "Zukunftspakt" soll kompensatorische Kürzungen der Landeszuschüsse ausschließen. Das hört sich schön an, ist aber letztlich nur eine Willenserklärung, die nicht rechtlich bindend sein kann: Das Landesparlament hat nun mal die Hochheit über den Landeshaushalt und ist durch derartige Pakte nicht darin eingeschränkt, andere Entscheidungen zu treffen.
Besondere Freude wird den Hochschulen aber die Maßgabe machen, dass auf "Beiträge" zu verzichten sei, falls "unzureichende Studienbedingungen zu einer Verlängerung des Studiums führen". Die sei durch Hochschulsatzung zu definieren.
Gerade der letzte Punkt dürfte noch für einige Verwirrung führen. Vielleicht wird so manche Hochschule deswegen auf die Erhebung von Gebühren verzichten (müssen). Denn die Definition von unzureichenden Studienbedingungen wird sehr schwierig sein. Viele, die aus Sicht der Hochschule zahlen sollen, selbst aber finden, dass die Bedingungen nicht gut sind, werden klagen.
Am Ende könnte die Landesregierung feststellen, dass sie den Hochschulen (und Verwaltungsgerichten) nur Arbeit gemacht haben, ohne das überhaupt relevante Gelder eingenommen werden.
- Quelle
- Pressemitteilung des NRW-Ministers für Innovation etc. (07.09.2005)
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