BAföG-Forum: Vermögen (Datenabgleich)
Bitte um Bestätigung
Von: bunny | 25.11.2003 21:03:03
Bitte um Bestätigung
Hallo @all,
hab gehört, dass wenn das Vermögen innerhalb eines Jahres den Besitzer wechselt, können unsere Freunde vom Amt nicht dahinter kommen? Ist das mögich, auch wenn Zinsen höher als 100 Euro waren?!?
viel glück euch allen
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hab gehört, dass wenn das Vermögen innerhalb eines Jahres den Besitzer wechselt, können unsere Freunde vom Amt nicht dahinter kommen? Ist das mögich, auch wenn Zinsen höher als 100 Euro waren?!?
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Von: Mike | 25.11.2003 21:53:36
Re: Bitte um Bestätigung
Beim letzten Datenabgleich war es so, dass alle Bafoegempfänger mit mehr als 100 EUR ZInseinnahmen überprüft wurden, das kann jedoch beim nächsten mal anders sein.
Wenn du das Vermögen auf andere Personen überträgst, und bei dir kontrolliert wird, dann solltest du schon eine sehr gute Antwort auf den verbleib des Geldes haben.
Wenn du das Vermögen auf andere Personen überträgst, und bei dir kontrolliert wird, dann solltest du schon eine sehr gute Antwort auf den verbleib des Geldes haben.
Von: bunny | 26.11.2003 08:42:37
Re: Bitte um Bestätigung
Hallo,
Da hast du (MIKE) sicherlich recht, ich habe jetzt aber kürzlich von einem Steuerbrater gehört, dass man nicht erwischt werden kann, wenn das Vermögen auf das Konto eines anderen Besitzers überwiesen wurde (innerhalb eines Jahres).
Glauben konnte ich das auch nicht, deswegen frage ich hier ja nach.
Also: Wenn irgendjemand so was in der Richtung erfahren hat, bitte melden! Danke
Da hast du (MIKE) sicherlich recht, ich habe jetzt aber kürzlich von einem Steuerbrater gehört, dass man nicht erwischt werden kann, wenn das Vermögen auf das Konto eines anderen Besitzers überwiesen wurde (innerhalb eines Jahres).
Glauben konnte ich das auch nicht, deswegen frage ich hier ja nach.
Also: Wenn irgendjemand so was in der Richtung erfahren hat, bitte melden! Danke
Von: Renate | 26.11.2003 18:05:13
Re: Bitte um Bestätigung
Ich habe schon öfters über Steuerberater gelästert ...
Sobald du im Jahr vor der Antragstellung mehr als 100 € Zinsen hattest, fällst du in den Datenabgleich und dann musst du nachweisen, wie hoch dein Vermögen war und falls über der Freigrenze, wo es abgeblieben ist.
Lediglich bei einem Vermögenserwerb während eines Bewilligungszeitraumes und einer sofortigen Verschiebung auf eine andere Person bleibst du ungeschoren. Dann aber bitte nicht auf einem Sparbuch, das du irgendwann vorlegen musst.
Sobald du im Jahr vor der Antragstellung mehr als 100 € Zinsen hattest, fällst du in den Datenabgleich und dann musst du nachweisen, wie hoch dein Vermögen war und falls über der Freigrenze, wo es abgeblieben ist.
Lediglich bei einem Vermögenserwerb während eines Bewilligungszeitraumes und einer sofortigen Verschiebung auf eine andere Person bleibst du ungeschoren. Dann aber bitte nicht auf einem Sparbuch, das du irgendwann vorlegen musst.
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