Hochschulpolitik
Föderalismusreform gescheitert - vor allem an der Bildungspolitik
Eigentlich wäre eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern durchaus sinnvoll. Aber wie man fast befürchten konnte, sind die Bemühungen dazu gescheitert. Die Länder wollten in der Bildungspolitik dem Bund fast gar keine Kompetenzen belassen. Damit hängt die Entscheidung über allgemeine Studiengebühren wirklich am Bundesverfassungsgericht. Damit bleibt das Gezerre zwischen Ländern und Bund um Kompetenzen im Hochschulbereich bestehten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet Ende Januar 2005, ob der Bund ein Verbot ins Hochschulrahmengesetz schreiben durfte oder ob dies seine Kompetenzen schon überschritten hat.
Man muss dabei betonen: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht darüber, ob Studiengebühren "gut" oder "schlecht" sind. Es geht wirklich nur darum, ob der Bund den Ländern hier reinreden darf. Die Länder würden (siehe auch Förderalismus-Kommission) lieber alles alleine entscheiden, der Bund dagegen (siehe Bildungsministerin Bulmahn) würde doch das eine oder andere allgemein regeln wollen. Und was nun wer genau darf, war umstritten und wird es wohl auch in Zukunft immer sein. Selbst wenn die Föderalismus-Kommission sich geeignet hätte, wären sicher Punkte offen geblieben ...
Studierenden-Dachverband begrüßt Bundeszuständigkeit im Hochschulbereich
"Es wäre fatal gewesen, den Bildungsbereich im Machtgezerre zwischen Bund und Ländern zu opfern", so Jens Wernicke, Vorstandsmitglied im fzs, in einer heute veröffentlichen Erklärung.
Die Haltung der Länder ist für die Studierenden nicht nachvollziehbar. "Es ist doch offensichtlich, dass die Qualitätssicherung bundesweit geregelt werden muss - gerade wenn wir uns für einen einheitlichen europäischen Hochschulraum aussprechen." so Christine Scholz, fzs-Vorstandsmitglied.
Zudem hätten die Forderungen der Länder nach mehr Kompetenzen beim Hochschulzugang zu einer Verstärkung der sozialen Selektivität geführt. Nele Hirsch, Vorstandmitglied im fzs: "Stärkerer Konkurrenzkampf bedeutet noch weniger Chancengleichheit. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wäre nicht nur gefährdet sondern de facto abgeschafft. Die Verlierer wären diejenigen, die es schon heute schwer genug haben, Zugang zu den Hochschulen zu erhalten." Es bleibt spannend
Der studentische Dachverband fzs und das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) sehen sich gut aufgestellt. ABS und fzs hatten gerade in Bezug auf die Diskussion zu Studiengebühren immer wieder darauf verwiesen, dass deren Einführung neue soziale Schranken aufbauen würde. Allein schon deshalb müsse der Bund die Regelungskompetenz haben, andernfalls sei die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedroht. Vogt: "Wer sich die PISA-Ergebnisse ansieht und dann noch ernsthaft über Studiengebühren nachdenkt, gehört ins bildungspolitische Abseits."
Beide Organisationen kündigten an, die entsprechende Reaktion auf jedes mögliche Urteil schon in der Tasche zu haben. Für den Fall einer Abweisung der Klage, wollen ABS und fzs den Bund auf ein weitergehendes Verbot drängen. Und für den anderen Fall: "Sollte das Gericht der Klage statt geben, wird es zur politischen Auseinandersetzung in den Ländern kommen. Da wird unsere Stimme laut zu hören sein", so Wernicke abschließend.
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