Bildungs- und Hochschulpolitik
Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Von: Jason007 | 24.06.2010 13:46:01
Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hallöchen,
ich habe eine Frage zur allgemeinen Hochschulzulassung für beruflich qualifizierte in Bayern. Ich werde im nächsten Jahr die Fachschule für Sozialpädagogik als staatlich anerkannter Erzieher verlassen. Laut Art. 45 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes gilt:
(1) 1 Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Absolventen und Absolventinnen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien.
Desweiteren heißt es in §31 der Qualifikationsverordnung des Landes:
(1) 1 Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
[...]
3.Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.
(2) Für außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbene Bildungsnachweise
1.im Sinn von Abs. 1 Nrn. 1 und 3 gilt Abs. 1 entsprechend,
Wie gestaltet sich das nun in der Praxis? Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit der Studienkanzlei oder Studienberatung der jeweiligen Universität vor Immatrikulation.
Wird einem dann definitiv der Hochschulzugang ermöglicht oder hat die Universität unter Berücksichtigung von Noten, dem Verlauf des Gesprächs usw. freie Hand dies auch abzulehnen bzw. die Eignung des beruflich Qualifizierten anzuzweifeln?
Nochmal um Missverständnissen vorzubeugen: Dass nur 3 v.H. der Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengänge an beruflich Qualifizierte vergeben werden ist mir klar. Es geht mir darum, ob einem unter diesen Voraussetzung (sprich abgeschlossene Fortbildungsprüfung, in meinem Fall Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher) die allgemeine Hochschulzulassung in Bayern definitiv ausgesprochen und zumindest die Bewerbung für einen Studiengang ermöglicht wird
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen
Freundliche Grüße
Jason
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ich habe eine Frage zur allgemeinen Hochschulzulassung für beruflich qualifizierte in Bayern. Ich werde im nächsten Jahr die Fachschule für Sozialpädagogik als staatlich anerkannter Erzieher verlassen. Laut Art. 45 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes gilt:
(1) 1 Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Absolventen und Absolventinnen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien.
Desweiteren heißt es in §31 der Qualifikationsverordnung des Landes:
(1) 1 Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
[...]
3.Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.
(2) Für außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbene Bildungsnachweise
1.im Sinn von Abs. 1 Nrn. 1 und 3 gilt Abs. 1 entsprechend,
Wie gestaltet sich das nun in der Praxis? Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit der Studienkanzlei oder Studienberatung der jeweiligen Universität vor Immatrikulation.
Wird einem dann definitiv der Hochschulzugang ermöglicht oder hat die Universität unter Berücksichtigung von Noten, dem Verlauf des Gesprächs usw. freie Hand dies auch abzulehnen bzw. die Eignung des beruflich Qualifizierten anzuzweifeln?
Nochmal um Missverständnissen vorzubeugen: Dass nur 3 v.H. der Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengänge an beruflich Qualifizierte vergeben werden ist mir klar. Es geht mir darum, ob einem unter diesen Voraussetzung (sprich abgeschlossene Fortbildungsprüfung, in meinem Fall Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher) die allgemeine Hochschulzulassung in Bayern definitiv ausgesprochen und zumindest die Bewerbung für einen Studiengang ermöglicht wird
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen
Freundliche Grüße
Jason
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Von: Neugierig85 | 14.07.2010 21:08:28
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hi!
Ich habe dasselbe gemacht wie du und werde ab Oktober an einer Uni studieren.
Du benötigst für den Studiengang deiner Wahl an einer Uni lediglich das Beratungsgespräch, das du dir nicht wie ein Vorstellungsgespräch vorstellen darfst. Es ist recht locker gehalten und ca. 1 Woche später bekommst du deinen Bescheid, dass du diesen Studiengang studieren darfst.
Erkundige dich bei deiner Wunsch-Uni, manche verlangen wohl noch Eignungstests oder sowas aber das musste ich nicht machen. Ich wurde nur gefragt, warum ich studieren will, wie ich es finanziere und mir wurde viel über das Studium erklärt.
Wenn es ein Studiengang mit NC-Beschränkung ist, hast du dann natürlich noch keine Garantie. Du hast dann zwar die allgemeine Hochschulreife mit dem Beratungsgespräch, aber dein Notendurchschnitt muss eben passen. Bei zulassungsfreien Studiengängen kannst du dich mit deiner Beratungsbescheinung und den anderen Unterlagen problemlos einschreiben und das studieren anfangen.
Wo bzw. was möchtest du denn studieren wenn ich fragen darf? :-)
Ich habe dasselbe gemacht wie du und werde ab Oktober an einer Uni studieren.
Du benötigst für den Studiengang deiner Wahl an einer Uni lediglich das Beratungsgespräch, das du dir nicht wie ein Vorstellungsgespräch vorstellen darfst. Es ist recht locker gehalten und ca. 1 Woche später bekommst du deinen Bescheid, dass du diesen Studiengang studieren darfst.
Erkundige dich bei deiner Wunsch-Uni, manche verlangen wohl noch Eignungstests oder sowas aber das musste ich nicht machen. Ich wurde nur gefragt, warum ich studieren will, wie ich es finanziere und mir wurde viel über das Studium erklärt.
Wenn es ein Studiengang mit NC-Beschränkung ist, hast du dann natürlich noch keine Garantie. Du hast dann zwar die allgemeine Hochschulreife mit dem Beratungsgespräch, aber dein Notendurchschnitt muss eben passen. Bei zulassungsfreien Studiengängen kannst du dich mit deiner Beratungsbescheinung und den anderen Unterlagen problemlos einschreiben und das studieren anfangen.
Wo bzw. was möchtest du denn studieren wenn ich fragen darf? :-)
Von: SchafLara | 15.07.2010 21:48:57
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hey,
in meinem Fall ist es ähnlich: ich habe die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin absolviert. Seit einem Jahr bin ich bei der ILS und möchte mein allg. Abitur nachholen. Mein Freund recherchierte gerade bei ner Zeitung über das Thema: Hochschulberechtigung für beruflich Qualifizierte und zufällig bin ich nun auf diese wunderbare Möglichkeit gestoßen.
Da ich Tiermedizin studieren möchte stellt sich für mich die Frage, ob hier tatsächlich ein Beratungsgespräch ausreicht? Morgen erkundige ich mich und hoffe auf positive Antworten!
Ihr habt beide die Erzieherausbildung gemacht. Dazu möcht ich euch fragen, ob ihr nun was soziales studiert oder eure Richtung nun völlig geändert habt.
Herzliche Grüße, Lara
in meinem Fall ist es ähnlich: ich habe die Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin absolviert. Seit einem Jahr bin ich bei der ILS und möchte mein allg. Abitur nachholen. Mein Freund recherchierte gerade bei ner Zeitung über das Thema: Hochschulberechtigung für beruflich Qualifizierte und zufällig bin ich nun auf diese wunderbare Möglichkeit gestoßen.
Da ich Tiermedizin studieren möchte stellt sich für mich die Frage, ob hier tatsächlich ein Beratungsgespräch ausreicht? Morgen erkundige ich mich und hoffe auf positive Antworten!
Ihr habt beide die Erzieherausbildung gemacht. Dazu möcht ich euch fragen, ob ihr nun was soziales studiert oder eure Richtung nun völlig geändert habt.
Herzliche Grüße, Lara
Von: Neugierig85 | 16.07.2010 08:49:36
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hallo Lara,
ich denke es ist immer am besten sich direkt bei seiner Wunsch-Uni oder Wunsch-FH zu erkundigen. Die beißen nicht und freuen sich sogar, wenn man so interessiert daran ist.
Ich werde was Soziales studieren ja. Aber laut der Aussage der Frau in meinem Beratungsgespräch hätte ich z.B. auch BWL, Informatik oder sonstiges studieren können, was nicht mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt.
Hast du nicht nach deinem Abschluss als Heilerziehungspflegerin den Hochschulzugang erlangt?
ich denke es ist immer am besten sich direkt bei seiner Wunsch-Uni oder Wunsch-FH zu erkundigen. Die beißen nicht und freuen sich sogar, wenn man so interessiert daran ist.
Ich werde was Soziales studieren ja. Aber laut der Aussage der Frau in meinem Beratungsgespräch hätte ich z.B. auch BWL, Informatik oder sonstiges studieren können, was nicht mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt.
Hast du nicht nach deinem Abschluss als Heilerziehungspflegerin den Hochschulzugang erlangt?
Von: SchafLara | 16.07.2010 13:35:01
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hey,
nein, das habe ich nicht. Mit der Belegung des Faches Englisch konnte man die fachgebundene Hochschulreife erlange. Da ich allerdings schon mein Fachabi hatte, hab ich es blöderweise sein lassen. Das war 2007.
Mein Abschlussdurchschnitt war nur "2,00" und das dürfte für Tiermedizin sicher nicht reichen. Am Montag geh ich zum Beratungsgespräch und schau mal, was rauskommt. Ich überlege mir sämtliche Varianten, wie ich zu meinem Ziel gelange und dabei möglichst viel Zeit spare. Ich bin 28 Jahre und irgendwann möcht ich auch mal fertig sein ;-)
Herzliche Grüße!
nein, das habe ich nicht. Mit der Belegung des Faches Englisch konnte man die fachgebundene Hochschulreife erlange. Da ich allerdings schon mein Fachabi hatte, hab ich es blöderweise sein lassen. Das war 2007.
Mein Abschlussdurchschnitt war nur "2,00" und das dürfte für Tiermedizin sicher nicht reichen. Am Montag geh ich zum Beratungsgespräch und schau mal, was rauskommt. Ich überlege mir sämtliche Varianten, wie ich zu meinem Ziel gelange und dabei möglichst viel Zeit spare. Ich bin 28 Jahre und irgendwann möcht ich auch mal fertig sein ;-)
Herzliche Grüße!
Von: Jan2010 | 25.09.2010 02:25:30
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Ich beende jetzt auch meine staatliche Pürung zum Übersetzter und Dolmetscher an der Fachakademie in München und will anschließend unbedingt ''Lehramt LA GYMNASIUM - Spanisch - Englisch'' studieren, aber leider habe ich nur die Mittlere Reife, Berufsabschluss zum Fremdsprachenkorrespodent und dann bald Übersetzter.
Bekommt man also, nachdem man zur Wunschuni geht und ein Gespräch auf sich nimmt, in meinem fall ''LMU'', unabhängig von den Abschlussnoten, die allgemeine Hochschulreife?
Es ist bisschen kompliziert und informieren konnte ich mich auch nicht richtig, aber ich habe nächste Woche eine Beratung...
Glaubt ihr, dass es machbar ist - ein Lehramtstudium LA Gymnasium - zu bestehen?
Zu mir: ich bin 23 Jahre (jung)
, und mache wie gesagt nächstes Jahr mein staatliche Prüfung zum Übersetzter in Englisch und Spanisch.
Würd mich echt feuen, wenn ihr mir paar Tipps & Anowrten geben könntet!
Gruß
Jan
Bekommt man also, nachdem man zur Wunschuni geht und ein Gespräch auf sich nimmt, in meinem fall ''LMU'', unabhängig von den Abschlussnoten, die allgemeine Hochschulreife?
Es ist bisschen kompliziert und informieren konnte ich mich auch nicht richtig, aber ich habe nächste Woche eine Beratung...
Glaubt ihr, dass es machbar ist - ein Lehramtstudium LA Gymnasium - zu bestehen?
Zu mir: ich bin 23 Jahre (jung)
, und mache wie gesagt nächstes Jahr mein staatliche Prüfung zum Übersetzter in Englisch und Spanisch.Würd mich echt feuen, wenn ihr mir paar Tipps & Anowrten geben könntet!
Gruß
Jan
Von: Phill_kr | 05.09.2011 22:45:24
Re: Bayern: Hochschulzugang f. beruflich Qualifizierte
Hallo Jan 
Will ganz genau das selbe machen,würd mich sehr interessieren wie es dir bis jetzt so ergangen ist ?
Grüße
Philipp

Will ganz genau das selbe machen,würd mich sehr interessieren wie es dir bis jetzt so ergangen ist ?
Grüße
Philipp
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