Allgemeines zum Studium
Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Von: schlett | 14.03.2010 15:23:45
Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Ich stehe vor einem großen Problem. Ich bin kurz davor, meinen Bachelor abzuschließen und habe schon mit dem Master angefangen.
Der Semesterbeitrag sollte bis zum 31.01.2010 überwiesen sein, die Verlängerungsfrist inklusive Mahngebühren in Höhe von 30 Euro endete am 28.02.2010.
Der reguläre Semsterbeitrag wurde am 29.01.2010 von meinem Konto abgebucht. Deswegen war ich der Meinung, dass diese Zahlung zeitlich gepasst hat. Auch eine schriftliche Mahnung, dass das Geld zu spät angekommen sei, habe ich nicht erhalten. Gestern erhielt ich nun einen Brief, dass ich exmatrikuliert wurde, da die Studiengebühren nicht rechtzeitig gezahlt wurden.
Ich habe einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Wie gehe ich am Besten vor?
Vieln Dank im Voraus.
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Der Semesterbeitrag sollte bis zum 31.01.2010 überwiesen sein, die Verlängerungsfrist inklusive Mahngebühren in Höhe von 30 Euro endete am 28.02.2010.
Der reguläre Semsterbeitrag wurde am 29.01.2010 von meinem Konto abgebucht. Deswegen war ich der Meinung, dass diese Zahlung zeitlich gepasst hat. Auch eine schriftliche Mahnung, dass das Geld zu spät angekommen sei, habe ich nicht erhalten. Gestern erhielt ich nun einen Brief, dass ich exmatrikuliert wurde, da die Studiengebühren nicht rechtzeitig gezahlt wurden.
Ich habe einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Wie gehe ich am Besten vor?
Vieln Dank im Voraus.
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Von: lehraemtler | 14.03.2010 15:32:58
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Wiederspruch einlegen und die 30 Euro Säumnisgebühren so schnell wie möglich überweisen.
Du bist selbst in der Pflicht, die Zahlung der Gebühren vorzunehmen und das rechtzeitig. Unis mahnen da in der Regel nicht (und wenn ist das absolute Kulanz).
Du bist selbst in der Pflicht, die Zahlung der Gebühren vorzunehmen und das rechtzeitig. Unis mahnen da in der Regel nicht (und wenn ist das absolute Kulanz).
Von: lehraemtler | 14.03.2010 15:37:04
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Widerspruch. *räusper*Die rechtzeitige Überweisung hast du tatsächlich versäumt. Zwei Tage vor Ablauf der Frist reicht eben nicht.

Von: Corina1984 | 14.03.2010 15:58:36
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Na ja aber sie hat ja geschrieben, das der Beitrag abgebucht wurde. Bezahlt du die Studiengebühren über Überweisung oder durch Abbuchung durch die Uni?
Wenn du durch Überweisung zahlst, dann schnellstens die €30 nachzahlen. Wenn die Uni automatisch abbucht, dann mit nem Kontoauszug dahin dackeln und den Leuten im Studiensekretariat erklären...
Wenn du durch Überweisung zahlst, dann schnellstens die €30 nachzahlen. Wenn die Uni automatisch abbucht, dann mit nem Kontoauszug dahin dackeln und den Leuten im Studiensekretariat erklären...
Von: lehraemtler | 14.03.2010 17:48:42
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Vermutlich hat schlett einfach Abbuchung und Überweisung verwechselt.
Welche Uni/FH bucht ab?
Welche Uni/FH bucht ab?
Von: D.H.A. | 14.03.2010 19:17:41
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Viele Unis, wenn du deine EInverständniserklärung gibst.
Jetzt schaltet aber mal alle einen Gang runter. Wie wäre es, wenn du morgen erst einmal anrufst und fragst was los ist. Du hast ja einen Nachweis, dass die Uni das Geld eingezogen hat.
Jetzt schaltet aber mal alle einen Gang runter. Wie wäre es, wenn du morgen erst einmal anrufst und fragst was los ist. Du hast ja einen Nachweis, dass die Uni das Geld eingezogen hat.
Von: Corina1984 | 14.03.2010 20:07:43
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
lehraemtler schrieb:
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> Vermutlich hat schlett einfach Abbuchung und
> Überweisung verwechselt.
> Welche Uni/FH bucht ab?
Meine z.B.: sprich die Uni in Bochum.
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> Vermutlich hat schlett einfach Abbuchung und
> Überweisung verwechselt.
> Welche Uni/FH bucht ab?
Meine z.B.: sprich die Uni in Bochum.
Von: AmericanGirl | 14.03.2010 21:13:54
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
lehraemtler schrieb:
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> Vermutlich hat schlett einfach Abbuchung und
> Überweisung verwechselt.
> Welche Uni/FH bucht ab?
bei uns wird auch abgebucht, uberweisen geht gar nich.
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> Vermutlich hat schlett einfach Abbuchung und
> Überweisung verwechselt.
> Welche Uni/FH bucht ab?
bei uns wird auch abgebucht, uberweisen geht gar nich.
Von: lehraemtler | 14.03.2010 22:11:56
Re: Exmatrikulation aufgrund von angeblich versäumten Studiengebühren
Interessant.... 

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