Beruf und Karriere
Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Seite 1 von 4
Von: katharina78 | 04.05.2008 20:08:57
Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Hallo,
ich habe gerade mein Studium (Geisteswissenschaften) abgeschlossen und gute Aussichten auf einen Job im öffentlichen Dienst. In der Stellenausschreibung war angegeben, dass es sich um eine Stelle im gehobenen Dienst (also nach TV-L Entgeltgruppe 9-12) handelt ... im Vorstellungsgespräch (das übrigens nach meinem Empfinden ganz gut gelaufen ist) hat sich rausgestellt, dass es um TV-L 9, Stufe 1 handelt, also das unterste Ende der Skala. Ich frage mich nun, ob da Verhandlungsspielraum besteht - soweit ich weiß, existiert noch keine Regelung, was die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe angeht, der Arbeitgeber ist da also flexibel, oder nicht? Im Vorstellungsgespräch wurde sogar zugegeben, dass das für mich als Uni-Absolventin finanziell gesehen kein guter Deal ist ... Ich verstehe schon, dass ich keine Gruppe 13 bekommen kann, nur weil ich einen Uni-Abschluss habe, weil die Stelle nun mal so beschaffen ist, aber vielleicht ließe sich EG 10 oder gar 11 aushandeln? Außerdem habe ich einschlägige praktische Erfahrungen (allerdings nur nebenberuflich, neben dem Studium - natürlich nicht Vollzeit) gesammelt - wäre das ein Grund, zumindest die Stufe 2 zu verlangen? Oder wird nur hauptberufliche Erfahrung berücksichtigt?
Was meint ihr?
Hinweis: Registrierte NutzerInnen sehen hier keine Werbung
ich habe gerade mein Studium (Geisteswissenschaften) abgeschlossen und gute Aussichten auf einen Job im öffentlichen Dienst. In der Stellenausschreibung war angegeben, dass es sich um eine Stelle im gehobenen Dienst (also nach TV-L Entgeltgruppe 9-12) handelt ... im Vorstellungsgespräch (das übrigens nach meinem Empfinden ganz gut gelaufen ist) hat sich rausgestellt, dass es um TV-L 9, Stufe 1 handelt, also das unterste Ende der Skala. Ich frage mich nun, ob da Verhandlungsspielraum besteht - soweit ich weiß, existiert noch keine Regelung, was die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe angeht, der Arbeitgeber ist da also flexibel, oder nicht? Im Vorstellungsgespräch wurde sogar zugegeben, dass das für mich als Uni-Absolventin finanziell gesehen kein guter Deal ist ... Ich verstehe schon, dass ich keine Gruppe 13 bekommen kann, nur weil ich einen Uni-Abschluss habe, weil die Stelle nun mal so beschaffen ist, aber vielleicht ließe sich EG 10 oder gar 11 aushandeln? Außerdem habe ich einschlägige praktische Erfahrungen (allerdings nur nebenberuflich, neben dem Studium - natürlich nicht Vollzeit) gesammelt - wäre das ein Grund, zumindest die Stufe 2 zu verlangen? Oder wird nur hauptberufliche Erfahrung berücksichtigt?
Was meint ihr?
Hinweis: Registrierte NutzerInnen sehen hier keine Werbung
Von: Otscho | 04.05.2008 23:45:50
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Im öffentlichen Dienst ist eine Stelle normalerweise fest tarifiert und da gibt es nix zu verhandeln. Aber wie du schreibst, scheint die Stelle noch nicht entgültig bewertet zu sein, dann könnte da u.U. noch jemand Einfluss nehmen. Probieren würde ich es wohl schon.
Allgemein ist es leider so, dass die schöne Stufe 13, die ja eigentlich für Uni-Absolventen gelten sollte, in der Praxis so gut wie nie erreicht wird, weil die Stellen einfach nicht entsprechend eingeordnet sind. Da fallen vielen erstmal die Schuppen von den Augen, wenn sie mit entsprechenden Vorstellungen ein Studium absolviert haben, dass vor allem auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet ist.
Allgemein ist es leider so, dass die schöne Stufe 13, die ja eigentlich für Uni-Absolventen gelten sollte, in der Praxis so gut wie nie erreicht wird, weil die Stellen einfach nicht entsprechend eingeordnet sind. Da fallen vielen erstmal die Schuppen von den Augen, wenn sie mit entsprechenden Vorstellungen ein Studium absolviert haben, dass vor allem auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet ist.
Von: Anonymer Teilnehmer | 05.05.2008 14:17:58
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Genau - der Verdienst richtet sich nämlich in erster Linie nach der Stellenbeschreibung, nicht nach der Qualifikation des Stelleninhabers.
LG
Ruth
LG
Ruth
Von: _gast_ | 08.05.2008 17:16:26
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Ich würde mich als Uniabsolvent und Berufseinsteiger nicht auf eine Stelle mit geringerer Qualifikation bewerben, da gerade hier eine adäquate berufliche Erfahrung weichenstellend ist. Dessen ungeachtet wäre ich mir auch zu schade, als Universitätsabsolvent mit Diplom/Master-Niveau als FH oder Bachelor angesehen zu werden; Gruppe 13 ist da einfach angesagt. Nach meiner Erfahrung ist es deutlich schwerer, nach einem Jahr unterqualifizierter Beschäftigung einen adäquaten, fachbezogenen Job zu bekommen, als aus einer 12 bis 18 monatigen Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss bei glaubhafter Vermittlung, diese Zeit für die fachliche Qualifikation genutzt zu haben (kleine Projekte, ehrenamtliche fachbezogene Sachen, freiberufliche fachliche Tätigkeit).
Von: goldengirly | 09.05.2008 16:09:01
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
also mir ist jetzt auch ein job mit tarif 10 angeboten worden. habe allerdings schon ein anderes angebot zu deutlich besseren konditionen. ich hätte eigentlich schon wenigstens mit 11 gerechnet, auch wenn die unterschiede von 9-12 nicht soooo groß sind. 13 wäre natürlich ein traum. aber soweit ich das sehe, bekommen das im öff. dienst nur doktoren.
Von: _gast_ | 09.05.2008 17:01:38
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Nö, Uniabschluss = früher BAT IIa, heute Gruppe 13. Ich denke, das ist nach einem Uniabschluss (also nicht FH, PH oder GH) angemessen.
Von: goldengirly | 09.05.2008 17:41:27
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
_gast_ schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nö, Uniabschluss = früher BAT IIa, heute Gruppe
> 13. Ich denke, das ist nach einem Uniabschluss
> (also nicht FH, PH oder GH) angemessen.
nein, du verstehst mich falsch:
theorie: TV13 für absolventen
praxis: TV13 nur für dotores
capice?
-------------------------------------------------------
> Nö, Uniabschluss = früher BAT IIa, heute Gruppe
> 13. Ich denke, das ist nach einem Uniabschluss
> (also nicht FH, PH oder GH) angemessen.
nein, du verstehst mich falsch:
theorie: TV13 für absolventen
praxis: TV13 nur für dotores
capice?
Von: Dieser Name ist schon vergeben | 09.05.2008 19:46:44
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Das siehst du meiner Meinung nach nicht korrekt, goldengirly. Die Gehaltseinstufung richtet sich, wie Ide schon bemerkte, nach der auszuschreibenden Stelle und nicht nach dem Bewerber. Und nach wie vor gibt es für Einstiegsstellen im höheren Dienst (Uni-Diplom oder ein Master) TVöD 13. Soziale Bereiche mögen da eine Ausnahme sein, da kann man es anscheinend mit den Leuten machen, da so viele ein soziales Fach studiert haben.
Generell aber, wenn eine Stelle (die ja auch eine feste Stellenbeschreibung hat) ausgeschrieben wird, ist das soviel interner Papierkrieg mit Beteiligungen von Personalräten, Genehmigungen übergeordneter Behörden etc. dass gar keine Flexibilität übrig bleibt, um verschiedene Gehaltsgruppen je nach Bewerber zu vergeben. Das maximale was drin ist, ist Stufe 2 zu vergeben anstelle Stufe 1. Und selbst da muss man eine praktisch gleichartige Vortätigkeit nachweisen.
Chris
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.05.08 19:50 von Dieser Name ist schon vergeben.
Generell aber, wenn eine Stelle (die ja auch eine feste Stellenbeschreibung hat) ausgeschrieben wird, ist das soviel interner Papierkrieg mit Beteiligungen von Personalräten, Genehmigungen übergeordneter Behörden etc. dass gar keine Flexibilität übrig bleibt, um verschiedene Gehaltsgruppen je nach Bewerber zu vergeben. Das maximale was drin ist, ist Stufe 2 zu vergeben anstelle Stufe 1. Und selbst da muss man eine praktisch gleichartige Vortätigkeit nachweisen.
Chris
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.05.08 19:50 von Dieser Name ist schon vergeben.
Von: goldengirly | 10.05.2008 19:37:28
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Dieser Name ist schon vergeben schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das siehst du meiner Meinung nach nicht korrekt,
> goldengirly.
ich glaube ihr versteht mich nur nicht. ich sage nicht, dass diese gehaltsklassen nicht vorkommen, sondern das diese einfach nicht vergeben werden. Beispiel gefällig?
gerade wieder im verteiler gewesen:
Ein Amt in BaWü sucht
Dipl-Meteorologe/ Dipl-Geograph oder Dipl-Informatiker
Voraussetzung:
erfolgreich abgeschlossenes Studium der genannten Fachrichtungen
Die Gehaltsklasse wird bei TVÖD 10-11 liegen.
und dafür musste ich jetzt wirklich nicht lange suchen....
-------------------------------------------------------
> Das siehst du meiner Meinung nach nicht korrekt,
> goldengirly.
ich glaube ihr versteht mich nur nicht. ich sage nicht, dass diese gehaltsklassen nicht vorkommen, sondern das diese einfach nicht vergeben werden. Beispiel gefällig?
gerade wieder im verteiler gewesen:
Ein Amt in BaWü sucht
Dipl-Meteorologe/ Dipl-Geograph oder Dipl-Informatiker
Voraussetzung:
erfolgreich abgeschlossenes Studium der genannten Fachrichtungen
Die Gehaltsklasse wird bei TVÖD 10-11 liegen.
und dafür musste ich jetzt wirklich nicht lange suchen....
Von: Dieser Name ist schon vergeben | 11.05.2008 17:14:25
Re: Eingruppierung und Einstufung im öffentl. Dienst: Wieviel Spielraum gibt es?
Das siehst du meiner Meinung nach nicht korrekt, goldengirly. (zum zweiten Mal :-) ) Natürlich gibt es auch ausgeschriebene Stellen im höheren Dienst (sprich, TVöD 13+) die sind aber einfach mengenmässig weniger als Stellen im gehobenen Dienst.
Kann ja nicht jeder Häuptling sein.
Chris
PS: Kann grundsätzlich schon sein, dass je nach Bewerber unterschiedliche TVöD Gehaltsgruppen vergeben werden - das ist aber eher die Ausnahme. Kann auch sein, dass für Stellen im gehobenen Dienst (<TVöD 13) Uniabsolventen genommen werden, aber das ist meiner Meinung auch eine Ausnahme und nicht die Regel.
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.08 17:43 von Dieser Name ist schon vergeben.
Kann ja nicht jeder Häuptling sein.
Chris
PS: Kann grundsätzlich schon sein, dass je nach Bewerber unterschiedliche TVöD Gehaltsgruppen vergeben werden - das ist aber eher die Ausnahme. Kann auch sein, dass für Stellen im gehobenen Dienst (<TVöD 13) Uniabsolventen genommen werden, aber das ist meiner Meinung auch eine Ausnahme und nicht die Regel.
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.08 17:43 von Dieser Name ist schon vergeben.
Seite 1 von 4
Tipps + Hintergründe
» Praktikumszeugnis
» Smalltalk
» Sinnkrise
» Studienabbrecher
» Versicherungsvergleiche
» Vorstellungsgespräch
» Arbeitsrecht» Smalltalk
» Sinnkrise
» Studienabbrecher
» Versicherungsvergleiche
» Vorstellungsgespräch
» Arbeitszeugnis
» Berufsfindung
» Bewerbungstipps
» Bewerbungsgespräch
» Diplomarbeiten
» Existenzgründung
Diese Seite verlinken »
Login
Nutzungsbedingungen »
NeueR NutzerIn
Möchtest Du Deinen Nickname sichern, damit ihn andere nicht benutzen können, private Nachrichten verschicken oder noch mehr? Dann registriere Dich jetzt.» Wohnen
13:59 | malimali »
13:59 | Ahorn »
13:58 | Kathaw87
13:58 | Gast123465
13:58 | Juchuuuuu
13:54 | HmmBäm »
13:52 | backfisch
©2013 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR
Impressum » | Werbung / Mediadaten » | Datenschutz / Haftungsausschluss »
Impressum » | Werbung / Mediadaten » | Datenschutz / Haftungsausschluss »