Nordrhein-Westfalen
Studiengebühren auch für BAföG-EmpfängerInnen?
Nach Informationen der Rheinischen Post (Ausgabe vom Dienstag) sollen in Nordrhein-Westfalen auch BezieherInnen von BAföG Studiengebühren zahlen müssen. Jedenfalls, sofern sie insgesamt unter 10.000 Euro BAföG-Schulden bleiben. Angeblich wäre es ungerecht, wenn alle BAföG-EmpfängerInnen befreit würden. Kann das stimmen?Nach den Informationen der Rheinischen Post soll dieser Beschluss zu den Rahmenbedingungen der Studiengebühren u.a. umfassen, dass die Gesamtbelastung aus BAföG und Studiengebühren nicht über 10.000 Euro steigt. Für alle, die während es Studiums nahezu oder wirklich den BAföG-Höchstsatz bekommen, ändert sich damit nichts: Die Schuldenlast bleibt unverändert.
Die Zuständigen in der nordrhein-westfälische Regierung haben möglicherweise die vom Hochschul-Informations-System publizierte Doktorarbeit zum Thema Auswirkungen von Studiengebühren auf die Zugangsgerechtigkeit gelesen.
Dort jedenfalls kommt der Autor Thorsten Lang zum Schluss, dass die Zugangsgerechtigkeit bei der Hochschulbildung bei der Einführung von Studiengebühren dann nicht verletzt würde, wenn die drohenden Schulden auf 10.000 Euro begrenzt werden - wie schon heute beim BAföG.
"Mittelstandsloch" droht
Betrachtet werden in der erwähnten Arbeit jedoch vor allem die beiden Extremfälle: Der Student aus ganz armen Elternhaus und der aus ganz reichem. Für beide ändert sich durch die Einführung von Studiengebühren nichts, wenn die Gesamt-Schuldenlast auf die Höhe der 10.000 Euro-Marke (wie beim BAföG) begrenzt wird.
Der "arme Student" hat genauso viele Schulden wie er auch hat, wenn es keine Studiengebühren gibt. Der "reiche Student" bekommt die Studiengebühren von den Eltern bezahlt.
Auch diese Annahme hat schon ihre Tücken (auf die in der genannten Arbeit am Rande hingewiesen wird): Nur weil jemand gut verdienende Eltern hat, heißt das noch nicht, dass diese immer einfach so Geld zur Verfügung stellen. Rein rechtlich gesehen müssen sie das zwar, aber wenn es zum Konflikt kommt, jobben die betroffenen Studierenden oft lieber, als die Eltern zu verklagen. Für derart betroffene (sicher nicht wahnsinnig viele, aber trotzdem ...) steigt die Belastung.
Für diejenigen jedoch, die heute aus Sicht des BAföG nur eine Teilförderung brauchen, steigt die Schuldenlast auf jeden Fall. Die CDU/FDP-Koalition belastet also gerade Menschen aus den Schichten, für die schon heute das BAföG oft als nicht ausreichend bezeichnet wird.
Was im ersten Moment noch weniger auffällt, ist die Tatsache, dass zwar vielleicht der Schuldenberg auf die 10.000 Euro (zusammen mit dem BAföG) begrenzt ist, nicht jedoch die Höhe der monatlichen Rückzahlung. Die steigt zwangsläufig, denn zu den 105 Euro für das BAföG kommen dann noch die Raten für die Studiengebühren. Nur wer sehr wenig verdient, kommt um die Rückzahlung herum.
Die Zugangsgerechtigkeit scheint daher auch bei einem solchen Modell nicht wirklich gewahrt. Besonders betroffen sind jedoch anders als sonst nicht die finanzschwächsten, sondern der untere Mittelstand.
- Quellen
- Studiengebühren auch für Mini-Bafög-Empfänger (Rheinische Post, 06.09.2005)
- Auswirkungen von Studiengebühren auf die Zugangsgerechtigkeit (Pressemitteilung des HIS zum Erscheinen der erwähnten Doktorarbeit, 22.07.2005)
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