Hochschulpolitik
Hochschulrahmengesetz, Studiengebühren und Verfasste Studierendenschaft
Das Bundesverfassungsgericht will überraschenderweise schon am 26. Januar sein Urteil über Studiengebühren verkünden. Ganz richtig ist das gar nicht: Es geht "nur" darum, ob das vom Bund im Hochschulrahmengesetz Studiengebührenverbot zu sehr in die Länderkompetenzen im Bildungsbereich eingreift. Verbot könnte auch anders "wegfallen"
"Nebenbei" könnte das Verbot von Studiengebühren auch auf dem Altar der sogenannten Föderalismuskommission geopfert werden. Die versucht seit Monaten, die Kompetenzen zwischen Bund und Länder so aufzuteilen, dass sich beide Seiten nicht ständig ausbremsen. Allerdings ist die Verhandlung selbst von diesem Effekt gekennzeichnet, ob es also überhaupt wirklich eine Einigung gibt, die den Aufwand wert war, bleibt noch abzuwarten. Trotzdem könnte auch dabei das Studiengebührenverbot draufgehen.
Worst case
Sollte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung kippen, haben diverse Länder angekündig, Studiengebühren einführen zu wollen. Allen voran Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern.
Sollten die Länder vor Ort damit durchkommen (es also nicht starke Proteste von Hochschulen, Studierenden und anderen geben - was leider sein kann), dann haben die Gebührenfreien Länder ein Problem.
Einige von Gebühren abgeschreckte Leute werden in andere Bundesländer ausweichen. Sie müssten Zulassungsbeschränkungen einführen oder verschärfen. Sonst wäre der Effekt, dass die Hochschulen überfüllt wären und die Gebührenländer tatsächlich "bessere" Hochschulen hätten: Auf Kosten der anderen.
Auch um Mitbestimmung geht es
"Nebenbei" wird es auch darum gehen, ob der Bund eine Verfasste Studierendenschaft verpflichtend vorschreiben kann, wie er es parallel zum Studiengebührenverbot getan hat. Baden-Württemberg und Bayern haben seit über 25 Jahren "richtige" Studierendenvertretungen unmöglich gemacht und würden das aus Sturheit gern beibehalten. In allen anderen Bundesländern dagegen gibt es eine Verfasste Studierendenschaft. Hessen hat gerade heute Einschränkungen derselben beschlossen - mal wieder ein neues, "innovatives" Hochschulgesetz.
fzs und ABS kritisieren Gebühenbefürworter
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) sehen - bei der Einführung von Studiengebühren - neue soziale Schranken. Allein schon deshalb müsse der Bund die Regelungskompetenz haben, andernfalls sei die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedroht. Sascha Vogt, Geschäftsführer des ABS: "Wer sich die PISA-Ergebnisse ansieht und dann noch ernsthaft über Studiengebühren nachdenkt, gehört ins bildungspolitische Abseits."
Für den Fall einer Abweisung der Klage, wollen ABS und fzs den Bund auf ein weitergehendes Verbot drängen. Und für den anderen Fall: "Sollte das Gericht der Klage statt geben, wird es zur politischen Auseinandersetzung in den Ländern kommen. Da wird unsere Stimme laut zu hören sein", so Jens Wernicke, Vorstandmitglied im fzs, abschließend.
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Baden-Württemberg beschließt Studiengebühren-Abschaffungsgesetz
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