13.10.2004

Hochschulpolitik
NRW: Weniger Studierende durch Studienkonten - ein Erfolg?

Der WDR meldete gestern, dass allein an der Universität zu Köln im Sommersemester 2004 ca. 12.000 Studierende weniger eingeschrieben waren als noch im Wintersemester davor. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) schätzt, dass ca. 70000 Studierende in NRW das Studium wegen der Einführung der Studienkonten zum Sommersemester abgebrochen haben. Wissenschaftsministerin Kraft sprach dagegen heute von "Karteileichen".

Der Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, Klemens Himpele, erklärte zu den "Karteileichen":

"Der damalige Ministerpräsident Wolfgang Clement hat Kommilitoninnen und Kommilitonen als Trittbrettfahrer bezeichnet, Frau Kraft nennt diejenigen, die sich wegen der Studiengebühren exmatrikuliert haben, Karteileichen. Es ist inzwischen bekannt, dass jede Exmatrikulation in Düsseldorf als persönlicher Erfolg gefeiert wird - und das geht an der Sache vorbei. Zahlreiche Studierende, die einen Abschluss machen wollten, mussten Ihr Studium wegen den Abkassier-Gebühren abbrechen und stehen jetzt ohne Abschluss da. Dies als Erfolg zu feiern ist zynisch. Die finanziell schwächeren ehemaligen Kommilitonen zu beschimpfen eine Frechheit. Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren erwartet eine Entschuldigung von Frau Kraft bei den betroffenen Personen."

Thomas Breustedt, Sprecher des NRW-Wissenschaftsministeriums, sprach davon, dass "der gewollte Bereinigungseffekt eingetreten" sei. Dass zeugt schon von einem gewissen Zynismus, denn bei den AbbrecherInnen sind zwar sicher auch welche dabei, die nur gewisse Vorteile mitgenommen hatten (Studiticket z.B.), viele werden aber tatsächlich abgebrochen haben, weil sie es sich nicht mehr leisten konnten. Der zu erzielende finanzielle Vorteil des Studierendenstatus geht sowieso mit steigendem Alter gegen Null.

Trotz allem gibt es auch etwas Positives zu vermelden: Kraft sprach sich eindeutig gegen allgemeine Studiengebühren aus. Diese Zusage an Studenten und Eltern gelte auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht das bundesweite Gebührenverbot im Hochschulrahmengesetz im Frühjahr kippen sollte.





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