Allgemeines zum Studium
Widerspruch gegen Exmatrikulation
Seite 1 von 2
Von: mittelohr | 15.11.2011 22:39:21
Widerspruch gegen Exmatrikulation
Hallo,
ich habe heute mitgeteilt,dass ich exmatrikuliert wurde,weil ich nicht bestimmte Creditszahl bis ende meines 3.Semester geschafft habe_bis jetzt habe ich 33 Credits aber ich musste 40 Credits haben_also fehlt mir nur 7 Credits.In der letzten Prüfungsperoide des 3. Semester war ich krank ,ich habe mittelohrentzündung mit Tinnitus und schwindel und habe 3 Atteste.
Ich will jetzt Widerspruch schreiben ,aber will fragen,
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch gegen Exmatrikulation?
Weisst jemand ,wie lange dauert bis ich Antwort habe?
Danke
Fred
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ich habe heute mitgeteilt,dass ich exmatrikuliert wurde,weil ich nicht bestimmte Creditszahl bis ende meines 3.Semester geschafft habe_bis jetzt habe ich 33 Credits aber ich musste 40 Credits haben_also fehlt mir nur 7 Credits.In der letzten Prüfungsperoide des 3. Semester war ich krank ,ich habe mittelohrentzündung mit Tinnitus und schwindel und habe 3 Atteste.
Ich will jetzt Widerspruch schreiben ,aber will fragen,
Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch gegen Exmatrikulation?
Weisst jemand ,wie lange dauert bis ich Antwort habe?
Danke
Fred
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Von: Fred | 22.03.2012 13:34:08
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
Hallo ,
ich bin Fred. Ich schreibe , was mit mir weiterpassiert ist.
Anfang Dezember habe ich die Widerspruch abgelegt und nach viele Richtige Viele Diskussionen und Reden mit der Rechtsabteilung haben die Exmatrikulatio am 15 .03 .12
-also nach ca . 3 Monaten - aufgehoben und ich kann jetzt weiterstudieren.
So , Leute nicht sofort - give up - aufgeben und kämpfen richtig kämpfen .
Man muss alles probieren und alles versuchen und mit allem reden
Danke
Fred
PS: Für die Leute ,die denken ,dass sie alles wissen ,
ich habe mich für Sommersemester 2012 bei viele Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - , obwohl ich endgültig nicht bestanden exmatrikuliert wurde oder war .
So bitte nicht sagen oder reden , wenn Ihr nichts weiß.
ich bin Fred. Ich schreibe , was mit mir weiterpassiert ist.
Anfang Dezember habe ich die Widerspruch abgelegt und nach viele Richtige Viele Diskussionen und Reden mit der Rechtsabteilung haben die Exmatrikulatio am 15 .03 .12
-also nach ca . 3 Monaten - aufgehoben und ich kann jetzt weiterstudieren.
So , Leute nicht sofort - give up - aufgeben und kämpfen richtig kämpfen .
Man muss alles probieren und alles versuchen und mit allem reden
Danke
Fred
PS: Für die Leute ,die denken ,dass sie alles wissen ,
ich habe mich für Sommersemester 2012 bei viele Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - , obwohl ich endgültig nicht bestanden exmatrikuliert wurde oder war .
So bitte nicht sagen oder reden , wenn Ihr nichts weiß.

Von: Corsa | 22.03.2012 14:57:51
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
Fred schrieb:
-------------------------------------------------------
> ich habe mich für Sommersemester 2012 bei viele
> Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen
> bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - ,
> obwohl ich endgültig nicht bestanden
> exmatrikuliert wurde oder war .
Bin mir ziemlich sicher, dass du denen nicht mitgeteilt hast, dass du wegen endgültigem Nichtbestehen exmatrikuliert wurdest. Sonst hättest du nirgendwo einen Platz bekommen dürfen.
-------------------------------------------------------
> ich habe mich für Sommersemester 2012 bei viele
> Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen
> bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - ,
> obwohl ich endgültig nicht bestanden
> exmatrikuliert wurde oder war .
Bin mir ziemlich sicher, dass du denen nicht mitgeteilt hast, dass du wegen endgültigem Nichtbestehen exmatrikuliert wurdest. Sonst hättest du nirgendwo einen Platz bekommen dürfen.
Von: Anna U | 22.03.2012 19:55:14
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
Geht es hier um Wiederbewerbungen im gleichen Fach oder Neubewerbung in anderen Fächern??
Von: Fred | 24.03.2012 20:42:37
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
Corsa schrieb:
-------------------------------------------------------
> Fred schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > ich habe mich für Sommersemester 2012 bei
> viele
> > Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen
> > bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - ,
> > obwohl ich endgültig nicht bestanden
> > exmatrikuliert wurde oder war .
>
> Bin mir ziemlich sicher, dass du denen nicht
> mitgeteilt hast, dass du wegen endgültigem
> Nichtbestehen exmatrikuliert wurdest. Sonst
> hättest du nirgendwo einen Platz bekommen
> dürfen.
Ich habe die Exmatrikulationsbescheinigung und auch den Prüfungsbescheid geschickt für alle Hochschulen , wo ich beworben habe.
Übrigens ich habe mich für gleiche Studiengang beworben .Ausserdem habe ich auch Zulassung von FH bekommen , die in selber Stadt ist -also die selbe Stadt wo meiner Uni ist.
Corsa: Nochmal bitte Nichts sagen , wenn du Nichts weisst.
-------------------------------------------------------
> Fred schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > ich habe mich für Sommersemester 2012 bei
> viele
> > Hochschulen beworben , und ich habe Zulassungen
> > bekommen - nicht nur FHs sondern auch Unis - ,
> > obwohl ich endgültig nicht bestanden
> > exmatrikuliert wurde oder war .
>
> Bin mir ziemlich sicher, dass du denen nicht
> mitgeteilt hast, dass du wegen endgültigem
> Nichtbestehen exmatrikuliert wurdest. Sonst
> hättest du nirgendwo einen Platz bekommen
> dürfen.
Ich habe die Exmatrikulationsbescheinigung und auch den Prüfungsbescheid geschickt für alle Hochschulen , wo ich beworben habe.

Übrigens ich habe mich für gleiche Studiengang beworben .Ausserdem habe ich auch Zulassung von FH bekommen , die in selber Stadt ist -also die selbe Stadt wo meiner Uni ist.

Corsa: Nochmal bitte Nichts sagen , wenn du Nichts weisst.
Von: dummdididum - the real | 24.03.2012 21:25:36
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
In Anbetracht Deines Deutsches bezweifle ich, dass Du auch nur annähernd selber verstehst, was Du schreibst.
Von: Fred | 24.03.2012 22:16:42
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
dummdididum - the real schrieb:
-------------------------------------------------------
> In Anbetracht Deines Deutsches bezweifle ich, dass
> Du auch nur annähernd selber verstehst, was Du
> schreibst.
dummdididum,
manchmal kann man nicht alles kapieren, weil entweder dumm ist oder dummdididum ist.
-------------------------------------------------------
> In Anbetracht Deines Deutsches bezweifle ich, dass
> Du auch nur annähernd selber verstehst, was Du
> schreibst.
dummdididum,
manchmal kann man nicht alles kapieren, weil entweder dumm ist oder dummdididum ist.
Von: dummdididum - the real | 25.03.2012 08:41:33
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
Er behauptet, Corsa hätte unrecht, mit der Aussage, dass man bundesweit gesperrt ist für einen Studiengang, wenn man wegen endgültigen Nicht-Brstehens zwangsexmatrikuliert wurde und versucht das anhand seines Beispiels zu belegen.
Er wurde aber nicht wegen endgültigen Nicht-Bestehens zwangsexmatrikuliert sondern wegen einer hochschulinternen Regelung, dass bis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahl von ECTS zu erbringen ist. Das kann ja auch dadrurch zustande kommen, dass man erst gar nicht zur Prüfung antritt - und wenn es keine Zwangsanmeldung gibt ist man dann eben auch nicht durchgefallen und kann auch nicht endgültig deswegen den Prüfungsanspruch verloren haben.
Die Rede ist also von zwei völlig unterschiedlichen Vorgängen, Corsas Aussage ist auf keinen Fall widerlegt.
Er wurde aber nicht wegen endgültigen Nicht-Bestehens zwangsexmatrikuliert sondern wegen einer hochschulinternen Regelung, dass bis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahl von ECTS zu erbringen ist. Das kann ja auch dadrurch zustande kommen, dass man erst gar nicht zur Prüfung antritt - und wenn es keine Zwangsanmeldung gibt ist man dann eben auch nicht durchgefallen und kann auch nicht endgültig deswegen den Prüfungsanspruch verloren haben.
Die Rede ist also von zwei völlig unterschiedlichen Vorgängen, Corsas Aussage ist auf keinen Fall widerlegt.
Von: Fred | 25.03.2012 14:32:07
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
dummdididum - the real schrieb:
-------------------------------------------------------
> Er behauptet, Corsa hätte unrecht, mit der
> Aussage, dass man bundesweit gesperrt ist für
> einen Studiengang, wenn man wegen endgültigen
> Nicht-Brstehens zwangsexmatrikuliert wurde und
> versucht das anhand seines Beispiels zu belegen.
Weil er denkt, dass er alles weiss . Ich galube , dass viele ,die hier schreiben , haben die Sache nicht erlebt oder sie haben keine Erfahrung . Sie schreiben so einfach , um die anderen zu nerven .
Nochmal Bitte Bitte wenn jemand keine Erfahrung hat , dann Nichts gar nichts sagen.
> Er wurde aber nicht wegen endgültigen
> Nicht-Bestehens zwangsexmatrikuliert sondern wegen
> einer hochschulinternen Regelung, dass bis bis zu
> einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahl von
> ECTS zu erbringen ist. Das kann ja auch dadrurch
> zustande kommen, dass man erst gar nicht zur
> Prüfung antritt - und wenn es keine
> Zwangsanmeldung gibt ist man dann eben auch nicht
> durchgefallen und kann auch nicht endgültig
> deswegen den Prüfungsanspruch verloren haben.
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube das stimmt auch nicht.
Bevor ich beworbe, habe ich E-mails an viele Hochschulen und ich habe geschrieben , dass ich endgültig nicht bestanden exmatrikuliert wurde , ohne der Grund zu schreiben .
Ich habe nicht geschrieben über die ECTS geschichte .
Viele Hochschulen haben sofort nein gesagt , wegen ihrer APSO- besonderes in BW, BR und viele in NRW aber nicht alle.In BY , TH und HH gabs keine Probleme .
Aber später habe ich den Prüfungsbescheid mit anderen Unterlagen geschickt , drin steht über diese Credits Anzahlsache und der Exmatrikulationsgrund.
So , ich weiss nicht , ob der Grund einen Unterschied macht , aber ich galube , man muss mit dem zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss reden und alles erklären.
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> Er behauptet, Corsa hätte unrecht, mit der
> Aussage, dass man bundesweit gesperrt ist für
> einen Studiengang, wenn man wegen endgültigen
> Nicht-Brstehens zwangsexmatrikuliert wurde und
> versucht das anhand seines Beispiels zu belegen.
Weil er denkt, dass er alles weiss . Ich galube , dass viele ,die hier schreiben , haben die Sache nicht erlebt oder sie haben keine Erfahrung . Sie schreiben so einfach , um die anderen zu nerven .
Nochmal Bitte Bitte wenn jemand keine Erfahrung hat , dann Nichts gar nichts sagen.
> Er wurde aber nicht wegen endgültigen
> Nicht-Bestehens zwangsexmatrikuliert sondern wegen
> einer hochschulinternen Regelung, dass bis bis zu
> einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahl von
> ECTS zu erbringen ist. Das kann ja auch dadrurch
> zustande kommen, dass man erst gar nicht zur
> Prüfung antritt - und wenn es keine
> Zwangsanmeldung gibt ist man dann eben auch nicht
> durchgefallen und kann auch nicht endgültig
> deswegen den Prüfungsanspruch verloren haben.
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube das stimmt auch nicht.
Bevor ich beworbe, habe ich E-mails an viele Hochschulen und ich habe geschrieben , dass ich endgültig nicht bestanden exmatrikuliert wurde , ohne der Grund zu schreiben .
Ich habe nicht geschrieben über die ECTS geschichte .
Viele Hochschulen haben sofort nein gesagt , wegen ihrer APSO- besonderes in BW, BR und viele in NRW aber nicht alle.In BY , TH und HH gabs keine Probleme .
Aber später habe ich den Prüfungsbescheid mit anderen Unterlagen geschickt , drin steht über diese Credits Anzahlsache und der Exmatrikulationsgrund.
So , ich weiss nicht , ob der Grund einen Unterschied macht , aber ich galube , man muss mit dem zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss reden und alles erklären.
Von: Anna U | 25.03.2012 18:04:56
Re: Widerspruch gegen Exmatrikulation
dummdididum - the real schrieb:
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> In Anbetracht Deines Deutsches bezweifle ich, dass
> Du auch nur annähernd selber verstehst, was Du
> schreibst.
Dem kann ich nur zustimmen!!!
AU
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> In Anbetracht Deines Deutsches bezweifle ich, dass
> Du auch nur annähernd selber verstehst, was Du
> schreibst.
Dem kann ich nur zustimmen!!!
AU
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