08.11.2004

Hochschulpolitik
Hochschulrahmengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht - SPD-Länder für Studiengebühren?

Sechs Bundesländer wollen sich von Bund weder das Verbot von allgemeinen Studiengebühren noch die Festschreibung der Verfassten Studierendenschaft vorschreiben lassen. Die Klage gegen diese Regelungen im Hochschulrahmegesetz wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Am 9.11. findet eine erste Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht statt - ohne SPD-Länder, die sich dazu auch äußern könnten. Diverse Studierendenvertretungen haben zu Aktionen am 9.11. in Karlsruhe mobilisiert.

Aktionstag am 9.11. in Karlsruhe

Beginn der Demonstration um 13 Uhr. Startpunkt ist der Campus der Universität Karlsruhe. Vorher sind andere kleine Aktionen geplant.

Wer dabei sein will: Viele ASten haben Busse organisiert - fragt vor Ort nach!
Der SPIEGEL meldete heute, dass die SPD-regierten Bundesländer durchgängig auf ihr Recht zur Stellungnahme bezüglich zur Klage gegen die 6. HRG Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht verzichtet haben. Der Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), Sascha Vogt, kritisiert: "Offensichtlich liebäugeln auch die SPD geführten Bundesländer mit der Einführung von Studiengebühren. Solch ein Verhalten steht erstens im Widerspruch zu geltenden Parteibeschlüssen und legt zweitens offen, dass auch SPD-geführte Länder von Chancengleichheit im Bildungssystem nicht viel halten".

In einem Artikel in der FTD vom 08.11. äußert sich SPD-Bildungspolitiker Zöllner immerhin dahin gehend, dass die Bundesländer ein Interesse an einheitlichen Regelungen haben sollten. Zöllner hat das Studienkonten-Modell mitentwickelt, das in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eingeführt ist bzw. wird. Faktisch ist es nur eine komplizierte Form von Langzeitstudiengebühren. Allerdings wollen beide Länder "eigentlich" keine allgemeinen Studiengebühren. Sie befürchten bei einem Fall des Gebührenverbots im HRG von Studierenden aus Bundesländern überschwemmt zu werden, die keine Gebühren verlangen.

CDU-Wissenschaftsminister Frankberg (Baden-Württemberg) spricht zwar von einer wünschenswerten bundesweiten Koordinierung in Sachen Gebührenerhebung. Diese dürfe aber nicht auf ein einheitliches Gebührenmodell hinauslaufen. Er plädiert für nachlaufende Studiengebühren und will ausschließen, dass der Schuldenberg aus BAföG und Studiengebühren 15.000 Euro übersteigt. Man darf allerdings befürchten, dass sich diese Aussage nur auf ein Kurzstudium (Bachelor) bezieht ...

Sollte das Gebührenverbot fallen, könnten selbst Länder ohne allgemeine Studiengebühren darauf verfallen, die Gebührenschraube anzuziehen. Eine Möglichkeit wäre auch, nur für Studierende aus anderen Bundesländern Gebühren zu verlangen. Denn warum sollten sie für Studierende aus den Bundesländern aufkommen, die ihre potentiellen Studierenden durch Gebühren abschrecken.



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